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aktive Sterbehilfe

B
Beärle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

jetzt stehen die geplanten Maßnahmen fest. RB hat analysiert und beraten. Die Mitarbeiter sollen durch Reduktion der Wochenarbeitszeit auf Teile Ihrers Gehalts verzichten. Zwangsurlaub soll schlechte Auftragslage kompensieren. Ältere Mitarbeiter über eine Transf.Gellscht. entsorgt werden. Gleitzeitvereinbarung bezüglich der Höhe der plus-minus Std. soll zu Ungunsten der MA geändert werden. Freiwillige Leistungen (Weih.G) werden gestrichen. Kostenreduktion in allen Bereichen. RB begleitet in allen Unternehmensfragen (siehe Praktiker)

Falls der BR nicht zustimmt gibt es Massenentlassungen!

Seht Ihr für ein solches Unternehmen noch eine Chance? Oder ist die Chance wirklich zu blockieren und Massenentlassen?

Gruß Beärle

1.20908

Community-Antworten (8)

G
gironimo

20.09.2013 um 17:39 Uhr

sieht nicht gut aus.

Aus meiner Sicht kann es doch nur um einen Sozialplan und Interessenausgleich gehen. Dies sollte die Antwort des BR an den AG sein. Über weitere Maßnahmen kann man dann im Detail verhandeln. Angesichts dieser Situation solltet Ihr die Gewerkschaft ins Boot nehmen und einen Fachanwalt beratend hinzuziehen.

Von der verbalen Pistole auf Eurer Brust, dürft Ihr Euch nicht beeindrucken lassen. Vergeßt nicht die Mitarbeiter umfassend zu informieren (Beriebsversammlung).

C
Charlys

20.09.2013 um 17:47 Uhr

Gilt ein TV ggf auch allgemeinverbindlicher TV, dann Gewerkschaft einbinden

B
Beärle

20.09.2013 um 18:01 Uhr

Danke für Euere Antworten!

Ich. BRV/ Wir der BR/ werden externen Sachverstand umgehend beauftragen.

Seit mehreren Jahren wird in diesem Stil gedroht. Leider sprechen die Zahlen für sich. Das komplette Versagen des Konzern incl. Management hat das Unternehmen in diese prekäre Lage gesteuert. Jetzt sollen die MA bluten! Zum Kotzen! Ich bin soweit, nichts mehr zu unterschreiben, auch im Hinblick mögl. Massenentlassungen. Das ist mein Gewissenskonflikt!

Gruß Beärle

H
Hoppel

20.09.2013 um 19:32 Uhr

@ Beärle

Ohne betriebsrätlichen Rechtsbeistand sollte hier überhaupt nichts beschlossen werden.

Als BR würde ich nach Kontaktaufnahme mit einem Anwalt umgehend die KollegInnen informieren und darauf hinweisen, dass diese nichts ohne vorherige anwaltliche Beratung unterschreiben sollen, wenn der AG etwas auf individualrechtlicher Ebene zur Unterschrift vorlegt.

Ich hab mal ein paar ältere Beiträge von Dir bemüht ... das Ganze stinkt ein klein wenig nach Insolvenzverschleppung ...

Was sagt denn Euer Wirtschaftsausschuss???

B
betriebsratten

23.09.2013 um 17:07 Uhr

Und zum Thema externer Sachverstand-denk nicht nur an die Juristerei sondern auch an wirtschaftlichen Sachverstand, z.B. von den TBS (Technologieberatungsstellen des DGB) Gruss von den Betriebsratten

B
Beärle

23.09.2013 um 18:17 Uhr

Hallo liebe Kollegen/innen,

recht herzlichen Dank für Euere Antworten/ Beiträge.

wir sind uns im BR einig nun externen Sachverstand hinzuzuziehen. Auch die wirtschaftliche Seite werden wir betrachten. Erste Kontakte laufen schon. Da einige Dinge in BV geregelt sind haben wir an der Kante noch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Angesichts eines auf Jahresende fast 2 stelligen Minusergebnis (bei 300 MA) gehen selbst mir inklusive dem WA die Lösungen aus. Wir haben z. B. ein ERP- System eingeführt dass uns horrende Gelder (1,5 Mio p.a.)kostet und ca. 25% des Gesamtumsatzes für sich beansprucht!!!! Da wurde noch keinen Cent verdient!

Ich persönlich würde gerne die o.g. geplanten Maßnahmen Anhand von BV befristen. Wäre doch ein Vorschlag wert? oder?

Viele Dank an Euch. Gruß Beärle

H
Hoppel

23.09.2013 um 19:28 Uhr

@ Beärle

Tut mir leid, wenn ich mich jetzt sehr drastisch ausdrücke, aber ich könnte k*tzen ...

Die Probleme in Eurem Betrieb existieren ja nun nicht erst seit gestern und dann kommt Euer BR tatsächlich auf die Idee, nun externen Sachverstand hinzuzuziehen. Prima!!! Aber besser spät als nie ...

Und weil ein RB (vermutlich Rechtsbeistand des AG) beraten und analysiert hat, dass die Maßnahmen XYZ erforderlich sind, denkst Du/Euer BR jetzt tatsächlich darüber nach, die o.g. Maßnahmen befristet zu genehmigen?

Ohne versierten Rechtsbeistand, der auch in der Lage sein sollte, Bilanzen richtig lesen zu können, würde ich über rein gar nichts nachdenken! Aus meiner Sicht seid ihr mit der Situation hoffnungslos überfordert ... und das meine ich jetzt nicht negativ!

Aber lasst die Finger von Schnellschüssen, deren Folgen ihr überhaupt nicht überblicken könnt!

Warum schlägt denn dieser "RB" keine Einführung von Kurzarbeit vor?? Vielleicht, weil die Agentur für Arbeit kein KUG zahlen würde, weil die Kurzarbeit nicht nur vorübergehend wäre bzw. eine absehbare Rückkehr zur Vollbeschäftigung nicht zu erwarten ist?

Lasst Euch doch nicht von der Drohung "Massenentlassung" beeindrucken! Eine solche wäre es bereits, wenn bei Euch ca. 30 AN entlassen werden ...

Wenn es dem Unternehmen so schlecht geht, sind die paar Euro, die aus dem "Gehaltsverzicht" etc. resultieren doch sowieso nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Und dass das Weihnachtsgeld tatsächlich so freiwillig ist, muss man ggf. auch noch bezweifeln ...

Ich bleibe dabei, dass das Ganze nach Insolvenzverschleppung stinkt ...

W
Watschenbaum

23.09.2013 um 20:02 Uhr

"Insolvenzverschleppung"

soweit würde ich gar nicht gehen, offenbar liegt ja ein irgendwie aufgestellter Konzern vor, mit Gewinnabführungsverträgen, Beherrschungsverträgen etc etc.. auch den Umstand einer Durchgriffshaftung muß man untersuchen, so daß von "Pleite" keine Rede sein könnte

das muß man erstmal genau aufdröseln

auch den Umstand, irgendwelche Kosten in irgendwelche Bilanzen zu packen, muß untersucht werden, da man so auf dem Papier einen Betrieb natürlich miserabel darstellen kann, faktisch aber ganz andere Zustände herrschen könnten

ich stimme Hoppel zu nicht weiter herumstöpseln als BR, ohne externen Rat -

wobei man im Endeffekt auch nichts ändern könnte, wenn die unternehmerische Entscheidung dahin führen soll, den Laden an die Wand zu fahren , außer wirtschaftliche Folgen für die AN abzufedern

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