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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss ich persönliche Daten im Rahmen berufl. Tätigkeit angeben

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

um meine Arbeit durchführen zu können, benötige ich Dokumentation vom Kunden. Diese wird im Internet zur Verfügung gestellt, sofern man einen Account freigeschaltet bekommt. Die Freischaltung erfolgt auf Antrag, bei welchem man alle persönlichen Daten (Geburtstag, Geschlecht, Nationalität, etc.) angeben muss. Da ich nicht weiß, wofür diese Daten verwendet werden, möchte ich dort meine persönlichen Daten eigentlich nicht angeben. Allerdings habe ich dann auch keinen Zugang zu den Dokumenten, die ich für meine Arbeit brauche... Bin ich arbeitsvertraglich verpflichtet, diese Angaben zu machen?

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Community-Antworten (9)

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mitleserinnenn

01.07.2013 um 12:48 Uhr

Der AG muss den Zugang ermöglichen/ freischalten lassen. Er hat ehe auch all diese Daten, muss aber hier das Datenschutzgesetz beachten. Notfalls den BR um Hilfe bitten, dafür ist er da.

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Petrus

01.07.2013 um 13:01 Uhr

Nach §32 BDSG ist die Datenerhebung und -nutzung selbst wenn es um potentielle Straftaten geht nur erlaubt, wenn "das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind."

Also wäre hier zumindest zu fragen, welches Ausmaß an Daten für einen Einblick in Kundendokumentationen verhältnismäßig sind. Außer Name, Personalnummer und evtl. Abt./Dienstbereich ("Team Hamburg" braucht vmtl. keine Daten aus München) fällt mir da nicht so sehr viel ein. Wofür sollte die Nationalität eine Rolle spielen - außer wenn Euer Kunde sicherheitspolitisch relevante Informationen bereithält?

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gironimo

01.07.2013 um 16:21 Uhr

Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Dann hat der vielleicht eine BV zum Thema Umgang mit personenbeziehbaren Daten bei IT-Anwendungen abgeschlossen - oder tut es nach Deinen Anregungen.

S
seesee

01.07.2013 um 16:55 Uhr

Hallo, Fragesteller ist selbst BRM! Wir stricken schon seit Jahren an einer BV zur Internetnutzung; allerdings war diese Konstellation, dass Mitarbeiter ihre Daten an Firmenkunden weitergeben müssen, um an ihr Handwerkzeug zu gelangen, bislang noch nicht gegenständlich...

Fraglich ist, ob ein Mitarbeiter arbeitsvertraglich verpflichtet ist / werden kann, seine Daten an Kunden preiszugeben.

S
Snooker

01.07.2013 um 18:23 Uhr

Hi seesee Ein Schelm der dabei was schlechtest denkt. :-) Ich jedenfalls würde denken das der AG sich hier arbeit sparen will und die Verantwortung auf jeden MA selber abwälzen will. So jedenfalls brauch sich kein AG Gedanken machen wie ich Daten, wie in § 30 BDSG gefordert , in anonymisierter Form übermittel. Dies wäre eine Form der Zulässigkeit. Diese jedoch müssten auch mit dem BR geregelt werden. Bei allen anderen müsste derjenige der die Daten haben will schon genau Detaliert darlegen wofür er die deforderten Daten braucht. Bis dahin würde ich erstmal bei einem strickten Nein bleiben, denn dies ist in erster Linie ein Problem deines AG und nicht eines MA. LG rainerw

M
mitleserinnenn

01.07.2013 um 22:00 Uhr

Welche Kundendaten sollen den abgefragt, gelesen werden? Sind es ggf Sicherheitsrelevante Daten? Muss der Kunde hier ggf Sicherheitsaspekte beachten? Arbeitnehmer in bestimmten Bereichen müssen solche Cheks durchlaufen. Doch was auch immer, es ist die Sache des AG.

S
Snooker

01.07.2013 um 22:40 Uhr

@mitleserinnen Ich denke mal nicht das Du auf Deine Fragen eine öffentliche Aussage bekommst die Dich zufrieden stellen könnte.

S
seesee

03.07.2013 um 16:11 Uhr

Der Arbeitgeber hat mit meinem Tagesgeschäft nicht viel am Hut. Der weiß das wahrscheinlich gar nicht. Bevor ich mit ihm darüber spreche, sollte ich wissen, wie das rechtlich aussieht: gehört es zu meinen arbeitsvertraglichen Pflichten, meine persönlichen Daten wie Nationalität, Geschlecht, etc. preiszugeben, um an mein Handwerkzeug gelangen zu können?

S
Snooker

03.07.2013 um 21:17 Uhr

Nein musst Du nicht. AG muss Daten anonymisieren. Siehe mein Post oben.

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