Rechtsanspruch auf Weiterbildung
Hallo, mein Werkleiter möchte von mir wissen, wo geschrieben steht, dass Betriebsräte einen Anspruch auf Weiterbildung haben und er dies keiner Genehmigung von ihm bedarf.
Hubertus
Community-Antworten (3)
02.09.2013 um 12:25 Uhr
Das steht im § 37.6 (und 7) BetrVG.
Und der Gang der Dinge ist nun mal so, dass der BR beschließt und dem Arbeitgeber (nicht dem Werksleiter) dies mitteilt.
02.09.2013 um 14:07 Uhr
Wie Gironimo schon schreibt. Dies ist klar im §37.6 BetrVg geregelt. Euer AG wird lediglich über den Beschluß des BR informiert und fertig.
Sollte der AG denoch bedenken bezüglich der Notwendigkeit des Seminars haben kann er dazu gerne die Einigungsstelle anrufen und deren Spruch würde dann alles andere ersetzen. Er selber hat eben kein Recht einfach zu sagen "Ist nicht".
Lasst euch also nicht ins Boxhorn jagen und setzt euren Schulungsanspruch durch. Auch wenn dann der AG mal beleidigte Wurst spielt.
Dann viel Erfolg bei euren Seminaren.
02.09.2013 um 14:39 Uhr
@Hubertus, guckst du mal bei WAF unter Seminare für BRs und unter Erste Schritte" dort steht auch was zum Thema WARUM...
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