BR will Wahlvorstand bestellen, aber niemand will Wahlvorstand werden.
Hallo, was passiert eigentlich, wenn der BR für die anstehende BR-Wahl einen Wahlvorstand bestellen will, sich aber niemand dazu bereit erklärt, Wahlvorstand zu werden. Wird dann eine Ersatzbestellung durch das Arbeitsgericht durchgeführt (zwangsweise)? Wie sieht dann das Procedere aus? Wer muß dazu den Antrag stellen? etc.
Community-Antworten (3)
16.10.2013 um 19:27 Uhr
Vielleicht macht es dann der Betriebsrat selbst? Wenn er nicht einmal dazu imstande wäre, wozu soll er dann noch nützen?
16.10.2013 um 19:39 Uhr
Das Arbeitsgericht wird niemanden dazu "verurteilen" Wahlvorstand zu machen. Der Antrag beim Arbeitsgericht müsste also lauten "... einen Wahlvorstand bestehend aus den Herren X, Y und Z einzusetzen.". Und wenn Ihr dort schon X, Y und Z benennt, dann könnt Ihr das doch wohl ohne Arbeitsgericht machen?
"Kein Wahlvorstand" ist besser als ein Wahlvorstand der nicht Wahlvorstand sein will.
17.10.2013 um 03:00 Uhr
Bei unserer letzten BR-Wahl im Jahr 2010 wollte auch niemand in den Wahlvorstand. Also haben es zwei Mitglieder aus dem BR-Gremium übernommen,eines davon war ich...hat ganz gut funktioniert,für die Wahlvorstandsarbeit wurden wir dann stundenweise freigestellt.
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