Betriebsausschuss - Topp Secret ?
Zum Thema Betriebsausschuss habe ich zwei Fragen:
Ist der BA "topp secret", d.h. ein Nicht BA Mitglied Betriebsrat darf weder an der BA Sitzung teilnehmen (ausser er ist im Vertretungsfall dabei) noch im Raum sein, z.B. wenn die BA Sitzung per Telko durchgeführt wird ?
Ist eine Protokollführung des BA zwingend erforderlich und wenn ja, welche Anforderungen muss das Protokoll erfüllen? genügen Stichpunkte ?
Community-Antworten (12)
24.06.2022 um 10:41 Uhr
teilnehmen nein, denn er ist kein Mitglied im Ausschuss, Einsicht in alle Unterlagen des BA (gilt auch für alle anderen Ausschüsse) muss immer möglich sein. Protokoll sollte, wie in allen Ausschüssen, selbstverständlich sein eben damit die anderen BRM alle notwendigen Infos auch nachlesen können, nur Stichpunkte kann da zu wenig sein.
24.06.2022 um 11:09 Uhr
warum sollte ein BRM nicht als "Zuhörer" dabei sein dürfen? er darf nicht mit beraten und nicht mit beschließen und es ist für ihn keinen notwendige BR-Arbeit und somit Freizeit. Die Information die er als Zuhörer bekommen würde, müssen ihm doch sowieso mitgeteilt werden und somit sind diese auch nicht "Top-Secret" (so einen Quatsch habe ich innerhalb des BR noch nie gehört - Top-Secret im Ausschuss)
24.06.2022 um 11:41 Uhr
Sehe ich anders wenn ein Ausschuss tagt haben andere BRM da nichts zu suchen! Es gibt ein Protokoll und da können die anderem BRM Einsicht nehmen.
24.06.2022 um 11:44 Uhr
Sehe ich genau so.
24.06.2022 um 11:50 Uhr
"welche Anforderungen muss das Protokoll erfüllen?"
Die Gleichen, wie die Niederschrift der BR-Sitzungen ... ein Beschlussprotokoll würde ausreichen. Ob man das sinnvoll findet, ist eine andere Sache.
24.06.2022 um 11:51 Uhr
@moreno @Dummerhund
das kann man durchaus so sehen und handhaben, alleine um mehr Ruhe im Ausschuss zu bekommen.
Mich würde aber interessieren (da ich bisher keine Rechtsprechung o.ä. gefunden habe) ob das tatsächlich nicht erlaubt ist, das reguläre BRM ggf. Ersatzausschussmitglieder nicht als "Zuhörer" anwesend sein dürfen.
24.06.2022 um 12:30 Uhr
Zitat von relfe Mich würde aber interessieren (da ich bisher keine Rechtsprechung o.ä. gefunden habe) ob das tatsächlich nicht erlaubt ist, das reguläre BRM ggf. Ersatzausschussmitglieder nicht als "Zuhörer" anwesend sein dürfen.
Hab so meine Zweifel, dass das zulässig sein kann. Das mit der nicht-Öffentlichkeit ist ja durchaus streng geregelt und muss für mein Verständnis analog zu BR-Sitzungen gesehen werden. Was dann einfach heißt, da darf keiner drin sitzen der nicht entsprechend gewählt ist, bzw. korrekt nachrückt. In jedem Fall besteht bei einer BA-Sitzung kein Anspruch auf bezahlte Freistellung für ein nicht-BAM. Was dann aber auch heißt, dass ein nicht-BAM nur in seiner Freizeit an einer BA-Sitzung teilnehmen kann. Was in der Praxis ja bedeutet, wenn sich kein BAM an diesem "Zuhörer" stört und man dessen Anwesenheit nicht protokolliert/dokumentiert, dann wird das unabhängig von der Zulässigkeit wohl keine Konsequenzen haben.
24.06.2022 um 12:45 Uhr
Der Betriebsausschuss ist ein gesetzlich geregeltes Organ des BR, für das daher m.E. die selben Regelungen für die Einladung gelten wie für den BR auch. Insofern dürften auch JAV, SBV oder Sachverständige geladen werden. Weitere BRM sind aber zunächst keine Sachverständigen. Insofern würde ich genau prüfen, welche Berechtigung hier vorliegen würde und im Zweifel eben nicht einladen.
24.06.2022 um 13:40 Uhr
@§§reiter
und genau beim diesem Punkt habe ich meine Zweifel "Das mit der nicht-Öffentlichkeit ist ja durchaus streng geregelt und muss für mein Verständnis analog zu BR-Sitzungen gesehen werden. "
Nicht Öffentlichkeit bedeutet das niemand außerhalb des Ausschusses Kenntniss vom Inhalt der Sitzung bekommen darf, aber BRM haben Einsichtsrecht in das Protokoll und würden ggf bei der nächsten Sitzung über die Vorberatung im Ausschuss beschließen. Dazu müssen Ihnen aber wiederum alle Information eröffent werden. Somit kann "Nicht-Öffentlichkeit doch nicht auf die BRM beziehen, sondern nur auf "Nicht-BRM".
24.06.2022 um 14:14 Uhr
Zitat von Relfe "Nicht Öffentlichkeit bedeutet das niemand außerhalb des Ausschusses Kenntniss vom Inhalt der Sitzung bekommen darf."
Eben nicht nur! Es bedeutet auch das sich niemand außerhalb des Ausschusses am Prozess der Meinungsbildung beteiligen darf.
25.06.2022 um 08:31 Uhr
@reife ich persönlich sehe das wie du. Konkret geht es bei meinem Fall darum, dass die BA Sitzung virtuell stattfindet, davon sitzt 1 BAM im BR Büro und spricht ergo per Kopfhörer. Wenn nun ein zweiter BR im BR Büro arbeiten will mit seiner BR Arbeit bekommt er ja die Äußerungen des BAM mit. Daran stört sich das BAM. Das bisherige Protokoll enthält nur die Teilnehmerliste und Schlagworte ( zB gesprochen über Thema XY) aber sonst nichts dazu, also was zB das Ergebnis war. Genügt das den Anforderungen?
25.06.2022 um 15:45 Uhr
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