Hallo zusammen
Hallo zusammen, sind zurzeit bei Bxxx Kvvv die Restaurantmanager leitende Angestellten? Wenn der Restaurantleiter einen Restaurantmanager in dem Restaurant hinbringt,ohne Anhörung des Betriebsrates kann der Betriebsrat ihn klagen? Er hat uns nur eine mail als Info geschickt mit dem Dienstplan mit den Namen des Neuen! Danke
Bitte keine Namen - waf-admin
Community-Antworten (9)
27.08.2013 um 20:02 Uhr
Ich war schneller als der Ad-min und habe den Namen gelesen.
Da geht ja bei Euch so einiges drunter und drüber. Die Gewerkschaft hat sich da ja schon eingebracht und unterstützt die Betriebsräte.
Letztendlich ist es egal, wer einen neuen Mitarbeiter in den Betrieb bringt. Der BR ist nach § 99 BetrVG zu hören. Selbst wenn der Restaurantmanager kein leitender Angestellter wäre, würde die Verantwortung der "Arbeitgeber" tragen. Dieser muss dafür sorgen, dass die Rechte des BR bei Einstellungen, Versetzungen usw. gewahrt bleiben (Ich weiß - das tut er nun mal gerade nicht) und dieser Arbeitgeber wäre zu "beklagen" (heißt ja Beschlussverfahren).
27.08.2013 um 20:11 Uhr
Bei dem was sich da im Moment so tut, würde ich auch keine Sekunde zögern gironimos angedeuteten Weg ein zu schlagen.
27.08.2013 um 22:22 Uhr
Beidi, soweit ich weiß, gibt es bei gewissen Bratereien Filial- aber auch Franchise-Betriebe. Im Filialbetrieb würde ich vermuten, dass dieser Manager keine Führungskraft ist i.S.d. §5 BetrVG. Im Franchisebetrieb würde ich das schon eher vermuten, je nach dessen Zuständigkeit. Soviel zu deiner ersten Frage.
Das ist aber beides egal in bezug auf deine zweite Frage. Der BR ist vor jeder Einstellung zu hören, leitend hin oder her.
28.08.2013 um 09:40 Uhr
Der BR ist vor jeder Einstellung zu hören, leitend hin oder her. Seit wann das denn? Gibt's da schon wieder was neues?
28.08.2013 um 20:34 Uhr
@Tanzbär, siehe §99 Abs. 1 Satz 1 BetrVg. Seit wann ... tja, gute Frage ... bin nicht sicher, aber ich meine, seit 1972 oder so.
28.08.2013 um 20:44 Uhr
mann, mann mann
Bei der Einstellung von leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 105 BetrVG lediglich rechtzeitig zu informieren.
31.08.2013 um 21:06 Uhr
@Watschenbaum, lies bitte, was in der Frage steht. Interpretiere nichts hinein.
"Er hat uns nur eine mail als Info geschickt mit dem Dienstplan mit den Namen des Neuen!"
("Ihr Lieben, der Klaus-Peter Müller kommt, mit folgendem Dienstplan: ...")
Das ist also für dich eine Information nach §105 BetrVG??
31.08.2013 um 22:32 Uhr
ich beantrage dringend, Antworten von "Hartmut" grundsätzlich mit einem Warnhinweis zu versehen es kostet jetzt schon mehr Zeit, seine Falschaussagen zu berichtigen, als auf die eigentliche Fragestellung einzugehen
das ist doch ein Witz, was du hier in diesem Forum abziehst
02.09.2013 um 13:17 Uhr
@Watschenbaum: kann ich für deinen Antrag eine Stützunterschrift leisten?
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