Erstellt am 24.07.2013 um 13:46 Uhr von pillepalleTR
In den WV kann jeder wahlberechtigte AN (gemäß §7 BetrVG) bestellt werden - die Wählbarkeit iSd. §8 BetrVG ist jedoch nicht erforderlich.
Quelle: Fitting 26. Auflg. §16 Rn 21
und insbesondere für betriebsratslose Betriebe: Fitting, §17 Rn 21 sowie Rn 30