Verweigerung Arbeitszeugnisse bei Einstellungszustimmung
Wir suchen eine GF-Assistentin, diese soll nun aus unserem Mutterkonzern zu uns kommen, der BR soll der Einstellung zustimmen. Wir möchten bei der Person die letzten Zeugnisse anfordern und haben hier bei einer anderen Einstellung schon einmal die Antwort bekommen, dass die Zeugnisse Bestandteil der Personalakte sind und wir diese daher nicht erhalten können (die Mitarbeiterin war bisher ausschließlich bei diesem Konzern beschäftigt). Ist das rechtens? Kann man uns die Arbeitszeugnisse bei einer Einstellung verweigern? Danke für die Hilfe!!
Community-Antworten (2)
28.09.2012 um 17:02 Uhr
Dem BR steht nur ein Einblicksrehct in Bewerbungsunterlagen zu, nicht in Personalakten. Wenn also die Bewerberin die Zeugnisse nicht bei genau dieser Bewerbung beigefügt hat, null RECHT für den BR.
28.09.2012 um 17:39 Uhr
was wollt Ihr aus den Zeugnissen ersehen?
Dem BR sind alle "erforderlichen Unterlagen" zur Verfügung zu stellen, damit dieser zustimmen kann. Der BR kann seine Zustimmung nur unter Bezug auf einen im § 99 BetrVG genannten Grund verweigern.
Auf dem ersten Blick würde ich sagen, dass im Zeugnis nichts steht, was auf einen dieser Gründe schließen ließe. Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an; vielleicht habt Ihr gute Argumente, insbesondere, wenn mehrere Bewerbungen (intern und extern) vorliegen. Streiten würde ich mich nicht darum.
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