Erstellt am 22.09.2013 um 22:47 Uhr von Catweazle
Erstellt am 23.09.2013 um 06:40 Uhr von Wendel
Also Selbstkontrolle.
Diese würden einen großen Spielraum für Manipulationen bieten.
Erstellt am 23.09.2013 um 08:02 Uhr von gironimo
>selbst ernannter Wahlvorstand< - wie das? Handelt es sich um BR-Mitglieder, die auch wieder kandidieren?
Aber auch die müssen sich an die Vorschriften halten. Konzentriere Dich mehr darauf, dass der Wähler auch sein Kreuz richtig setzt. Bei der Auszählung der Stimmen, kannst Du ja dabei sein.
Erstellt am 23.09.2013 um 08:42 Uhr von Wendi
Es geht darum das in diesem Fall der Wahlvorstand andere Listen aus läppischen gründen ablehnen kann damit die eigene übrig bleibt.
Erstellt am 23.09.2013 um 09:27 Uhr von Hoppel
@ Wendi
JEDER WV könnte letztendlich ungeliebte Listen ablehnen ...
Aber helfen wird´s dann trotzdem nicht, da jede Wahl grundsätzlich angefochten werden kann.
Außerdem müssen dem Listenführer nach unverzüglicher Prüfung des Wahlvorschlags Mängel mitgeteilt werden. Handelt es sich um einen unheilbaren Mangel, muss man halt einen neuen Wahlvorschlag einreichen, so die Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Ob ein Mangel läppsch ist oder nicht, ist in der Wahlordnung abschließend geregelt.
Als Wahlbewerber/Listenführer sollte man sich oftmals an die eigene Nase fassen und auch mal die Wahlordnung lesen ... die ja nicht grundlos ab Erlass des Wahlausschreibens zur Einsichtnahme ausliegen muss ...