Dienstfahrzeug Betriebsrat
hallo, wie sieht es rechtlich mit einem dienstfahrzeug für den betriebsrat aus? darf der br-vorsitzende es als geldwertenvorteil auf seinem namen führen oder ist das schon unerlaubtes bevorteilen/bereichern?
Community-Antworten (7)
08.07.2010 um 13:19 Uhr
Was für eine Frage!
Er darf einen Dienstwagen fahren. Warum sollte das ein unerlaubtes bevorteilen/bereichern sein?
08.07.2010 um 13:28 Uhr
vielleicht ist die Frage etwas zu ungenau und es ist auch die privat Nutzung gemeint. Denn für Dienstfahrten ergibt sich kein Geldwertvorteil, aber wenn der BRV dieses Fahrzeug für Fahrten zur Arbeit benutz odeer privat, ergibt sich ein Geldwertvorteil.
08.07.2010 um 13:32 Uhr
Wenn das Dienstfahrzeug ausfdrücklich auch privat genutzt werden darf, muss er den Geldwerten Vorteil versteuern. Das heißt 1 % vom Anschaffungspreis des Fahrzeugs muss versteuert werden. Wenn er zusätzlich ein fixes Büro im Unternehmen hat, muss er auch den Fahrtweg von Zuhause ins Büro versteuern, sofern er nicht dauernd auf Dienstreise ist, was ja wohl so nicht sin kann.
Ich kenne das aus eigener Erfahrung.
08.07.2010 um 13:33 Uhr
In diesem Fall bin ich mir auch unsicher.
Aber IMHO WENN der BR den Dienstwagen für den BR regelmäßig braucht (z.B. weil es viele entfernt liegende Kleinstbetriebe gibt) UND im Unternehmen Dienstwagen üblicherweise den Nutzern auch zur Privatnutzung überlassen werden, ergibt sich aus dem Benachteiligungsgebot das dieses dann auch für den Dienstwagen des BR gelten müsste.
Aber was konkretes hab ich nicht gefunden, bis auf den Fall, das ein AN, der bislang ein Dienstfahrzeug hatte dieses auch als komplett freigestellter BR behalten durfte, eben wegen des Benachteiligungsverbots.
08.07.2010 um 13:36 Uhr
@rkoch
Ja so ist das, war früher im AD mit Dienstfahrzeug und 1 % Verteuerung. Jetzt freigestellter BR mit Fahrzeug. (Benachteiligungsverbot).
Geändert hat sich die Versteuerung, da jetzt zu dem 1 % noch die Versteuerung des Weges von Zuhause ins Büro dazu kommt.
08.07.2010 um 14:37 Uhr
@dersieni, Ein Dienstfahrzeug FÜR den BR DARF NICHT dem BRV als Eigentum anerkannt werden.Ein Dienstfahrzeug sollte NUr im Dienst gefahren werden, VON allen ! Ansonsten ist es in Privater -Nutzung und muss mit auf das dind äh Steuerformular ??? Sorry habe mein Wohnsitz in der Schwitz . Der Arbeitsweg ist lang, aber die Steuern sind äh einfacher !
08.07.2010 um 14:46 Uhr
@Waschbär
Eigentum erwirbt man sowieso nicht an einem Dienstfahrzeug. Man hat es während der Zeit, wo es einem das Unternehmen zur Verfügung stellt nur in seinem Besitz. Das ist ein grundlegender Unterschied.
Und zur Versteuerung habe ich ja schon alles gesagt.
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