Muss ich persönliche Daten im Rahmen berufl. Tätigkeit angeben
Hallo,
um meine Arbeit durchführen zu können, benötige ich Dokumentation vom Kunden. Diese wird im Internet zur Verfügung gestellt, sofern man einen Account freigeschaltet bekommt. Die Freischaltung erfolgt auf Antrag, bei welchem man alle persönlichen Daten (Geburtstag, Geschlecht, Nationalität, etc.) angeben muss. Da ich nicht weiß, wofür diese Daten verwendet werden, möchte ich dort meine persönlichen Daten eigentlich nicht angeben. Allerdings habe ich dann auch keinen Zugang zu den Dokumenten, die ich für meine Arbeit brauche... Bin ich arbeitsvertraglich verpflichtet, diese Angaben zu machen?
Community-Antworten (9)
01.07.2013 um 12:48 Uhr
Der AG muss den Zugang ermöglichen/ freischalten lassen. Er hat ehe auch all diese Daten, muss aber hier das Datenschutzgesetz beachten. Notfalls den BR um Hilfe bitten, dafür ist er da.
01.07.2013 um 13:01 Uhr
Nach §32 BDSG ist die Datenerhebung und -nutzung selbst wenn es um potentielle Straftaten geht nur erlaubt, wenn "das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind."
Also wäre hier zumindest zu fragen, welches Ausmaß an Daten für einen Einblick in Kundendokumentationen verhältnismäßig sind. Außer Name, Personalnummer und evtl. Abt./Dienstbereich ("Team Hamburg" braucht vmtl. keine Daten aus München) fällt mir da nicht so sehr viel ein. Wofür sollte die Nationalität eine Rolle spielen - außer wenn Euer Kunde sicherheitspolitisch relevante Informationen bereithält?
01.07.2013 um 16:21 Uhr
Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Dann hat der vielleicht eine BV zum Thema Umgang mit personenbeziehbaren Daten bei IT-Anwendungen abgeschlossen - oder tut es nach Deinen Anregungen.
01.07.2013 um 16:55 Uhr
Hallo, Fragesteller ist selbst BRM! Wir stricken schon seit Jahren an einer BV zur Internetnutzung; allerdings war diese Konstellation, dass Mitarbeiter ihre Daten an Firmenkunden weitergeben müssen, um an ihr Handwerkzeug zu gelangen, bislang noch nicht gegenständlich...
Fraglich ist, ob ein Mitarbeiter arbeitsvertraglich verpflichtet ist / werden kann, seine Daten an Kunden preiszugeben.
01.07.2013 um 18:23 Uhr
Hi seesee Ein Schelm der dabei was schlechtest denkt. :-) Ich jedenfalls würde denken das der AG sich hier arbeit sparen will und die Verantwortung auf jeden MA selber abwälzen will. So jedenfalls brauch sich kein AG Gedanken machen wie ich Daten, wie in § 30 BDSG gefordert , in anonymisierter Form übermittel. Dies wäre eine Form der Zulässigkeit. Diese jedoch müssten auch mit dem BR geregelt werden. Bei allen anderen müsste derjenige der die Daten haben will schon genau Detaliert darlegen wofür er die deforderten Daten braucht. Bis dahin würde ich erstmal bei einem strickten Nein bleiben, denn dies ist in erster Linie ein Problem deines AG und nicht eines MA. LG rainerw
01.07.2013 um 22:00 Uhr
Welche Kundendaten sollen den abgefragt, gelesen werden? Sind es ggf Sicherheitsrelevante Daten? Muss der Kunde hier ggf Sicherheitsaspekte beachten? Arbeitnehmer in bestimmten Bereichen müssen solche Cheks durchlaufen. Doch was auch immer, es ist die Sache des AG.
01.07.2013 um 22:40 Uhr
@mitleserinnen Ich denke mal nicht das Du auf Deine Fragen eine öffentliche Aussage bekommst die Dich zufrieden stellen könnte.
03.07.2013 um 16:11 Uhr
Der Arbeitgeber hat mit meinem Tagesgeschäft nicht viel am Hut. Der weiß das wahrscheinlich gar nicht. Bevor ich mit ihm darüber spreche, sollte ich wissen, wie das rechtlich aussieht: gehört es zu meinen arbeitsvertraglichen Pflichten, meine persönlichen Daten wie Nationalität, Geschlecht, etc. preiszugeben, um an mein Handwerkzeug gelangen zu können?
03.07.2013 um 21:17 Uhr
Nein musst Du nicht. AG muss Daten anonymisieren. Siehe mein Post oben.
Verwandte Themen
Private Daten des MA im Intranet für definierten Personenkreis sichtbar
ÄlterHallo, gestern wurde unser neuer Intranetauftritt für alle MA freigeschaltet, hierbei ist uns nun aufgefallen das Private Daten wie die komplette Adresse, Geburtsdatum, private Telefonnummer im Intran
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Streichung von Schulungen zur berufl. Weiterbildung von Mitarbeitern wegen schlechtem Quartalsergebnis - darf der Arbeitgeber das?
ÄlterBin ziemlich neu im BR und hab gleich einen dicken Brocken zu klären: Kann die GeschLtg ohne Zustimmung des BR geplante Schulungsmaßnahmen mit dem Hinweis auf ein schlechtes Quartalsergebnis einfach
Mitbestimmungsrecht bei Speicherung von Daten der MA im Intranet
ÄlterHallo, bei uns gab es eine Neugestaltung des Intranets. Dabei ist nun aufgefallen das persönliche Daten der Mitarbeiter, Name mit privater Anschrift, privater Handynummer und vollen Geburtsdatum scho
Druck vom AG wegen Datenschutzerklärung
ÄlterDer Arbeitgeber hat uns ein Schreiben geschickt in dem er alle Mitarbeiter verpflichtet eine Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-