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Kandidatur des Wahlvorstandes

W
Wendi
Nov 2016 bearbeitet

Wenn neben anderen Vorschlaglisten ein selbst ernannter Wahlvorstand auch einen Wahlvorschlag erstellt, deren Unterzeichner Mitglieder des Wahlvorstandes sind, und deren Listenvertreter der Wahlvorstandvorsitzender ist - wer prüft diese Liste auf deren Richtigkeit und Zulassung zur Wahl?

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Community-Antworten (5)

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Catweazle

23.09.2013 um 00:47 Uhr

Der Wahlvorstand

W
Wendel

23.09.2013 um 08:40 Uhr

Also Selbstkontrolle. Diese würden einen großen Spielraum für Manipulationen bieten.

G
gironimo

23.09.2013 um 10:02 Uhr

selbst ernannter Wahlvorstand< - wie das? Handelt es sich um BR-Mitglieder, die auch wieder kandidieren?

Aber auch die müssen sich an die Vorschriften halten. Konzentriere Dich mehr darauf, dass der Wähler auch sein Kreuz richtig setzt. Bei der Auszählung der Stimmen, kannst Du ja dabei sein.

W
Wendi

23.09.2013 um 10:42 Uhr

Es geht darum das in diesem Fall der Wahlvorstand andere Listen aus läppischen gründen ablehnen kann damit die eigene übrig bleibt.

H
Hoppel

23.09.2013 um 11:27 Uhr

@ Wendi

JEDER WV könnte letztendlich ungeliebte Listen ablehnen ...

Aber helfen wird´s dann trotzdem nicht, da jede Wahl grundsätzlich angefochten werden kann.

Außerdem müssen dem Listenführer nach unverzüglicher Prüfung des Wahlvorschlags Mängel mitgeteilt werden. Handelt es sich um einen unheilbaren Mangel, muss man halt einen neuen Wahlvorschlag einreichen, so die Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Ob ein Mangel läppsch ist oder nicht, ist in der Wahlordnung abschließend geregelt.

Als Wahlbewerber/Listenführer sollte man sich oftmals an die eigene Nase fassen und auch mal die Wahlordnung lesen ... die ja nicht grundlos ab Erlass des Wahlausschreibens zur Einsichtnahme ausliegen muss ...

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