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Neuwahl 2014 BR und Stützstimmen

B
BRKollegin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo KollegInnen,

muss ich bestehende BR-Mitglieder bei einer Neuwahl auch mit Stützstimmen einreichen? Und mit wievielen? Oder sind die quasi schon "gesetzt"?

1.32103

Community-Antworten (3)

R
Rattle

17.09.2013 um 08:19 Uhr

Hallo,

nichts ist gesetzt!

§14 Abs.4 BetrVG gilt hier.

MFG

C
Charlys

17.09.2013 um 10:55 Uhr

Jede Liste benötig Stützunterschriften. Nur Listen der im Betrieb vertretenden Gewerkschaften haben Sonderregelung/status.

G
gironimo

17.09.2013 um 11:27 Uhr

Wie viele Unterschriften Du für Deinen Wahlvorschlag brauchst steht im Wahlausschreiben, das der Wahlvorstand herausgegeben hat (oder herausgeben wird).

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