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Streik Einzelhandel

T
Teufel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Meine frage ist wir werden am Montag streiken. Wie ist das mit Kollegen in Wiedereingliederung. Dürfen die auch streiken?

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Community-Antworten (3)

M
mitleserinnenn

28.06.2013 um 00:23 Uhr

AN in der Wiedereingliederung sind ja rechtlich weiter AU/ krank. Die Art der Wiedereingliederung legt der Arzt fest. Der dürfte hier wohl nicht festlegen x Stunden Streik. Wenn der AN sivh nicht an die festgelegten Eingliederungsmaßnahmen hält, bricht er die Wiedereinglieder ab. Der AG hat dann gute Argumente zu sagen, dass war es.

G
gironimo

28.06.2013 um 10:30 Uhr

Wodurch das Grundrecht auf Streik eingeschränkt wird? Kann ich mir nicht vorstellen. Ich würde die Gewerkschaft fragen, die den Streik führt.

K
Kulum

28.06.2013 um 10:41 Uhr

Manchmal kann man vor brüllen nur in den Tisch beißen. Natürlich dürfen die auch streiken und die brechen auch keine Wiedereingliederung dadurch ab.

Halten wir s mal wieder mit Adenauer??? "Es ist ja nicht alles, was ich den Bürgern sage, gelogen."

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