Kandidatur des Wahlvorstandes
Wenn neben anderen Vorschlaglisten ein selbst ernannter Wahlvorstand auch einen Wahlvorschlag erstellt, deren Unterzeichner Mitglieder des Wahlvorstandes sind, und deren Listenvertreter der Wahlvorstandvorsitzender ist - wer prüft diese Liste auf deren Richtigkeit und Zulassung zur Wahl?
Community-Antworten (5)
23.09.2013 um 00:47 Uhr
Der Wahlvorstand
23.09.2013 um 08:40 Uhr
Also Selbstkontrolle. Diese würden einen großen Spielraum für Manipulationen bieten.
23.09.2013 um 10:02 Uhr
selbst ernannter Wahlvorstand< - wie das? Handelt es sich um BR-Mitglieder, die auch wieder kandidieren?
Aber auch die müssen sich an die Vorschriften halten. Konzentriere Dich mehr darauf, dass der Wähler auch sein Kreuz richtig setzt. Bei der Auszählung der Stimmen, kannst Du ja dabei sein.
23.09.2013 um 10:42 Uhr
Es geht darum das in diesem Fall der Wahlvorstand andere Listen aus läppischen gründen ablehnen kann damit die eigene übrig bleibt.
23.09.2013 um 11:27 Uhr
@ Wendi
JEDER WV könnte letztendlich ungeliebte Listen ablehnen ...
Aber helfen wird´s dann trotzdem nicht, da jede Wahl grundsätzlich angefochten werden kann.
Außerdem müssen dem Listenführer nach unverzüglicher Prüfung des Wahlvorschlags Mängel mitgeteilt werden. Handelt es sich um einen unheilbaren Mangel, muss man halt einen neuen Wahlvorschlag einreichen, so die Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Ob ein Mangel läppsch ist oder nicht, ist in der Wahlordnung abschließend geregelt.
Als Wahlbewerber/Listenführer sollte man sich oftmals an die eigene Nase fassen und auch mal die Wahlordnung lesen ... die ja nicht grundlos ab Erlass des Wahlausschreibens zur Einsichtnahme ausliegen muss ...
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