Erstellt am 04.07.2013 um 15:20 Uhr von gironimo
... was soll man machen ---- weg ist weg.
Ich würde allerdings die Geschäftsleitung auffordern den Sachverhalt aufzuklären und den BR darüber zu informieren. Ebenso sollte der Vorfall Anlass genug sein, Archivierungsfehler auszumerzen.
Erstellt am 04.07.2013 um 16:05 Uhr von kolbergerdeep
Zunächst sollte der betroffene Mitarbeiter ein Beisein eines BR-Mitgliedes Einsicht in seine Personalakte verlangen. Dann wäre die Frage des Datenschutzes zu klären, wo sind die Unterlagen geblieben, denn Jeder, der sich für eine Arbeiststelle bewirbt wird auch Bewerbungsunterlagen eingereicht haben. Diese ssind Inhalt der Personalakte und haben eine Aufbewahrungspflicht des AG.