Erstellt am 25.07.2013 um 11:26 Uhr von Charlys
Fristlose Kündigung: Dienstwagen sofort weg
Wird ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt, muss er seinen Dienstwagen sofort abgeben. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Arbeitnehmer gerichtlich gegen die Kündigung vorgeht und ihre Rechtmäßigkeit noch strittig ist. Wir erläutern Ihnen das Urteil.
Privat genutzter Dienstwagen zurück an Chef
Im vorliegenden Fall war einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen überlassen worden, den er auch privat nutzen durfte. Nach der fristlosen Kündigung verlangte der Arbeitgeber den Wagen zurück. Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer in einem Eilverfahren vor Gericht, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin mitteilt.
Das blieb aber ohne Erfolg. Das Arbeitsgericht Stuttgart entschied (Az.: 16 Ga 50/10), dass ein Dienstwagen nach einer fristlosen Entlassung auch dann abzugeben ist, wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagt. Es ergebe sich aus der Natur der Sache, dass ein für die Arbeit überlassenes Fahrzeug spätestens mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden muss. Eine Ausnahme gelte nur, wenn eine Kündigung offensichtlich unwirksam sei.
Schadenersatz bei widerrechtlicher Kündigung
Solange ein Arbeitsgericht die Kündigung nicht für unwirksam erklärt hat, sei sie als schwebend wirksam zu behandeln, erläuterten die Richter. Stellt sie sich später als unwirksam heraus, könne der Arbeitnehmer immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Zunächst müsse er seine Fahrtkosten jedoch selbst tragen und dafür später einen finanziellen Ausgleich einklagen.
Quelle: dpa-tmn / ciw, dpa-tmn
http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_47699712/fristlose-kuendigung-dienstwagen-sofort-weg.html
Mit Wirkung der fristlosen Kündigung gibt es ja auch kein gehalt mehr!
Ein weiteres Urteil hier:
http://www.streifler.de/dienstwagen-3A-entzug-des-dienstwagens-bei-fristloser-kuendigung--_7243.html
Erstellt am 25.07.2013 um 15:46 Uhr von gironimo
wäre ja mal interessant, wie der BR reagiert hat. Da streiten sich zwei - es fallen grobe Worte - oder jemand hat sich nur auf den Schlips getreten gefühlt ......... und natürlich muss der schwächere gehen ?!?
Aus meiner Sicht: Der Wagen steht ja nun mal bei ihm zu Hause. Und da er Klagen will, möge er diese Frage mit seinem Fachanwalt besprechen. Der BR ist keine Rechtsauskunft (er kann höchstens seine Rechtsauffassung äußern) und schon lange kann er keine gerichtlichen Entscheidungen vorwegnehmen.
Erstellt am 25.07.2013 um 16:11 Uhr von Bärbelchen
Wir haben zunächst den Chef informell angerufen und gefragt, ob sich dass vielleicht hochgeschaukelt hat und beide sich nicht nochmal an einen Tisch setzen wollen; insbesondere, da sie relativ lange und eng zusammenarbeiten.
Da war aber nix mehr zu hohlen.
In der Anhörung haben wir natürlich Bedenken geäußert.
Erstellt am 25.07.2013 um 18:04 Uhr von ganther
Wenn der AN den Wagen jetzt noch nutzt sollte er eher aufpassen. Denn der oben genannte Schadensersatz kann auch ihn treffen, wenn ein Gericht die Kündigung für rechtens erachtet. Da kann eine Fahrt in den Urlaub nachher noch richtig teuer werden