Erstellt am 15.07.2013 um 11:47 Uhr von Hoppel
Und wieder haben wir einen Wahlvorstand, der das Thema "BR-Wahl" ganz offensichtlich ohne Schulung angeht!
Denn sonst würde sich die Frage erübrigen, ob man als WV bei der Betriebsgröße eine Listenwahl verhindern kann!
Auch für Dich bzw. Euren Betrieb gilt, dass der Gesetzgeber bei der Betriebsgröße von einer Verhältniswahl ausgeht und diese DEFINITIV NICHT durch einen WV VERHINDERT werden kann!
Wird also innerhalb der Einreichungsfrist ein zweiter gültiger Wahlvorschlag (oder mehr) eingereicht, kommt es zur Verhältniswahl! Und dagegen spricht überhaupt nichts!!!
Ganz im Gegenteil, ohne diese Möglichkeit wären kleinere Gruppierungen eines Betriebs ggf. völlig unter- bzw. gar nicht repräsentiert.
Erstellt am 15.07.2013 um 11:51 Uhr von Snooker
Wie @Hoppel hier schon klar sagt, ihr leitet und beaufsichtigt die Wahl und legt nicht fest ob es eine Listen- der Personenwahl wird.
Erstellt am 15.07.2013 um 19:48 Uhr von gironimo
Auch ich kann nur empfehlen, ein Seminar zu besuchen (auch kurzfristig als Inhouseseminar möglich).
Wie Hoppel schon schreibt - ob das eine oder andere Wahlverfahren kommt, richtet sich nach den eingereichten Wahlvorschlägen. Der Wahlvorstand sollte neutral sein.