Erstellt am 20.09.2013 um 15:11 Uhr von arkalus
Es sind nur die Kollegen wählbar, die auf dieser Liste stehen.
Erstellt am 20.09.2013 um 17:22 Uhr von Hoppel
@ Jason
Wenn nach Erlass des Wahlausschreibens nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde, stehen in der Tat nur diese KandidatInnen zur Wahl.
Auf einem Wahlvorschlag SOLLTEN doppelt so viele KandidatInnen stehen, wie BRM zu wählen sind; aber ein MUSS ist das nicht!
Erhält der Wahlvorschlag mit 1-... KandidatInnen genügend Stützunterschriften, dann wird er beim WV eingereicht, sofern die Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Ich verstehe Dein Problem nicht!