Erstellt am 25.08.2013 um 15:22 Uhr von Nubbel
klar, nach neuester rechttssprechung müssen freigestellte betriebsräte die identische wagenklasse der geschäftsleitung fahren. lass dich da nicht übers ohr hauen!
Erstellt am 25.08.2013 um 15:30 Uhr von Watschenbaum
davon abgesehen, daß man ein Wild erstmal erlegen muß, bevor man anfängt, das Fleisch zu verteilen...............
ein Firmenwagen wird dem AG zurückgegeben ...........
und der wird dann schon schauen, welche Mängel vorliegen, und wer für die Kosten aufkommt, diese zu beheben
wenn man dir das Fz einfach so übergeben will, solltest du auf ein vernünftiges Übergabeprotokoll achten, indem alle Mängel, die noch vorhanden sind, oder Versäumnisse, die bekannt sind (fehlende Inspektionen etc.) aufgenommen werden,
damit du aus dem Schneider bist............
Erstellt am 25.08.2013 um 15:35 Uhr von Nubbel
das ist jammern auf hohem niveau
Erstellt am 25.08.2013 um 18:01 Uhr von Hartmut
Wenn dein Kollege so schlecht mit Firmeneingentum umgegangen ist, wird er wahrscheinlich Schadenersatz leisten müssen. Das ist seine Sache und die des AG.
Was dich anbelangt, so wird es eine firmeninterne Regelung sicher geben, ob dir ein Auto zusteht oder nicht. Siehe zu, dass du dich nicht aufgrund deiner BR-Arbeit besser stellst als ein vergleichbares Nicht-BR-Mitglied. Denn du darfst nicht besser oder schlechter gestellt werden, und wenn du es doch tust, kannst du dafür selbst abgewählt werden.
Erstellt am 25.08.2013 um 18:41 Uhr von Blojmn
Alle freigestellten betriebsratsmitglieder müssen Filialen besuchen im Umkreis von ca. 120 km. Ein Auto ist da absolut notwendig. Die freigestellten haben alle ein Auto. Das ist ein Unterschied zum normalen Mitglied. Das ist aber nicht zwingend ein Vorteil im Sinne des Gesetzes, oder?
Oder meinst du was anderes?
Erstellt am 25.08.2013 um 19:41 Uhr von Hartmut
Blojmn, du meinst also, es gibt keinen Unterschied zwischen BR-Mitgliedern oder Nicht-Mitgliedern, sondern der Unterschied existiert zwischen BR-Mitgliedern. Nämlich solchen mit, und solchen ohne Freistellung? Oje, so einen Fall hatte ich noch nicht.
Reine Spekulation meinerseits (man korrigiere mich!): Ein Vorteil (für die Freigestellten) ist es wohl, aber ich sehe hier kein Problem mit irgend einem mir bekannten § des BetrVG.
Mal nur aus Neugier: Was macht denn die Freigestellten so besonders? Ich meine, im Außendienst? Denn eigentlich ist man ja freigestellt zur BR-Arbeit, nicht zum Besuch von Filialen.
Erstellt am 26.08.2013 um 16:22 Uhr von polybär
@Blojmn,
hat er den Wagen als REINEn Dienstwagen oder hat er eine Privat nutzung? ggf hat er sagar die 1 %