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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anwesenheitspflicht aller Wahlvorstandsmitglieder an der Wahlversammlung

O
olemeru
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ihr BR-Kollegen ! Folgende Frage: Wahlvorstand bestehend aus 3 Personen (ohne Ersatzmitglied). Haben das einfache einstufige Wahlverfahren. Wahl findet in der zeit von 14-15:00 Uhr statt (nur 12 Wähler) - Wenn sich jetzt einer aus dem Wahlvorstand am Wahltag zeitlich verspätet, also zu Beginn der Wahl nur 2 Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind. Geht das ??? Ich kann die Wahlzeit natürlich verschieben aber müssen alle 3 Wahlvorstandsmitglieder zwingend anwesend sein ?

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Community-Antworten (1)

A
Aidan

26.02.2014 um 13:48 Uhr

Während der Stimmabgabe müssen immer zwei WV-Mitglieder bei der Urne sein (§ 12 Abs. 2 WahlO). Geht am besten vor 14 Uhr beide nochmal pinkeln, sonst gibts ein Malheur ;-)

Erst zur Stimmauszählung muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein (ergibt sich aus § 13 WahlO, siehe Fitting § 13 WO Rn 4).

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