Erstellt am 16.10.2013 um 17:27 Uhr von Oblatixx
Vielleicht macht es dann der Betriebsrat selbst?
Wenn er nicht einmal dazu imstande wäre, wozu soll er dann noch nützen?
Erstellt am 16.10.2013 um 17:39 Uhr von Pjöööng
Das Arbeitsgericht wird niemanden dazu "verurteilen" Wahlvorstand zu machen. Der Antrag beim Arbeitsgericht müsste also lauten "... einen Wahlvorstand bestehend aus den Herren X, Y und Z einzusetzen.".
Und wenn Ihr dort schon X, Y und Z benennt, dann könnt Ihr das doch wohl ohne Arbeitsgericht machen?
"Kein Wahlvorstand" ist besser als ein Wahlvorstand der nicht Wahlvorstand sein will.
Erstellt am 17.10.2013 um 01:00 Uhr von datelchen
Bei unserer letzten BR-Wahl im Jahr 2010 wollte auch niemand in den Wahlvorstand.
Also haben es zwei Mitglieder aus dem BR-Gremium übernommen,eines davon war ich...hat ganz gut funktioniert,für die Wahlvorstandsarbeit wurden wir dann stundenweise freigestellt.