Formfehler bei befristetem Vertrag?
Moin Moin
Heute hat ein kollege bescheid bekommen das sein befristeter Vertragnich verlängert wird. Nun haben wir uns den Anhörungsbogen nochmal genau angeguckt.Oben steht befristetes Arbeitsverhältnis und unten bei der Kentnissname also da wo wir das Kreuz machen steht der Betriebsrat stimmt dem UNBEFRISTETEN Arbeitsverhältnis zu. Meine frage hat unser Kollege durch den unserer meinung nach Formfehler eine Chance weiter bei uns zu bleiben???
Community-Antworten (7)
27.06.2013 um 18:04 Uhr
Es gilt der Vertrag. Der AG kann sogar vollkommen davon absehen den überhaupt einzustellen.
Ein AG muss Maßnahmen welche er dem BR zur MB vorlegt nicht zwingend auch umsetzen
27.06.2013 um 18:09 Uhr
Die Anhörung muss aber schon korrekt sein. Vielleicht könntet Ihr Nachteile erkennen und eine Zustimmungsverweigerung formulieren, wenn ihr ordnungsgemäß angehört worden wäret.
Trotzdem ein taktisches Spiel. Ich würde jetzt jedenfalls nichts sagen ( siehe Charly) und erst später - ggf. zum Ende der neuen Befristung - in diesem Sinne beim AG anklopfen. Dann gibt es vielleicht einen Deal.
27.06.2013 um 18:29 Uhr
Ja aber den anhörungsbogen zur mitbestimmung ist jetzt 1 jahr her gewesen also ist der Mitarbeiter schon 1 jahr da. Nun hat er morgen seinen letzten Tag und nun holt er sich bei der Gewerkschaft beistand um prüfen zu lassen ob man durch den falsch formulierten anhörungsbogen evtl was machen kann. Es sei noch zu sagen das der Mitarbeiter letztes jahr noch azubi war, falls es ihmin irgendeiner art noch helfen könnte.
27.06.2013 um 18:31 Uhr
gironimo
So der Br der Einstellung wenn auch nur befristet widersprechen? Oder warum der Hinweis .... und eine Zustimmungsverweigerung formulieren,...
Wenn der AG diesen AN nicht unbefristet will, wird er sich auch nicht auf einen Deal einlassen wo er nicht muss.
27.06.2013 um 18:45 Uhr
Normalerweise steht auf der Anhörung wegen der mitbestimmung immer unten da wo das kreuz wegen der zustimmung immer, der BR stimmt dem Befristeten übernahme nach oben genannten bedingungen zu. keine ahnung warum da steht der unbefristeten übernahme. Also könnte man doch sagen das die anhörung falsch war oder? Aber das nach einem jahr ist auch komisch oder?
27.06.2013 um 19:46 Uhr
Ihr habt dem Ansinnen des AG vor einem Jahr nicht widersprochen, nämlich der Befristung, die ja auch auf dem gleichen Anhörungsbogen stand. Auch der Arbeitsvertrag ist ja wohl befristet ausgesprochen worden. Hier handelt es sich um eine Entscheidung vor einem Jahr! Ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG mit diesem Formfehler "festgenagelt" werden kann. Hier ist wieder Diplomatie des Betriebsrats gefragt. Sollte der AG den Mitarbeiter nicht weiter beschäftigen wollen, könntet Ihr ihn vielleicht daran erinnern, dass er sich doch bereits vor einem Jahr eine unbefristete Beschäftigung 'vorgestellt' habe. So long
28.06.2013 um 10:55 Uhr
Es gibt keinen Passus im Gesetz der da heißt: "Alle Formfehler gehen zu Lasten des Arbeitgebers."
Kann der Arbeitnehmer aus solch einem Fehler möglicherweise direkt einen Anspruch geltend machen? Dazu müsste man einfach mal überlegen, ob der AN daraus einen Anspruch herleiten könnte, wenn er befristet eingestellt worden wäre und der BR hätte definitiv einer unbefristeten Einstellung zugestimmt. Der Vertrag zwischen AN und AG ist befristet und ändert sich dadurch nicht. Ob überhaupt eine Zustimmung des BR vorliegt, ist für die Wirksamkeit des individualrechtlichen Vertrages völlig egal. Sollte der BR überhaupt nicht zugestimmt haben, so ist der Arbeitsvertrag dennoch gültig. Ebenso ist es hier: Der Vertrag zwiachen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist gültig.
Also bleibt nur die kollektivrechtliche Schiene. Falls der BR hier nachweisen kann, dass er nur einer unbefristeten Einstellung zugestimmt hätte, aber nicht einer befristeten und der Widerspruch des BR auch nicht unbeachtlich gewesen wäre, dann ist der AN in der Tat ohne die notwendige Voraussetzung des BR in den Betrieb eingegliedert worden und der BR kann dessen sofortige Entfernung verlangen.
Verwandte Themen
Änderung des Arbeitsvertrages für Freistellung
ÄlterBei uns im Betrieb wird es neben 2 vollen Freistellungen noch 2 halbe Freistellungen geben, die an 2 Teilzeitkräfte gehen. Beide Teilzeitkräfte haben aktuell noch Verträge über 16,25 h/Woche, arbeiten
Wahlvorschlag des Betriebsrates für Aufsichtsrat mit Formfehler - Welche Listen dürfen nun bei der Wahl antreten?
ÄlterBei eine Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat müssen 2 Mitarbeiter gewählt werden. Es wurden 2 Listen (A und B) eingereicht mit jeweils 2 Personen. In Liste A kandidieren 2 Leute (
ABMAHNUNG - UNGÜLTIG WEGEN FORMFEHLER?
ÄlterHallo zusammen, hatte diese woche schon mal eine frage gestellt in sachen abmahnung eines kollegen wegen einen werdegeschenk für die kommunalwahl dieser kollege hat nun die abmahnung schrftlich bekom
Veränderung von befristetem Vertrag - wenn man einen befristeten Vertrag verändert in dem man zum Beispiel die Stunden erhöht, wird dieser Vertrag zum Unbefristeten?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen ich werde da nicht ganz schlau könnt ihr mir helfen. Ich habe gelesen, dass wenn man einen befristeten Vertrag verändert in dem man zum Beispiel die Stunden erhöht , d
Betriebsratswahl - wie ist das, wenn ein AN mit befristetem Vertrag in den BR gewählt wird?
ÄlterIch habe noch mal eine Frage, über die ich nirgends was finde: wie ist das, wenn ein AN mit befristetem Vertrag in den BR gewählt wird - endet dann sein BR Mandat mit Beendigung seiner Beschäftigung?