Erstellt am 09.07.2013 um 13:36 Uhr von Betriebsrätin
Arbeitszeugnisse müssen vom AG erstellt werden. Das Gesetz schreibt nicht vor, wer vom AG dieses fertigen muss.
Guter Beitrag zum Thema: Basisinformation · Arbeitszeugnisse
http://cms.uk-koeln.de/live/content/e8/e551/e574/e1898/e2906/Arbeitszeugnisse-Basisinformation.pdf
Zeugnisse sind immer vom Arbeitgeber auszustellen; diese Aufgabe nehmen üblicherweise Führungskräfte und/oder Personalverantwortliche wahr. In arbeitsteiligen Organisationen wie größeren Betrieben und Unternehmen kann der Arbeitgeber das Zeugnis auch durch Prokuristen/Prokuristinnen, Generalbevollmächtigte, Handlungsbevollmächtigte oder weitere Betriebsangehörige ausstellen lassen. Dabei
werden üblicherweise die Personalakte sowie – falls vorhanden – die Stellenbeschreibung zur Zeugniserstellung herangezogen.
Erstellt am 09.07.2013 um 13:47 Uhr von BRNord
Natürlich kann der AG die Aufgabe delegieren. darum geht es garnicht. Muss aber nicht derjenige Kenntnisse haben über die Art, wie Zeugnisse zu erstellen sind?
Und der Fachvorgesetzte hat keinen Einblick in die Personalakte!
Erstellt am 09.07.2013 um 13:50 Uhr von Kölner
Keine Chance.
Der BR hat noch nicht einmal damit etwas zu schaffen. Das ist Individualrecht. Wenn ich was gg mein Zeugnis habe, dann muss ich im Zweifel Klagen.
Erstellt am 09.07.2013 um 14:01 Uhr von BRNord
Wenn alle das Problem haben, ist es kein Individualrecht mehr, oder?
http://cms.uk-koeln.de/live/content/e8/e551/e574/e1898/e2906/Arbeitszeugnisse-Basisinformation.pdf
"Interessenvertretungen haben im Rahmen ihrer allgemeinen
Aufgaben nach
§ 80 Abs. 1 BetrVG
und
§ 68 Abs. 1 Nr. 2
BPersVG
auf die Durchführung geltender Gesetze, Verordnun-
gen, Tarifverträge und Betriebs-/Dienstvereinbarungen zu
achten, also auch auf die Erfüllung der Rechtsansprüche im
Zusammenhang mit Beurteilungen und Arbeitszeugnissen.
Zudem haben Arbeitgeber und Interessenvertretungen nach
§ 75 BetrVG
und
§ 67 Abs. 1 BPersVG
darüber zu wachen, dass
alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von
Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer
Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen
oder gewerkschaftlichen Betätigung, Einstellung, Geschlecht
oder sexuellen Identität unterbleibt. Diese Überwachungs-
pflicht umfasst unter anderem die Frage, ob die oben ge-
nannten Grundsätze bei der Beurteilung und einer
anschließenden Zeugniserteilung verletzt worden sind.
Eine andere Möglichkeit, auf Beurteilungen und Zeugnisse
Einfluss zu nehmen, ergibt sich aus
§ 82 Abs. 2 BetrVG.
Danach können Beschäftigte verlangen, dass mit ihnen die
Beurteilung ihrer Leistung sowie die Möglichkeiten ihrer
beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Dazu
zählt auch die Erläuterung ihrer Zeugnisse. Beschäftigte
können dabei ein Mitglied der Interessenvertretung zur
Unterstützung hinzuziehen"
Erstellt am 09.07.2013 um 15:03 Uhr von Tanzbär
Der Vorgesetzte hat ja nun wenigstens Ahnung von der fachlichen Leistung des AN. Und wenn er keine Ahnung vom Zeugnisschreiben hat, wie soll er denn dann die angeblichen "Geheimcodes" reinbringen?
Und wenn dann einer ein Problem mit seinem Zeugnis hat, dann bleibt es Individualrecht und er kann klagen!
Das sieht bisschen aus, wie Verfolgungswahn ...
Erstellt am 09.07.2013 um 15:21 Uhr von gironimo
Kennt ihr entsprechende Vorschriften?
Nein - die gibt es nicht.
Stelle Dir mal einen kleinen Betrieb vor, wo der Chef vom Zeugnisschreiben genau so viel Ahnung hat wie der, der es erhalten soll.......
Auch wenn es Individualrecht im Einzelfall ist, kann der BR sich natürlich dem Problem annehmen. Schließlich soll er die Interessen der AN vertreten.
Ich denke, dass es in größeren Betrieben durchaus üblich ist, dass der Fachvorgesetzte das Zeugnis vorverfasst und ein Personalreferent das Ganze dann in Form gießt.
Erstellt am 09.07.2013 um 15:33 Uhr von BRNord
Das Problem ist ja, dass das Zeugnis des Fachvorgesetzten direkt zur Unterschrift an den Geschäftsführer gehen soll. Ohne das jemand aus der Personalabteilung damit befasst ist. Da ist dann schnell mal ein gutgemeinter Satz ein Problem.
Erstellt am 09.07.2013 um 15:35 Uhr von Charlys
Der BR kann hier zwar reden, aber erzwingen kann er nichts. Er kann auch nicht erzwingen, dass bestimmte Vorgesetzte dieses ausstellen oder beteiligt werden.
Der AG kann die Ausstellung zB auch ganz einfach auf Mitarbeiter der Personalstelle übertragen. Dann "kann" dieser mit den entsprechenden Fachvorgesetzten vorher reden, muss es aber auch nicht.
Wenn dem BR ggf beim Zeugnus etwas auffällt, kann er es ansprechen und der AG kann es beachten.
Wenn der AN Probleme hat muss er klagen.
Erstellt am 09.07.2013 um 16:32 Uhr von gironimo
>BRNord
Was sagt denn der Geschäftsführer zu diesem Problem? Habt Ihr schon einmal mit ihm darüber gesprochen?
Ich finde, man sollte auch dann handeln, wenn man nicht unbedingt die Daumenschrauben anziehen kann.
Immerhin gilt für beide Seiten auch:
§ 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.