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Minderheitengeschlecht

B
butler
Nov 2016 bearbeitet

Was geschieht, wenn sich gem. § 15 Abs. 2 BetrVG aus dem nach § 5 WO bestimmten Mindeheitengeschlecht (hier: 4 w / 1 m) kein Kandidat zur Wahl stellt ?

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Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

20.09.2013 um 02:17 Uhr

Dann wird die Frau zum Mann!

Sprich:Wenn das Minderheitengeschlecht keinen Kandidaten stellt, dann gehen die Sitze alle an das Mehrheitsgeschlecht.

H
Hoppel

20.09.2013 um 08:47 Uhr

@ butler

Wenn sich kein Mann zur Wahl stellt, hat das keinerlei Auswirkungen auf den weiteren Verlauf der Wahl. Es ist insbesondere KEINE Nachfrist zwecks Gewinnung eines männlichen Kandidaten zu setzen.

Man kann einen Mann halt nicht zu seinem Glück zwingen. Aber wer weiß, wie Eure Frauen drauf sind ... ;-))

H
Hartmut

21.09.2013 um 20:26 Uhr

Find ich toll, dass ihr einen BR wählt, bei der absoluten Mindest-Anzahl (5) von Arbeitnehmern dafür. Das schaffen viel größere Betriebe nicht!

Wenn es jetzt die frisch gewählte Betriebsrätin es auch noch schafft, vom AG freiwillig freigestellt zu werden, fress' ich meinen Hut! :))

H
Hoppel

21.09.2013 um 20:54 Uhr

@ Hartmut

Toll, was Du so alles toll findest ... ich fänd es ganz toll, wenn Du richtig toll lesen würdest ... es wird nämlich ein 5köpfiger BR gewählt ...

H
Hartmut

21.09.2013 um 21:47 Uhr

Ok, ok, ab sofort keine Ironie mehr. Bei Hoppel gehen sonst die Hormone mit ihm durch. :)

A
AlterHase

22.09.2013 um 17:45 Uhr

@Hartmut

Was haben Lesefehler und „vielleicht“ daraus resultierende Rechenfehler mit Ironie zu tun????? Tip…. Wenn Du deinen Hut frisst, vergiss die Schnur nicht……

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