Erstellt am 25.10.2013 um 18:45 Uhr von thomasi
Mit nur 1 Stimme wird es wohl nicht reichen. Wenn du wie du schreibst BRM bist,sollte das Thema Wahl doch bekannt sein
Erstellt am 25.10.2013 um 19:35 Uhr von nicoline
Deine Frage ist wirklich ziemlich schwer zu verstehen, man kann nur ahnen was Du meinst.
In einem Betrieb mit über 500 Mitarbeitern läuft das normale Wahlverfahren und es sind dann mindestens 11 Mitglieder zu wählen => § 9 BetrVG. Jeder Wähler hat dann 11 Stimmen, die er beliebig auf dem Wahlvorschlag verteilen kann wenn es nur EINEN WAHLVORSCHLAG gibt. In den BR kommen die Bewerber mit den meisten Stimmen, das nennt man Mehrheitswahl oder auch Persönlichkeitswahl => § 14 Abs. 2 Satz 2 BetrVG
Wenn es MEHR ALS EINEN WAHLVORSCHLAG gibt, hat der Wähler nur eine Stimme, mit der er sich dann für einen Wahlvorschlag auf dem mehrere Kandidaten stehen entscheiden muss, er wählt damit also eine "Liste". Das nennt man Verhältniswahl oder auch Listenwahl => § 14 Abs. 2 Satz 1. Wer in den BR kommt wird über das Höchstzahlenverfahren nach d'Hondt berechnet.
Erstellt am 25.10.2013 um 22:31 Uhr von seesee
Ich glaube, die Frage zielt auf Minderheitsverhältnis ab...
Erstellt am 25.10.2013 um 22:51 Uhr von nicoline
Wie man darauf kommt versteh ich jetzt noch weniger als die Frage von hallihallo, aber aufklären kann nur sie, was wirklich gemeint ist.
Erstellt am 26.10.2013 um 09:50 Uhr von gironimo
..... andererseits - wenn es nur 11 Kandidaten gibt, reicht auch eine Stimme.
Wenn man nur eine Stimme von 500 möglichen erhält, sollte man in sich gehen und sich fragen, ob man der richtige für das Amt ist.
Aber angesichts der etwas undurchsichtigen Frage ist doch alles gesagt: Das Wahlverfahren leitet sich aus dem § 14 BetrVG ab und wird in der Wahlordnung präzisiert.
Erstellt am 27.10.2013 um 11:23 Uhr von Hoppel
@ Hallihallo
"Wann kann ich mit nur einer Stimme gewählt werden? Wie sind die Regeln dazu? Meine Firma hat über 500 Mitarbeiter."
Die Wahrscheinlichkeit einer Wahl geht gegen Null, wäre aber bei einer Mehrheitswahl unter folgenden Bedingungen möglich:
1. Das Geschlecht der Minderheit wird durch weibliche AN gestellt
2. Das Geschlecht der Minderheit hat Anspruch auf einen BR-Sitz und Du bist die einzige weibliche Kandidatin, die mind. eine gültige Stimme erhalten hat
3. Das Geschlecht der Minderheit hat Anspruch auf mehr als einen BR-Sitz, aber es kandidieren weniger Frauen. Auch dann wärest Du mit nur einer gültigen Stimme in den BR gewählt.
Viel Hoffnungen würde ich mir nicht machen ...
Erstellt am 27.10.2013 um 12:16 Uhr von polybär
@Hallihallo,
die selbst Wahl mit einer stimme ist OK.Immerhin weist du dann ja wenn du wirklich helfen willst .-)
zumindest benötigst du eine Stimme mehr als der BRM auf Platz 11
Erstellt am 27.10.2013 um 15:20 Uhr von nicoline
Hallihallo,
wäre nett, wenn Du Dich mal erklären könntest, was genau du meinst.
Erstellt am 27.10.2013 um 15:39 Uhr von polybär
@nicoline,
sie meint die selbstwahl und selbstvertrettung in Personalunion .-)