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Alleine auf weiter Flur.

E
EinSchwabe
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag,

ich bin Betriebsratsvorsitzender meiner Firma. Wir sind ein dreier Gremium. Nun haben aber beide Betriebsräte aus persönlichen Gründen das Mandat niedergelegt. Ersatzmitglieder gibt es leider keine. Meine Frage nun: Bin ich bis zur Wahl eines neuen Betriebsrates noch weiterhin beschlussfähig?

Grüsse aus dem Schwarzwald

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

07.08.2013 um 15:11 Uhr

Nur in Fällen des § 102 BetrVG... Sonst wird es schwierig. Das vereinfachte WV kann man aber zügig machen.

M
mitleserinnennn

07.08.2013 um 15:27 Uhr

BRV lese doch einmal § 13, der erklärt, dass hier unverzüglich ein WV einzusetzen ist.

G
gironimo

07.08.2013 um 16:15 Uhr

Ich würde hier § 22 BetrVG in Zusammenhang mit § 13 Abs 2 Nr 2 BetrVG sehen.

Da Du noch im Amt bist, bestelle einen Wahlvorstand.

E
EinSchwabe

08.08.2013 um 01:43 Uhr

"Ich würde hier § 22 BetrVG in Zusammenhang mit § 13 Abs 2 Nr 2 BetrVG sehen.

Da Du noch im Amt bist, bestelle einen Wahlvorstand."

Ja das ist wohl wahr.......

Nun gibt es noch ein kleines Manko... Was ist wenn sich niemand findet, um einen Wahlvorstand zu bestellen? :-)

Grüssle EinSchwabe

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