Streik Einzelhandel
Hallo!
Meine frage ist wir werden am Montag streiken. Wie ist das mit Kollegen in Wiedereingliederung. Dürfen die auch streiken?
Community-Antworten (3)
28.06.2013 um 00:23 Uhr
AN in der Wiedereingliederung sind ja rechtlich weiter AU/ krank. Die Art der Wiedereingliederung legt der Arzt fest. Der dürfte hier wohl nicht festlegen x Stunden Streik. Wenn der AN sivh nicht an die festgelegten Eingliederungsmaßnahmen hält, bricht er die Wiedereinglieder ab. Der AG hat dann gute Argumente zu sagen, dass war es.
28.06.2013 um 10:30 Uhr
Wodurch das Grundrecht auf Streik eingeschränkt wird? Kann ich mir nicht vorstellen. Ich würde die Gewerkschaft fragen, die den Streik führt.
28.06.2013 um 10:41 Uhr
Manchmal kann man vor brüllen nur in den Tisch beißen. Natürlich dürfen die auch streiken und die brechen auch keine Wiedereingliederung dadurch ab.
Halten wir s mal wieder mit Adenauer??? "Es ist ja nicht alles, was ich den Bürgern sage, gelogen."
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