Infos an AN
Hallo, einem AN wurde die Kündigung ausgesprochen dieser befindet sich nun in einem Wiedereinstellungsverfahren. Darf oder muss der BR an diesen AN Informationen weitergeben die auch an alle anderen AN's gingen. Ab wann gilt der AN als gekündigt?
Community-Antworten (1)
17.10.2013 um 11:17 Uhr
Da Ihr ja (hoffentlich) der Kündigung widersprochen habt, besteht ja das Arbeitsverhältnis so lange weiter, bis das Gericht entschieden hat (Ausnahmen stehen im § 102 Abs. 5 BetrVG).
Also informiert ihn.
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