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Hallo zusammen

B
Beidi
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, Ein MA bei uns in der Firma hat Anspruch auf Vollzeit-Beschäftigung. Er hat den Chef ansgesprochen aber es kommt immer noch nicht. Der Betriebsrat hat auch schriftlich den Chef mitgeteilt dass der sog. Mitarbeiter die Vollzeit unbedingt braucht und einen Anspruch drauf hat. Gestern hat den Betriebsrat mitgeteilt, dass Er bis jetzt keine Antwort von seinen Vorgesetzern bekommen hat! Wie sollen wir alle Betriebsrat vorgehen?Danke!

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Community-Antworten (8)

H
Hoppel

20.09.2013 um 08:02 Uhr

@ Beidi

Warum hat denn dieser Kollege Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung?

G
gironimo

20.09.2013 um 11:36 Uhr

... und was ist ein sog. Mitarbeiter?

Fragt doch den AG im nächsten Monatsgespräch, warum er sich nicht äußert.

Überhaupt schreibst Du, er hätte von seinem Vorgesetzten noch keine Antwort. Das ist vielleicht auch nicht der richtige Ansprechpartner. Hat er denn seinen Wunsch auf Vollzeit an den AG gerichtet (am Besten schriftlich z.B. an die Personalabteilung). Nur mal angesprochen reicht eben nicht.

C
Charlys

20.09.2013 um 12:00 Uhr

Wenn ein AN einen ArbV mit 40 Std hat, der AG ihm aber nur mit 30 Std beschäftigt, muss der AN die vollen Stunden verlangen. Dann gerät der AG in den Annahmeverzug lt. BGB. Folge, er muss den AN mit 40 Std vergüten auch ohne Arbeit.

G
ganther

20.09.2013 um 12:29 Uhr

also es ist echt erst mal fraglich auf welcher Rechtsgrundlage der MA wohl Vollzeit arbeiten darf. Das sollte uns Beidi mal sagen. Denn wenn es ein TZ-MA ist der nun versucht sein Vollzeitbegehren durchzsetzen ist es was anderes als die Konstelation von Charlys. Denkbar sind ja sogar noch andere Varianten.

Davon ist schließlich auch abhängig wie der BR agiert. Vieles deutet auf Individualrecht hin aber wer weiß....

B
Beidi

20.09.2013 um 14:34 Uhr

ich arbeite ja in einem Restaurant(Kette). Der AN hat selber den Restaurant Manager nach einem Vollzeitsvertrag weil seit Jahren hat er mehr als 39 Stunden in der Woche gearbeitet hat und immer noch. Wie bekannt ist im Moment die Restaurant Manager haben keine Macht mehr alleine zu entscheiden, und sie dürfen sogar nicht Verträge unterschreiben u.s.w. Wie können wir als Betriebsrat ihm helfen diesen Vertrag zu bekommen!

P
Pjöööng

20.09.2013 um 14:38 Uhr

Man könnte darüber nachdenken ob die Ablehnung jeglicher Mehrarbeitsanträge zum Ziel führen könnte.

W
Watschenbaum

20.09.2013 um 17:58 Uhr

ich hab immer noch meine Probleme mit dem angeblichen Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung wo ist der fixiert ? Tarifvertrag ?

offenbar arbeitet man doch schon "Vollzeit" weshalb möchte man nun einen "Vollzeitvertrag", weshalb "braucht" man ihn soll man zukünftig weniger arbeiten und will dies verhindern?

will man sich auf eine konkludente Vertragsänderung berufen ?

zur Problematik des Umstandes, auch längere Zeit deutlich mehr zu arbeiten, als vertraglich vereinbart :

Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber - auch längere Zeit - unter deutlicher Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit eingesetzt wird, ergibt für sich genommen noch keine Vertragsänderung. Bei dem Arbeitseinsatz handelt es sich um ein tatsächliches Verhalten, dem nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt. Vielmehr ist auf die Absprachen abzustellen, die dem erhöhten Arbeitseinsatz zugrunde liegen. Dazu zählen auch die betrieblichen Anforderungen, die vom Arbeitgeber gestellt und vom Arbeitnehmer akzeptiert werden. Ohne derartige zumindest konkludente Erklärungen des Arbeitgebers ist der konkrete Arbeitseinsatz nicht denkbar, es sei denn, der Arbeitnehmer arbeitet eigenmächtig. Die Annahme einer dauerhaften Vertragsänderung mit einer erhöhten regelmäßigen Arbeitszeit setzt die Feststellung entsprechender Erklärungen der Parteien voraus. Dafür kann neben anderen Umständen von Bedeutung sein, um welche Art von Arbeit es sich handelt, wie sie in die betrieblichen Abläufe integriert ist und in welcher Weise die Arbeitszeit hinsichtlich Dauer und Lage geregelt bzw. ausgedehnt wird. In diesem Sinne hat der Senat für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt (21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - BAGE 100, 25, 32 ff.; 9. Juli 2003 - 5 AZR 610/01 - EEK 3121, zu II 3 der Gründe) .

und wenn der "Manager" nichts entscheiden kann, wendet man sich halt an denjenigen, der solche Entscheidungen treffen kann die Frage ist nur, ob der die Notwendigkeit sieht, überhaupt etwas entscheiden zu müssen oder nicht lieber alles so lassen will, wie es jetzt ist

und dann sind wir wieder beim "Anspruch", der ja impliziert, daß irgendeine Rechtsgrundlage existieren muß, die man im Endeffekt auch gerichtlich durchsetzen könnte (individualrechtlich)

H
Hartmut

20.09.2013 um 21:43 Uhr

Hallo Beidi, wahrscheinlich meldet sich der Vorgesetzte nicht mehr. Vorgesetzte in Kettenbetrieben, bis hoch zum Filialleiter, sind selbst nur kleine Rädchen, die nicht mucken dürfen.

Du kannst dem Kollegen helfen, indem du ihm den Rat gibst, sich an einen Anwalt zu wenden. Dabei riskiert er max. das Geld für eine anwaltliche Erstberatung. Wenn der Anwalt den Rechtsanspruch deines Kollegen bestätigt, dann wird er wissen, wie er ihm zu seinem Recht verhilft.

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