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BR Arbeit aus den USA

FL
Frank Langen
Jul 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben ein ordentliches BR Mitglied welches (weil der Partner jetzt in den USA arbeiten muss) in die USA geht. Das Mitglied will weiterhin im BR bleiben und von USA an den Sitzungen teilnehmen.

Geht dass?

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Community-Antworten (18)

C
celestro

13.07.2022 um 13:47 Uhr

Erlaubt die GO Sitzungen virtuelle Sitzungen? Ist der Kollege noch Angehöriger Eurer Firma?

D
dieschi

13.07.2022 um 13:55 Uhr

Der Partner eines BRM geht in die USA, euer BRM geht mit und will im BR bleiben? Das heißt er verlässt eure Firma? Ab da ist er kein BR-Mitglied mehr! Also NEIN, das geht natürlich nicht! Da muss ein BERM nachrücken!

Sollte er weiter für euren AG tätig sein (Außendienstmitarbeiter etc.):

Wenn ihr eine Geschäftsordnung habt in der §30, 33 und 34 BetrVG aufgenommen wurden. Wenn nicht, in der nächsten Sitzung eine Änderung der GO beschließen und den part aufnehmen. Ansonsten solltet ihr euch eine Geschäftsordnung geben und Video- Telefonkonferenzen (obige Paragraphen) unbedingt mit aufnehmen.

Hinweise und Muster dazu: https://www.kluge-seminare.de/br-portal/muster-vorlagen/betriebsrat-geschaeftsfuehrung/muster-geschaeftsordnung-des-betriebsrats/

B
Blaupunkt

13.07.2022 um 17:00 Uhr

Sollte der BR nicht Ansprechpartner für Mitarbeiter sein?! Klingt mal wieder so, als klebt jemand an seinem Posten.

M
Moreno

13.07.2022 um 19:30 Uhr

Blaupunkt schon mal was von Internet gehört? Da ist es egal ob jemand HO in Buxtehude oder in Amerika macht. Wenn er noch BRM ist sehe ich kein Problem höchstens mit der Zeitverschiebung aber da muss er ja mit zurecht kommen.

B
Blaupunkt

13.07.2022 um 22:58 Uhr

Als Mitarbeiter will ich nicht mit meinem Ansprechpartner bei Problemen skypen, von daher völlig weltfremd dieser Gedanke.

M
Moreno

14.07.2022 um 00:28 Uhr

Blaupunkt es gibt halt keinen Anspruch auf Betriebsratsmitglieder live...sonst könnten ja auch Aussendienstler, Montagearbeiter usw usw keine BRM sein. Ich glaube eher Du bist ein wenig weltfremd?

B
Blaupunkt

14.07.2022 um 07:36 Uhr

Zwischen Außendienst und Arbeit in den USA gibt es einen gewaltigen Unterschied. Aber gut, so kann man sich alles schön reden, Hauptsache man klebt an dem Posten.

D
dieschi

14.07.2022 um 09:36 Uhr

In der Frage geht es ja nicht darum ob ein BRM an seinem Posten klebt oder ob es, sofern die Gegebenheiten es zulassen (BRM bleibt MA), dieses BRM trotz Wohnort USA weiter BRM bleiben kann. Das Betriebsratsmodernisierungsgesetz ermöglicht es in einem gewissen Rahmen.

Was man davon halten soll ist ein anderes Thema @Blaupunkt :) Ich als BRV sehe das auch skeptisch und würde das schon in Frage stellen, allerdings hat das Gremium keine handhabe außer an der Vernunft des BRM zu appellieren wenn der BRM den Posten nicht von sich aus frei macht.

§
§§Reiter

14.07.2022 um 16:52 Uhr

"Das Mitglied will weiterhin im BR bleiben und von USA an den Sitzungen teilnehmen.

Geht dass?"

Nicht umfänglich. Entsprechend dem BetrVG sind zwar Online, bzw. Hybrid-Sitzungen möglich, aber nur wenn es in der GO unter Vorrang der Präsenzsitzung geregelt ist. D.h. dass dieses BRM an jeder BR-Sitzung aus den USA teilnimmt ist schlicht nicht möglich, da der "Vorrang der Präsenzsitzung" diesem ganz klar entgegensteht. Wenn er regelmäßig in den Flieger steigt und am größeren Teil der Sitzungen in Präsenz teilnimmt, dann kann er aber am Rest per VK teilnehmen. ;) Ich würde in diesem Fall aber auch gut überlegen, ob sich das tatsächlich mit meinen Amtspflichten in Einklang bringen lässt.

