Hallo,
was passiert eigentlich, wenn der BR für die anstehende BR-Wahl einen Wahlvorstand bestellen will, sich aber niemand dazu bereit erklärt, Wahlvorstand zu werden.
Wird dann eine Ersatzbestellung durch das Arbeitsgericht durchgeführt (zwangsweise)?
Wie sieht dann das Procedere aus? Wer muß dazu den Antrag stellen? etc.