Erstellt am 14.07.2013 um 19:52 Uhr von Kölner
Erstellt am 14.07.2013 um 20:16 Uhr von stevi
danke,
muss dann auch das Wahlausschreiben und die anderen Unterlagen wie die bekanntgabe des Wahlvorstandes geändert werden?
ich gehe dann mal davon aus, das der Stellvertreter dann einfach nach einem Beschluss seine Arbeit übernehmen kann.
Erstellt am 14.07.2013 um 21:42 Uhr von Hartmut
Einen Stellvertretenden Wahlvorstandsvorsitzenden gibt es nicht. Weder der WO noch dem BetrVG kann ich klar entnehmen, was in diesem Falle zu tun ist. Hier haben wir es wohl mit Richterrecht zu tun.
Meine Meinung bzw. Mutmaßung:
Der WO wird im Gremium neu gewählt. Das Wahlausschreiben wird aber nicht rückwirkend geändert, denn (1.) es war ja zum Zeitpunkt seiner Erstellung korrekt und fällig, und (2) wenn es im WV Personaländerungen gibt, dann ändert ja nichts an der BR-Wahl als solcher, sondern nur daran, _wer_ für ihre korrekte Durchführung sorgt.
Erstellt am 14.07.2013 um 22:23 Uhr von Kölner
@hartmut
Dir ist die WO für die BR Wahl nicht sehr bekannt, ne?
Der BR bestimmt den Vorsitzenden - und sei es durch eine stellvertreterreglung.
Erstellt am 15.07.2013 um 08:53 Uhr von gironimo
Der BR tut immer gut daran, bei der Bestellung des Wahlvorstands auch Ersatzmitglieder zu benennen.
Ansonsten würde ja bei einem Rücktritt die erforderliche Zahl von Wahlvorstandsmitgliedern erst einmal nicht mehr gegeben sein.
Erstellt am 15.07.2013 um 09:27 Uhr von DRKNWM
Hallo, ändert ein Rücktritt eines WV-Mitgliedes etwas an der laufenden BR Wahl ?
Erstellt am 15.07.2013 um 10:16 Uhr von pillepalleTR
"Hallo, ändert ein Rücktritt eines WV-Mitgliedes etwas an der laufenden BR Wahl ?"
Nein - es sei denn, dadurch wird die Zahl von 3 WV-Mitgliedern unterschritten und es sind keine Ersatzmitglieder vorhanden, bzw. es erklärt sich niemand bereit, dies tun zu wollen. Dann tritt u.U. (!) das Arbeitsgericht auf den Plan...
§16 Abs. 1 BetrvG regelt z.B. die WV-Bestellung durch den BR.
siehe auch Fitting, 26. Auflg. Rn25
Erstellt am 15.07.2013 um 20:09 Uhr von Hartmut
@Kölner: Oha! Siehste, man lernt doch nie aus. Danke für den Hinweis! :)