Erstellt am 27.10.2013 um 21:26 Uhr von Kölner
Bei kleineren BRs grundsätzlich Schwachsinn (weniger als 9 BRM). Bei größeren BRs sind 90% aller GOs ebenso überflüssig, da gesetzlich geregelt. Alles andere kann man auch in einem Protokoll vereinbaren.
Hinzu kommt: GOs sind für den internen Gebrauch...
Erstellt am 27.10.2013 um 22:43 Uhr von snooker
Kann die Aussage nur unterstützen. Sinn könnte sie nur deiner grossen br machen wenn listenwahl war und man sich nicht grün ist. Sorry wenn schreibfehler sind, aber sitze im Auto auf dem weg zur Arbeit
Erstellt am 28.10.2013 um 06:55 Uhr von seesee
Wir haben in unserer GO z.B. drin, dass es keine 4-Augen Gespräche mit dem Chef geben darf. Immer mind. 2 BRMs. Grund war, dass der frühere Chef sich oft an sein gesprochenes Wort nicht erinnerte, oder der damalige BRDie Gespräche falsch widergegeben hatte oder zwischen beiden irgendwelche Absprachen getroffen wurden. Die Regelung hat sich sehr bewährt.. Sie hat uns schon oft davor bewahrt, gegeneinander ausgespielt zu werden. Und 4 Ohren hören immer mehr als 2, so sind "Alleingänge" des BRV oder Stelli nicht möglich. Wir sind ein 7er BR.
Erstellt am 28.10.2013 um 06:57 Uhr von seesee
korrigierte: ... oder der damalige BRV die Gespräche ...
Erstellt am 28.10.2013 um 08:45 Uhr von gironimo
Ich unterstütze die Ansicht, dass Geschäftsordnungen für kleine BRs überflüssig sind. Bei größeren kommt es darauf an. Da sehe ich schon den einen oder anderen Punkt, über den man sich im Gremium einigen sollte. Und klar, dass kann man auch einfach in einer Sitzung beschließen und ins Protokoll schreiben. Aber dann kommt die Zeit, wo man fragt: "Wann haben wir das noch mal beschlossen; wo steht das denn??"