ich hab immer noch meine Probleme mit dem angeblichen Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung
wo ist der fixiert ? Tarifvertrag ?
offenbar arbeitet man doch schon "Vollzeit"
weshalb möchte man nun einen "Vollzeitvertrag", weshalb "braucht" man ihn
soll man zukünftig weniger arbeiten und will dies verhindern?
will man sich auf eine konkludente Vertragsänderung berufen ?
zur Problematik des Umstandes, auch längere Zeit deutlich mehr zu arbeiten, als vertraglich vereinbart :
Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber - auch längere Zeit - unter deutlicher Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit eingesetzt wird, ergibt für sich genommen noch keine Vertragsänderung. Bei dem Arbeitseinsatz handelt es sich um ein tatsächliches Verhalten, dem nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt. Vielmehr ist auf die Absprachen abzustellen, die dem erhöhten Arbeitseinsatz zugrunde liegen. Dazu zählen auch die betrieblichen Anforderungen, die vom Arbeitgeber gestellt und vom Arbeitnehmer akzeptiert werden. Ohne derartige zumindest konkludente Erklärungen des Arbeitgebers ist der konkrete Arbeitseinsatz nicht denkbar, es sei denn, der Arbeitnehmer arbeitet eigenmächtig. Die Annahme einer dauerhaften Vertragsänderung mit einer erhöhten regelmäßigen Arbeitszeit setzt die Feststellung entsprechender Erklärungen der Parteien voraus. Dafür kann neben anderen Umständen von Bedeutung sein, um welche Art von Arbeit es sich handelt, wie sie in die betrieblichen Abläufe integriert ist und in welcher Weise die Arbeitszeit hinsichtlich Dauer und Lage geregelt bzw. ausgedehnt wird. In diesem Sinne hat der Senat für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt (21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - BAGE 100, 25, 32 ff.; 9. Juli 2003 - 5 AZR 610/01 - EEK 3121, zu II 3 der Gründe) .
und wenn der "Manager" nichts entscheiden kann,
wendet man sich halt an denjenigen, der solche Entscheidungen treffen kann
die Frage ist nur, ob der die Notwendigkeit sieht, überhaupt etwas entscheiden zu müssen oder nicht lieber alles so lassen will, wie es jetzt ist
und dann sind wir wieder beim "Anspruch",
der ja impliziert, daß irgendeine Rechtsgrundlage existieren muß, die man im Endeffekt auch gerichtlich durchsetzen könnte (individualrechtlich)