...als AG würde ich mich aber sehr über ein BRM (oder noch besser BRV) wie Blaupunkt freuen! Netter Kerl, immer präsent als effektiver Seelentröster für die Belegschaft, Argumentiert grundsätzlich ohne jede Rechtsgrundlage und wenn es mal kritisch wird, versteht er unter vertrauensvoller Zusammenarbeit, als mein braver Erfüllungsgehilfe, eine gemeinsame Lösung zu finden und die dann auch gemeinsam zu kommunizieren. Nice! - Opium fürs Volk, statt unbequemer Mitarbeitervertretung. Das lob ich mir, regieren macht doch viel mehr Spaß, wenn einem die Opposition brav die Stange hält ;-)

B
Blaupunkt

14.07.2022 um 18:00 Uhr

Gibt es zu Ihrer Unterstellung konkrete Beispiele?

§
§§Reiter

14.07.2022 um 18:28 Uhr

Zitat von Blaupunkt: "Gibt es zu Ihrer Unterstellung konkrete Beispiele?"

  • "Was konkret spricht dagegen, zusammen mit dem AG aufzutreten und geschlossen eine Mail zu verfassen?" von Blaupunkt.
  • "Sorry, halte es für weltfremd, auf irgendein Recht zu bestehen, Mails selber zu verfassen, wird die Zusammenarbeit mit dem AG weiter belasten." von Blaupunkt.
  • "Und bitte mit irgendwelchen Paragraphen aufhören" von Blaupunkt.
  • "Sobald jemand wie Sie mit Paragraphen ankommt, ist relativ klar, dass Sie nur damit argumentieren können" von Blaupunkt.
  • "Tarifverträge belohnen zwangsläufig immer den schlechten Mitarbeiter" von Blaupunkt.
  • "Die erste Argumentation mit dem AG sollte nur kein Paragraph sein" von Blaupunkt.

...und diese Sammlung von haarsträubendem Bullshit ist aus nur einem einzigen Thread! Aber, Entschuldigung, dafür das Du ein "netter Kerl" bist, habe ich tatsächlich kein konkretes Beispiel.

D
DummerHund

14.07.2022 um 18:31 Uhr

@§§reiter soso, die Stange hält ;-)

M
Muschelschubser

14.07.2022 um 18:42 Uhr

Wie weltfremd war es eigentlich, in den letzten 2,5 Jahre ein BRM oder wen auch immer virtuell zu konsultieren um unnötige Begegnungen zu vermeiden?

Wie weltfremd ist es, z.B. als Telekom-Mitarbeiter ein BRM virtuell zu konsultieren, bevor man eine Dienstreise in die nächstgelegene Großstadt plant, wo das nächste BRM ansässig ist?

Wie weltfremd ist es, von einem mobilen Arbeitsplatz aus virtuell ein BRM zu konsultieren, weil ein Treffen am eigentlichen Standort zeitnah nicht absehbar ist?

Ich hoffe sehr, dass es bei der BR-Wahl für die meisten MA nicht das ausschlaggebende Kriterium ist, dass die BRM möglichst nah an meinem Standort arbeiten, sondern dass es auch auf die Befähigung und die Identifikation mit der Aufgabe ankommt.

Das ist aber nur meine grundsätzliche Meinung zu virtuellen Sitzungen. Da hat insbesondere die jüngste Vergangenheit gezeigt, dass dies alles andere als weltfremd ist. Dem hat das BetrVG ja auch nicht grundlos Rechnung getragen.

Im übrigen kann es doch dem MA wumpe sein, wie der BR seine Sitzungen organisiert. Wenn BRM A in den USA sitzt und man selbst noch auf das Faxgerät setzt, dann spricht man bei Problemen halt BRM B an. Das sind zwei völlig unterschiedliche Baustellen.

