Hallo,

ich hätte da mal eine Frage:

2 Betriebe wurden zu einem Unternehmen fusioniert.

Der Betrieb mit den geringeren Anzahl an BR-wahlberechtigten Arbeitnehmern hat bereits einen BR.
Betrieb Nr. 2 hätte mehr wahlberechtigte Arbeitnehmer, hat aber noch keinen BR.
Die Firmen sind örtlich getrennt.

Wenn jetzt in Betrieb Nr. 2 (bisher ohne BR) ein Betriebsrat gegründet werden soll, muss dieser dann im alleingang durch die beschäftigten dieser Firma separat gebildet werden oder gibt es eine Gesetzliche Regelung die besagt das der BR der Firma 1 Neuwahlen veranlassen muss?

Über Infos würde ich mich freuen!