Erstellt am 12.08.2013 um 14:25 Uhr von gironimo
Schau doch mal bei Betriebsratswahl hier auf dieser Seite (blauer Reiter).
Ansonsten Gründen geht nicht - es muss gewählt werden. Und dazu braucht Ihr einen Wahlvorstand (drei Personen), die Liste der wahlberechtigten/wählbaren AN (die kann es eigentlich nur beim Arbeitgeber geben) und das ganze findet während der Arbeitszeit statt - also ohne Wissen des Arbeitgebers wird es wohl nicht gehen. Bei 201 -400 AN sind 9 BR zu wählen. Einige Ersatzmitglieder wäre auch nicht schlecht.
Wenn der AG von vornherein dagegen ist, ist sehr stark zu empfehlen, die Gewerkschaft um Hilfe zu bitten.
Erstellt am 12.08.2013 um 21:35 Uhr von Hartmut
Drei Tipps, die mir noch ergänzend zu gironimo einfallen:
(1) Ja, ihr drei steht unter sofortigem Kündigungsschutz in dem Moment, in dem ihr zur Wahl einladet. Schau dir dazu gerne mal, z.B. auf dejure.org, den §15 Abs. 3a KSchG an.
(2) Da ihr womöglich mit erheblichem Gegenwind zu rechnen habt, ist es ratsam, nur Leute dabei zu haben, die nicht leicht umfallen. ;)
(3) Versucht nicht, bei der Einladung zur Wahl "nicht so aufzufallen". Das kann böse nach hinten losgehen, falls ihr die Einladungen nachweisen müsst. Hängt sie gut sichtbar auf, wo jeder vorbeikommt, vielleicht in der Kantine und/oder am Fahrstuhl und/oder an schwarzen Brettern, so vorhanden.
Viel Erfolg!!!
Erstellt am 13.08.2013 um 11:12 Uhr von crSquall
Hallo und erstmal vielen Dank schonmal.
Hab noch mal kurz ne frage, da wir ja weit über 30 Filialen haben, muss ich da in jeder Filiale eine Einladung aushängen?
Gruß
Erstellt am 13.08.2013 um 11:18 Uhr von Snooker
Wenn ihr gemeinsam einen BR wählt muss in jeder Filiale ein Aushang ausgehangen werden.
Erstellt am 13.08.2013 um 11:31 Uhr von Nubbel
ihr sollte keinen schnickschnack machen und die gewerkschaft kontaktieren