Die nächsten BR-WAHLEN
Hallo .
Darf man für sich selber Werbung für die nächsten BR Wahlen machen ?
Was würde so in Frage kommen?
Was ist erlaubt und was nicht?
Community-Antworten (8)
14.09.2013 um 23:44 Uhr
Hallo Skyline, diese Frage und andere, die du im Zusammenhang mit den BR Wahlen haben magst, findest du im Bereich Betriebsratswahlen beantwortet (oben der blaue Button). Eventuell musst du die Suchfunktion benutzen.
15.09.2013 um 11:08 Uhr
Eigenwerbung ist natürlich möglich. Du kannst z.B. ein Infoblatt verteilen oder Dich auf einer Betriebsversammlung zu Wort melden.
Du solltest darauf achten, bei Werbeaktivitäten den Betriebsablauf nicht ins Stocken geraten zu lassen oder das andere von der Arbeit abgehalten werden.
Auch mit Werbegeschenken solltest Du zurückhaltend sein (also nicht etwa Freibier für alle); bestenfalls der übliche Kugelschreiber oder ähnliche Kleinkorruptionalien.
15.09.2013 um 11:49 Uhr
Gironimo, auf Betriebsversammlungen "Eigenwerbung"?? Dieses würde ich als Sitzungsleiter sofort untetbinden. Denn hat dort nichts zu suchen. Wenn der AN es dann nicht unterlässt, Hausrecht wahrnehmen und aus dem Raum verweisen.
15.09.2013 um 13:36 Uhr
@Charlys
Das hast Du jetzt bestimmt missverstanden.
giro hat schon recht mit dem, was er hier angibt. Er meinte ja auch „Zu Wort melden“ und nicht, dort mit einem Plakat rumwedeln……
Eine bessere Eigenwerbung, als die, sich zu Themen auch zu äußern und nicht nur stumm über sich ergehen zu lassen, kann es eigentlich gar nicht geben.
Und da es auf BVs ja auch Themen geben sollte, wo Wortmeldungen aus der Belegschaft erwünscht oder gar gefordert sind, bietet es sich doch geradezu an, zu zeigen, dass man auch etwas zu sagen hat. Wenn dem dann auch so ist……..
15.09.2013 um 14:25 Uhr
Hallo, es war die Kombi Infoblatt und dann Betriebsversammlung. Wenn es nicht so gedacht war OK. Doch gerade Unerfahrene könnten es falsch verstehen. Weiter auch das Melden und Fragestellen muss richtig erfolgen. Denn sonst ist man schnell dr Quwertreiber oder der Besserwisser usw
15.09.2013 um 15:50 Uhr
@Charlys
Ohne jetzt der Besserwisser sein zu wollen, aber genau das von dir geschilderte und bemängelte machst Du hier gerade.
Nämlich nicht richtig Lesen………
Du sprichst von einer Kombi….das wäre sie, hätte giro „und“ geschrieben. Da er aber „oder“ geschrieben hat, ist es nichts mehr mit einer Kombi……
"Weiter auch das Melden und Fragestellen muss richtig erfolgen." Das hast Du richtig erkannt. Aber bitte auch selbst beherziegen.
15.09.2013 um 16:16 Uhr
Hi ,
erst mal Danke für die recht schnellen Antworten.
Man sollte nicht alles so Haarklein auseinander nehmen.
Die beste Werbung ist ja auch eigentlich die das man in vielen Mündern ist. Also das über einen geredet wird , was er macht und was er tut. Natürlich in positiven Sinne. Ich würde gerne eine Rund Mail schicken vor den Wahlen , wie wichtig die Stimmen doch von jeder Mann und natürlich jeder Frau sind. Was es für Möglichkeiten der Wahlen gibt ( Briefwahl ) ect. Dieses wurde noch nie gemacht , aus natürlich bestimmten Gründen.
Wäre das eine Option? Gibt es Tipps für mich von euch Erfahrenen BRM
Danke
P.S
Der jetzige BR hat nur 1 Betriebsversammlung abgehalten, in 3,5 Jahren.
Ist es nicht traurig....
15.09.2013 um 17:02 Uhr
@Skyline
„Der jetzige BR hat nur 1 Betriebsversammlung abgehalten, in 3,5 Jahren.“
Das wäre jetzt ein klassischer Grund, einen BR nach § 23 BetrVG loszuwerden. Er muss sich ja gut mit der GL verstehen, da dieser es noch nicht hierzu genutzt hat.
„Ich würde gerne eine Rund Mail schicken vor den Wahlen , wie wichtig die Stimmen doch von jeder Mann und natürlich jeder Frau sind. Was es für Möglichkeiten der Wahlen gibt ( Briefwahl ) ect.“
Hiervon würde ich abraten. Es sei denn die Mails gehen an die Privatadressen. Das Nutzen eines ev. bestehenden Intranets könnte hier aber nach hinten losgehen. Gegen ein entsprechendes Infoblatt wäre hier nichts einzuwenden.
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