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Wahlkommission

S
stevi
Nov 2016 bearbeitet

hi, hoffe ihr hatte einen schönen Sonntag.

nun meine Frage:

Kann ein Vorsitzender der Wahlkommision ohne angebe von Gründen vom Amt zurücktreten?

Danke für die Antworten

1.29908

Community-Antworten (8)

K
Kölner

14.07.2013 um 21:52 Uhr

Ja, kann er.

S
stevi

14.07.2013 um 22:16 Uhr

danke,

muss dann auch das Wahlausschreiben und die anderen Unterlagen wie die bekanntgabe des Wahlvorstandes geändert werden?

ich gehe dann mal davon aus, das der Stellvertreter dann einfach nach einem Beschluss seine Arbeit übernehmen kann.

H
Hartmut

14.07.2013 um 23:42 Uhr

Einen Stellvertretenden Wahlvorstandsvorsitzenden gibt es nicht. Weder der WO noch dem BetrVG kann ich klar entnehmen, was in diesem Falle zu tun ist. Hier haben wir es wohl mit Richterrecht zu tun.

Meine Meinung bzw. Mutmaßung: Der WO wird im Gremium neu gewählt. Das Wahlausschreiben wird aber nicht rückwirkend geändert, denn (1.) es war ja zum Zeitpunkt seiner Erstellung korrekt und fällig, und (2) wenn es im WV Personaländerungen gibt, dann ändert ja nichts an der BR-Wahl als solcher, sondern nur daran, wer für ihre korrekte Durchführung sorgt.

K
Kölner

15.07.2013 um 00:23 Uhr

@hartmut Dir ist die WO für die BR Wahl nicht sehr bekannt, ne? Der BR bestimmt den Vorsitzenden - und sei es durch eine stellvertreterreglung.

G
gironimo

15.07.2013 um 10:53 Uhr

Der BR tut immer gut daran, bei der Bestellung des Wahlvorstands auch Ersatzmitglieder zu benennen.

Ansonsten würde ja bei einem Rücktritt die erforderliche Zahl von Wahlvorstandsmitgliedern erst einmal nicht mehr gegeben sein.

D
DRKNWM

15.07.2013 um 11:27 Uhr

Hallo, ändert ein Rücktritt eines WV-Mitgliedes etwas an der laufenden BR Wahl ?

P
pillepalleTR

15.07.2013 um 12:16 Uhr

"Hallo, ändert ein Rücktritt eines WV-Mitgliedes etwas an der laufenden BR Wahl ?" Nein - es sei denn, dadurch wird die Zahl von 3 WV-Mitgliedern unterschritten und es sind keine Ersatzmitglieder vorhanden, bzw. es erklärt sich niemand bereit, dies tun zu wollen. Dann tritt u.U. (!) das Arbeitsgericht auf den Plan... §16 Abs. 1 BetrvG regelt z.B. die WV-Bestellung durch den BR. siehe auch Fitting, 26. Auflg. Rn25

H
Hartmut

15.07.2013 um 22:09 Uhr

@Kölner: Oha! Siehste, man lernt doch nie aus. Danke für den Hinweis! :)

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