Erstellt am 01.07.2013 um 10:48 Uhr von mitleserinnenn
Der AG muss den Zugang ermöglichen/ freischalten lassen. Er hat ehe auch all diese Daten, muss aber hier das Datenschutzgesetz beachten. Notfalls den BR um Hilfe bitten, dafür ist er da.
Erstellt am 01.07.2013 um 11:01 Uhr von petrus
Nach §32 BDSG ist die Datenerhebung und -nutzung selbst wenn es um potentielle Straftaten geht nur erlaubt, wenn "das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind."
Also wäre hier zumindest zu fragen, welches Ausmaß an Daten für einen Einblick in Kundendokumentationen _verhältnismäßig_ sind. Außer Name, Personalnummer und evtl. Abt./Dienstbereich ("Team Hamburg" braucht vmtl. keine Daten aus München) fällt mir da nicht so sehr viel ein.
Wofür sollte die Nationalität eine Rolle spielen - außer wenn Euer Kunde sicherheitspolitisch relevante Informationen bereithält?
Erstellt am 01.07.2013 um 14:21 Uhr von gironimo
Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Dann hat der vielleicht eine BV zum Thema Umgang mit personenbeziehbaren Daten bei IT-Anwendungen abgeschlossen - oder tut es nach Deinen Anregungen.
Erstellt am 01.07.2013 um 14:55 Uhr von seesee
Hallo, Fragesteller ist selbst BRM! Wir stricken schon seit Jahren an einer BV zur Internetnutzung; allerdings war diese Konstellation, dass Mitarbeiter ihre Daten an Firmenkunden weitergeben müssen, um an ihr Handwerkzeug zu gelangen, bislang noch nicht gegenständlich...
Fraglich ist, ob ein Mitarbeiter arbeitsvertraglich verpflichtet ist / werden kann, seine Daten an Kunden preiszugeben.
Erstellt am 01.07.2013 um 16:23 Uhr von Snooker
Hi seesee
Ein Schelm der dabei was schlechtest denkt. :-)
Ich jedenfalls würde denken das der AG sich hier arbeit sparen will und die Verantwortung auf jeden MA selber abwälzen will. So jedenfalls brauch sich kein AG Gedanken machen wie ich Daten, wie in § 30 BDSG gefordert , in anonymisierter Form übermittel. Dies wäre eine Form der Zulässigkeit. Diese jedoch müssten auch mit dem BR geregelt werden.
Bei allen anderen müsste derjenige der die Daten haben will schon genau Detaliert darlegen wofür er die deforderten Daten braucht.
Bis dahin würde ich erstmal bei einem strickten Nein bleiben, denn dies ist in erster Linie ein Problem deines AG und nicht eines MA.
LG
rainerw
Erstellt am 01.07.2013 um 20:00 Uhr von mitleserinnenn
Welche Kundendaten sollen den abgefragt, gelesen werden? Sind es ggf Sicherheitsrelevante Daten? Muss der Kunde hier ggf Sicherheitsaspekte beachten? Arbeitnehmer in bestimmten Bereichen müssen solche Cheks durchlaufen. Doch was auch immer, es ist die Sache des AG.
Erstellt am 01.07.2013 um 20:40 Uhr von Snooker
@mitleserinnen
Ich denke mal nicht das Du auf Deine Fragen eine öffentliche Aussage bekommst die Dich zufrieden stellen könnte.
Erstellt am 03.07.2013 um 14:11 Uhr von seesee
Der Arbeitgeber hat mit meinem Tagesgeschäft nicht viel am Hut. Der weiß das wahrscheinlich gar nicht. Bevor ich mit ihm darüber spreche, sollte ich wissen, wie das rechtlich aussieht: gehört es zu meinen arbeitsvertraglichen Pflichten, meine persönlichen Daten wie Nationalität, Geschlecht, etc. preiszugeben, um an mein Handwerkzeug gelangen zu können?
Erstellt am 03.07.2013 um 19:17 Uhr von Snooker
Nein musst Du nicht. AG muss Daten anonymisieren. Siehe mein Post oben.