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BR Wahl 2014

D
Dutch
Nov 2016 bearbeitet

Darf ein Firmenteilhaber im gehören 25% der Firma (20Jahre alt Anteile geschenkt bekommen) der bei uns als 400? Kraft Arbeit wählen? Habe da nichts gefunden. Ist auch nicht weisungsbefugt also kein Leitender Angestellter.

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Community-Antworten (6)

G
gironimo

30.10.2013 um 10:29 Uhr

Maßgeblich ist allein der Arbeitnehmerstatus. Ausnahmen findest Du im § 5 Abs. 2 BetrVG.

P
Pjöööng

30.10.2013 um 11:00 Uhr

Der Besitz von Eigentumsanteilen bedeutet nicht, dass derjenige Arbeitgeber ist.

B
BRMtgl

30.10.2013 um 13:21 Uhr

Ein Inhaber oder Teilinhaber auch wenn er im Betrieb mitarbeitet ist nicht wahlberechtigt und kann auch nicht gewählt werden. Da hilft es auch nicht, wenn er zusätzlich einen ArbV als Minijobber hat. Denn sonst würden alle AG so versuchen in den BR gewählt zu werden um diesen zu beeinflussen. Sei es via Angehörigen

O
Oblatixx

30.10.2013 um 13:28 Uhr

Ohjee, ich bin seit 20 Jahren BR-Vorsitzender und habe Aktien (Anteilsscheine) meines Unternehmens. Da war also alles falsch. ;))

K
Kulum

30.10.2013 um 13:32 Uhr

War trotzdem nett, dich kennengelernt zu haben ;)

M
metallica

30.10.2013 um 13:39 Uhr

Wenn ihr es ganz genau wissen wollt, müsst ihr euch den Gesellschaftervertrag geben lassen und nachlesen welche Rechte dort vereinbart wurden. Die Vorgehensweise bei der Zuordnung findet nach §18a BetrVG statt. D.h.: Ihr legt fest was ihr denkt und wartet ab. Ist derjenige nicht einverstanden, verhandelt ihr. Kommt keine Einigung zustande steht demjenigen der Rechtsweg frei. Die fehlerhafte Einordnung (soweit nicht offensichtlich) macht die Wahl nicht ungültig.

Ich würde nach der kurzen Beschreibung oben das Wahlrecht bejahen. Ist zwar ziemlich seltsam, wenn der Inhaber sich selbst keine Rechte einräumt, aber ihr könnt da eigentlich nicht viel falsch machen.

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