Erstellt am 22.08.2013 um 21:13 Uhr von Hartmut
Hallo Anatolin, die kurze Antwort ist: Nein. Die lange Antwort: Ich wüsste gar nicht, was den AG an einer Klausurtagung des BR interessieren könnte - es sei denn, er soll die Rechnung begleichen für den schönen Tagungsort. Dann darf er schon mal hinterfragen, ob denn diese Kosten wirklich erforderlich waren. Aber selbst dann muss man ihm zwar die Erforderlichkeit nachweisen, nicht aber die Tagesordnung vorlegen. (Mit Ausnahme vielleicht vom Tagesordnungspunkt, an dem der AG eingeladen war, soweit zutreffend.)
Erstellt am 22.08.2013 um 21:21 Uhr von Anatolin
Hallo Hartmut,
Dank für Deine schnelle Antwort, hatte ich mir schon gedacht.
Gibt es da zu einen Paragraphen
Im BetrVG.
Erstellt am 22.08.2013 um 21:35 Uhr von Snooker
Dazu bedarf es keinen Pharagraphen, oder teilt euch der Chef mit was er mit seinen Geschäftspartnern bereden will.
Genau als solche Interessen- oder Geschäftspartner solltet ihr ihn und er euch sehen.
Erstellt am 22.08.2013 um 21:37 Uhr von Anatolin
Erstellt am 22.08.2013 um 21:40 Uhr von Hartmut
Die Antwort kam von Snooker, Anatolin, darum reiche ich den Dank mal weiter.
Es kommt nicht so oft vor, dass sich jemand bedankt. Ich find's gut! :)
Erstellt am 22.08.2013 um 21:43 Uhr von Anatolin
Setze ab sofort meine Brille beim Lesen auf. Euch einen schönen Abend
Erstellt am 22.08.2013 um 21:56 Uhr von Nubbel
ich würde sagen, 7 antworten reichen nicht. denn wenn ihr das mit übernachtung und referenten plant muß der chef das nicht bezahlen