Unser Arbeitgeber will unsere Azubis, über 18 Jahre, selber unterrichten und nicht mehr in die Berufsschule schicken. Die IHK hat, scheint es nichts dagegen. Laut §15 BBiG scheint es auch in Ordnung zu sein. Meiner Ansicht nach ist das auch eine Sache der Mitbestimmung nach §92, §96, §97 und §98.