Dienstwagen / Fristlose Kündigung
Einer unserer Kollegen hatte eine heftige inhaltliche Auseinandersitzung mit unserem Geschäftsführer. Da in diesem Gespräch eine Beleidigung gefallen sein soll, wurde dem Kollegen nach Anhörung rund eine Woche später fristlos gekündigt. Er sollte dann sofort seinen Schreibtisch räumen und auch den Dienstwagenschlüssel abgeben. Den Schreibtisch hat er ausgeräumt, Kündigungschutzanklage angekündigt und seine Sachen in den Dienstwagen gepackt und ist nach hause gefahren. Der Kollege rief mich nun später an und fragte, ob er wohl den Wagen (Gehaltsbestandteil) behalten dürfe oder ob er diesen bei laufender Kündigungsschutzklage erst weiter behalten dürfe. Wie sind hier Eure Meinungen?
Community-Antworten (4)
25.07.2013 um 13:26 Uhr
Fristlose Kündigung: Dienstwagen sofort weg Wird ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt, muss er seinen Dienstwagen sofort abgeben. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Arbeitnehmer gerichtlich gegen die Kündigung vorgeht und ihre Rechtmäßigkeit noch strittig ist. Wir erläutern Ihnen das Urteil.
Privat genutzter Dienstwagen zurück an Chef Im vorliegenden Fall war einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen überlassen worden, den er auch privat nutzen durfte. Nach der fristlosen Kündigung verlangte der Arbeitgeber den Wagen zurück. Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer in einem Eilverfahren vor Gericht, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin mitteilt.
Das blieb aber ohne Erfolg. Das Arbeitsgericht Stuttgart entschied (Az.: 16 Ga 50/10), dass ein Dienstwagen nach einer fristlosen Entlassung auch dann abzugeben ist, wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagt. Es ergebe sich aus der Natur der Sache, dass ein für die Arbeit überlassenes Fahrzeug spätestens mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden muss. Eine Ausnahme gelte nur, wenn eine Kündigung offensichtlich unwirksam sei.
Schadenersatz bei widerrechtlicher Kündigung Solange ein Arbeitsgericht die Kündigung nicht für unwirksam erklärt hat, sei sie als schwebend wirksam zu behandeln, erläuterten die Richter. Stellt sie sich später als unwirksam heraus, könne der Arbeitnehmer immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Zunächst müsse er seine Fahrtkosten jedoch selbst tragen und dafür später einen finanziellen Ausgleich einklagen.
Quelle: dpa-tmn / ciw, dpa-tmn http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_47699712/fristlose-kuendigung-dienstwagen-sofort-weg.html
Mit Wirkung der fristlosen Kündigung gibt es ja auch kein gehalt mehr!
Ein weiteres Urteil hier: http://www.streifler.de/dienstwagen-3A-entzug-des-dienstwagens-bei-fristloser-kuendigung--_7243.html
25.07.2013 um 17:46 Uhr
wäre ja mal interessant, wie der BR reagiert hat. Da streiten sich zwei - es fallen grobe Worte - oder jemand hat sich nur auf den Schlips getreten gefühlt ......... und natürlich muss der schwächere gehen ?!?
Aus meiner Sicht: Der Wagen steht ja nun mal bei ihm zu Hause. Und da er Klagen will, möge er diese Frage mit seinem Fachanwalt besprechen. Der BR ist keine Rechtsauskunft (er kann höchstens seine Rechtsauffassung äußern) und schon lange kann er keine gerichtlichen Entscheidungen vorwegnehmen.
25.07.2013 um 18:11 Uhr
Wir haben zunächst den Chef informell angerufen und gefragt, ob sich dass vielleicht hochgeschaukelt hat und beide sich nicht nochmal an einen Tisch setzen wollen; insbesondere, da sie relativ lange und eng zusammenarbeiten. Da war aber nix mehr zu hohlen. In der Anhörung haben wir natürlich Bedenken geäußert.
25.07.2013 um 20:04 Uhr
Wenn der AN den Wagen jetzt noch nutzt sollte er eher aufpassen. Denn der oben genannte Schadensersatz kann auch ihn treffen, wenn ein Gericht die Kündigung für rechtens erachtet. Da kann eine Fahrt in den Urlaub nachher noch richtig teuer werden
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