Was das Thema angeht, finde ich es völlig legitim, wenn man z.B. ein gut funktionierendes Gremium nicht verändern bzw. verlassen möchte. Jedenfalls grundsätzlich. Und das hat auch nichts mit "Am Stuhl kleben" zu tun, da die aktuelle Besetzung des BR ja dem Wählerwillen der Belegschaft entspricht.

Jetzt sind wir aber tatsächlich mal bei der juristischen Betrachtung: Dennoch steht das Vorhaben ein wenig in Widerspruch zu dem was §§reiter völlig zu Recht sagt. Denn das Betriebsrätemoderniserungsgesetz räumt der Präsenzsitzung eindeutig den Vorrang ein. Das heißt, er kann sich bei entsprechender Regelung in der GO tatsächlich situativ in die BR-Sitzung virtuell einschalten. Wenn der Arbeitsort aber regelmäßig in den USA liegt und die Teilnahme an Präsenzsitzungen sich so grundsätzlich verbietet, sollte er sich überlegen sein Amt niederzulegen, so dass ein EBRM nachrücken kann. Das wäre in dem Moment ja kein Rausloben, sondern würde einfach den rechtlichen Rahmenbedingungen am ehesten gerecht werden.

B
Blaupunkt

15.07.2022 um 07:47 Uhr

@§§reiter ... Sie unterstellen mir folgendes, Zitat: "Argumentiert grundsätzlich ohne jede Rechtsgrundlage"

Nochmals die Bitte, was genau meinen Sie? Ich lese meinerseits nur Empfehlungen, die zu einem besserem Ergebnis führen können. Gibt es noch konkrete Dinge Ihrerseits?

B
Blaupunkt

15.07.2022 um 07:51 Uhr

Die aktuelle Besetzung des BR basiert auf eine Wahl, bei der noch nicht klar war, das BR A in die USA auswandert. Von daher wäre eine erneute Befragung der Mitarbeiter sinnvoll, wie diese es nun sehen. Bei einer Ablehnung würde ich das dem BR A präsentieren und wäre auf die Reaktion gespannt.

M
Muschelschubser

15.07.2022 um 10:49 Uhr

Um Gottes Willen, für so eine triviale Abstimmung die Arbeit niederlegen? ;-)

Spaß beiseite. Selbst wenn die Belegschaft das BRM unbedingt behalten möchte, kann es immer noch zu einem Spannungsfeld zu §30 Abs. 2 (1) BetrVG kommen. Die Regelung ist leider noch zu frisch, als dass ich meine Hand dann für rechtssichere Beschlüsse ins Feuer legen würde.

Und rechtssichere Beschlüsse sind für beide Seiten gleichermaßen wichtig, nicht nur für den BR. Selbst wenn man ein Musterbeispiel für vertrauensvolle Zusammenarbeit bildet, so gewinnt stets das Gesetz wenn doch mal Zweifel aufkommen, da man ja regelmäßig laden muss.

Und damit sind wir wieder beim Thema. Der BR kann noch so sehr als Einheit mit der GF auftreten, man kommt an der Einhaltung der Gesetze nicht vorbei.

Du kannst ja auch nicht zu Hause sagen: "Sorry Schatz, das Essen war heute mal überhaupt nicht meins, dürfte ich Dir eine schallern?". Selbst wenn sie in dem Moment ja sagt, sitzt sie morgen beim Anwalt wenn's blöd für Dich läuft.

R
Relfe

15.07.2022 um 11:24 Uhr

@Blaupunkt "Von daher wäre eine erneute Befragung der Mitarbeiter sinnvoll, wie diese es nun sehen."

wenn man anfängt nach der Wahl die MA zu befragen, ob sieden unter diesen oder jenen Voraussetzungen den BRMxy auch gewählt hätten, wo soll das enden?

Abgesehen davon war die Wahl geheim, wie will man da zu einem Ergebnis kommen da sakzeptabel ist? Doch wohl nur über eine wiederum geheime Abstimmung, macht ja sonst keinen Sinn.

enn wir aber jetzt anfangen Wahlen nach demokratischen Grundsätzen im anschluss wieder in Frage zu stellen, weil ein Gewählter sich anders verhält wie gedacht (hier USA), brauchen wir dann überhaupt noch Wahlen?

G
Gott

15.07.2022 um 11:26 Uhr

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