Erstellt am 21.10.2013 um 15:48 Uhr von gironimo
Wie konnte denn das gehen? Sind sich denn jetzt die zwei Betriebsräte einig darüber, dass ein gemeinsamer BR zu wählen ist? Ansonsten dürfte es schwer werden, da ja jeder BR seinen Wahlvorstand bestellt.
Erst einmal wäre zu prüfen, ob § 1 BetrVG zutrifft. Wenn ja, spricht ja nichts dagegen, einfach zu handeln und nur noch einen BR zu wählen. Ist dies nicht so klar, würde ich die Gewerkschaft ins Boot holen, die ja nach § 3 BetrVG abweichende Regeln vereinbaren kann.
Man kann natürlich auch die Rechtslage durch das Arbeitsgericht feststellen lassen.
Erstellt am 22.10.2013 um 06:08 Uhr von berwieh
Hallo
§ 1 BetrVG trifft zu und die beiden BRs sind sich einig. Es ist ein 7er Gremium und ein 1er BR. Im Prinzip ist alles erfüllt, aber wer fällt letztendlich die Entscheidung?
Gewerkschaft haben wir nicht da wir keinen Tarifvertrag haben.
Können das jetzt die beiden BRs mit der GL entscheiden oder nur die BRs?
danke und gruß
Erstellt am 22.10.2013 um 14:07 Uhr von AlterMann
"Gewerkschaft haben wir nicht da wir keinen Tarifvertrag haben."
Hallo berwieh, also wirklich! Es gibt immer (mindestens) eine Gewerkschaft, die für Euch zuständig ist, ob Ihr nun einen TV habt oder nicht.
Und wenn Ihr da bisher keinen Kontakt habt, wäre das doch jetzt eine gute Gelegenheit...