Erstellt am 02.08.2013 um 19:51 Uhr von Erdenbürger
Das ist eigentlich geregelt im Betriebsverfassungsgesetz geregelt....
§ 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber.........
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen............
(2) Zur Wahrnehmung der in diesem Gesetz genannten Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist deren Beauftragten nach Unterrichtung des Arbeitgebers oder seines Vertreters Zugang zum Betrieb zu gewähren, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufs, zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen..........
(3) Die Aufgaben der Gewerkschaften und der Vereinigungen der Arbeitgeber, insbesondere die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.......
Erstellt am 02.08.2013 um 21:01 Uhr von gironimo
Auf die Verpflichtung zur Zusammenarbeit hat Erdenbürger ja schon hinhgewiesen. Ich würde an Eurer Stelle einmal den zuständigen Gewerkschaftssekretär zu einer BR-Sitzung einladen und mit ihm alle Punkte durchsprechen.
Das Gewerkschaft und BR zwei paar Schuhe sind, die aber nun einmal miteinander an verschiedenen Punkten verwoben sind, sollte Dir klar sein. Erinnert sei an Punkte wie der § 77.3 BetrVG (Tarifvorbehalt); Öffnungsklauseln in Tarifverträgen oder aber auch der § 87 BetrVG mit seinem Satz ".... soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht.....". Hier wird deutlich, dass es weder Gewerkschaft noch BR egal sein kann, was die anderen tun. Daher erscheint mir der Dialog wichtig.
Erstellt am 02.08.2013 um 23:50 Uhr von mitleserinnenn
Es ist nicht die Aufgabe des BR die geforderten Listen zu etstellen und, oder an die GEW zu liefern.
Erstellt am 03.08.2013 um 07:56 Uhr von Hoppel
@ dieElster
Was überhaupt NICHT geht ist, dass ein BR der Gewerkschaft Auskunft über das Bruttogehalt eines AN gibt!!!
Auch kann es nicht angehen, dass ein BR der Gewerkschaft mitteilt, welche AN seit wann im Unternehmen beschäftigt sind.
Von den Gewerkschaftsmitgliedern liegen die Daten doch vor!
Lasst bloss die Finger davon ... ihr würdet mit diesen Auskünften massiv gegen den Datenschutz verstoßen!
Auch finde ich´s sehr befremdlich, dass eine Gewerkschaft den BR um Mithilfe bei der Bildung einer Tarifkommission bittet.
Erstellt am 05.08.2013 um 11:17 Uhr von GuidoW
Um welche Gewerkschaft handelt es sich denn?
LG Guido
Erstellt am 05.08.2013 um 13:23 Uhr von polybär
@dieElster,
Grundsätzlich hat jeder Gewerkschaft Vertrauens Leute. Diese solltet ihr als BR nutzen so kommt ihr nicht so schnell zwischen Baum und Borke, habt ihr im BR leute der Gewerkschaft so sollten diese euch Beraten können WAS der BRM darf und was nicht, mit unter ist das ein sehr Schmalerdraht (eigene Erfahrung beim Streik)
"Nun möchte die Gewerkschaft, dass wir als Betriebsrat eine Liste aller Mitarbeiter des Unternehmens, Eintrittsdatum, Bruttogehalt und Vorstellungen was Sie sich so wünschen, erstellen. "
Mh, finde ich etwas Komisch aber Verständlich, LEIDER aber nicht machbar !!!
Die Gewerkschaft kennt ihre Leute auch deren Einkommen.
Diese Liste sollte der AG wenn überhaupt der GEW geben.
Als BR habt ihr kein Rechte Persönliche Daten an Dritte (das ist die GEW nunmal) weiter zu geben.
Bitte wendet euch an die Vertrauensleute Leitung ODEr an die BRMs der Gewerkschaft ! oder Ladet den Gew Sekretär ein, damit es keine missverständnisse gibt.