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Arbeitszeugnisse, Fachkenntnisse des AG

B
BRNord
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Arbeitszeugnisse sollen bei uns vom Fachvorgesetzten geschrieben und direkt vom Geschäftsführer abgezeichnet werden. Da wir davon ausgehen, dass nicht alle/keiner der Fachvorgestzten die speziellen Fachkenntnisse zum Schreiben eines qualifizierten Zeuignisses hat, wüssten wir gerne, ob es möglich ist, darauf zu drängen, dass eine geschulte Person die vorgeschriebenen Zeugnisse gegenliest. (Geheimcodes) Kennt ihr entsprechende Vorschriften?

Danke

1.15609

Community-Antworten (9)

B
Betriebsrätin

09.07.2013 um 15:36 Uhr

Arbeitszeugnisse müssen vom AG erstellt werden. Das Gesetz schreibt nicht vor, wer vom AG dieses fertigen muss.

Guter Beitrag zum Thema: Basisinformation · Arbeitszeugnisse http://cms.uk-koeln.de/live/content/e8/e551/e574/e1898/e2906/Arbeitszeugnisse-Basisinformation.pdf

Zeugnisse sind immer vom Arbeitgeber auszustellen; diese Aufgabe nehmen üblicherweise Führungskräfte und/oder Personalverantwortliche wahr. In arbeitsteiligen Organisationen wie größeren Betrieben und Unternehmen kann der Arbeitgeber das Zeugnis auch durch Prokuristen/Prokuristinnen, Generalbevollmächtigte, Handlungsbevollmächtigte oder weitere Betriebsangehörige ausstellen lassen. Dabei werden üblicherweise die Personalakte sowie – falls vorhanden – die Stellenbeschreibung zur Zeugniserstellung herangezogen.

B
BRNord

09.07.2013 um 15:47 Uhr

Natürlich kann der AG die Aufgabe delegieren. darum geht es garnicht. Muss aber nicht derjenige Kenntnisse haben über die Art, wie Zeugnisse zu erstellen sind? Und der Fachvorgesetzte hat keinen Einblick in die Personalakte!

K
Kölner

09.07.2013 um 15:50 Uhr

Keine Chance. Der BR hat noch nicht einmal damit etwas zu schaffen. Das ist Individualrecht. Wenn ich was gg mein Zeugnis habe, dann muss ich im Zweifel Klagen.

B
BRNord

09.07.2013 um 16:01 Uhr

Wenn alle das Problem haben, ist es kein Individualrecht mehr, oder?

http://cms.uk-koeln.de/live/content/e8/e551/e574/e1898/e2906/Arbeitszeugnisse-Basisinformation.pdf

"Interessenvertretungen haben im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgaben nach § 80 Abs. 1 BetrVG und § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auf die Durchführung geltender Gesetze, Verordnun- gen, Tarifverträge und Betriebs-/Dienstvereinbarungen zu achten, also auch auf die Erfüllung der Rechtsansprüche im Zusammenhang mit Beurteilungen und Arbeitszeugnissen. Zudem haben Arbeitgeber und Interessenvertretungen nach § 75 BetrVG und § 67 Abs. 1 BPersVG darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung, Einstellung, Geschlecht oder sexuellen Identität unterbleibt. Diese Überwachungs- pflicht umfasst unter anderem die Frage, ob die oben ge- nannten Grundsätze bei der Beurteilung und einer anschließenden Zeugniserteilung verletzt worden sind. Eine andere Möglichkeit, auf Beurteilungen und Zeugnisse Einfluss zu nehmen, ergibt sich aus § 82 Abs. 2 BetrVG. Danach können Beschäftigte verlangen, dass mit ihnen die Beurteilung ihrer Leistung sowie die Möglichkeiten ihrer beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Dazu zählt auch die Erläuterung ihrer Zeugnisse. Beschäftigte können dabei ein Mitglied der Interessenvertretung zur Unterstützung hinzuziehen"

T
Tanzbär

09.07.2013 um 17:03 Uhr

Der Vorgesetzte hat ja nun wenigstens Ahnung von der fachlichen Leistung des AN. Und wenn er keine Ahnung vom Zeugnisschreiben hat, wie soll er denn dann die angeblichen "Geheimcodes" reinbringen? Und wenn dann einer ein Problem mit seinem Zeugnis hat, dann bleibt es Individualrecht und er kann klagen! Das sieht bisschen aus, wie Verfolgungswahn ...

G
gironimo

09.07.2013 um 17:21 Uhr

Kennt ihr entsprechende Vorschriften? Nein - die gibt es nicht.

Stelle Dir mal einen kleinen Betrieb vor, wo der Chef vom Zeugnisschreiben genau so viel Ahnung hat wie der, der es erhalten soll.......

Auch wenn es Individualrecht im Einzelfall ist, kann der BR sich natürlich dem Problem annehmen. Schließlich soll er die Interessen der AN vertreten.

Ich denke, dass es in größeren Betrieben durchaus üblich ist, dass der Fachvorgesetzte das Zeugnis vorverfasst und ein Personalreferent das Ganze dann in Form gießt.

B
BRNord

09.07.2013 um 17:33 Uhr

Das Problem ist ja, dass das Zeugnis des Fachvorgesetzten direkt zur Unterschrift an den Geschäftsführer gehen soll. Ohne das jemand aus der Personalabteilung damit befasst ist. Da ist dann schnell mal ein gutgemeinter Satz ein Problem.

C
Charlys

09.07.2013 um 17:35 Uhr

Der BR kann hier zwar reden, aber erzwingen kann er nichts. Er kann auch nicht erzwingen, dass bestimmte Vorgesetzte dieses ausstellen oder beteiligt werden.

Der AG kann die Ausstellung zB auch ganz einfach auf Mitarbeiter der Personalstelle übertragen. Dann "kann" dieser mit den entsprechenden Fachvorgesetzten vorher reden, muss es aber auch nicht.

Wenn dem BR ggf beim Zeugnus etwas auffällt, kann er es ansprechen und der AG kann es beachten.

Wenn der AN Probleme hat muss er klagen.

G
gironimo

09.07.2013 um 18:32 Uhr

BRNord

Was sagt denn der Geschäftsführer zu diesem Problem? Habt Ihr schon einmal mit ihm darüber gesprochen?

Ich finde, man sollte auch dann handeln, wenn man nicht unbedingt die Daumenschrauben anziehen kann.

Immerhin gilt für beide Seiten auch:

§ 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit

(1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.

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