Erstellt am 17.06.2013 um 18:31 Uhr von mitleserinnenn
Was ändern andere Arbeitszeiten an der Auftragslage?
Erstellt am 17.06.2013 um 19:04 Uhr von romeo
mitleserinnen:
die MA fangen um 6 Uhr an, die Aufträge, die dann liefen sind weggefallen, andere Aufrtäge fangen später an. MA haben also 2 Stunden Frühstückspause. Die Zeiten der Aufträge sind nicht zu ändern, werden vom Kunden vorgegeben (Abholung/Anlieferung/just in time/ etc).
Die Auftragslage ist nicht schlecht, nur haben sich die Zeiten geändert. Worauf der BR nicht eingehen will.
Erstellt am 17.06.2013 um 19:07 Uhr von Hoppel
@ romeo
Ihr könnt den BR dazu zwingen, eine Betriebsversammlung einberufen zu müssen.
§ 43 BetrVG
(3) Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers ODER VON MINDESTENS EINEM VIERTEL DER WAHLBERECHTIGTEN ARBEITNEHMER verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Vom Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist dieser rechtzeitig zu verständigen.
Mir scheint, dass bei Euch eine Aussprache dringend erforderlich ist. Auf der Tagesordnung sollte stehen:
Bericht des AG zum aktuellen Stand der wirtschaftlichen Situation
Stellungnahme des BR
Stellungnahme einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft
Ausblick - Optionen
Erstellt am 17.06.2013 um 20:24 Uhr von Snooker
@romeo
Erst einmal Glückwunsch das ihr einen BR mit Rückrad habt. Wenn Du Dich mal hier bei anderen Fragen umschaust, merkst Du das nicht alle so sind.
Ich würde hier auch nicht so pauschal behaupten das der BR beratungsresistent ist. Kann es nicht vielleicht sein das der BR nur diejenigen MA schützen will die ihr leben nach diesem bisherigen Schichtsystem eingerichtet haben. Was zum Beispiel st mit den MA die Kinder haben?????? Man kann also nicht alles pauschalisieren. @Hoppel´s Vorschlag wäre hier wohl der Richtigste. Hier könnte man zum Beispiel dan versuchen eine Urabstimmung zu erzielen, ob neues Schichtsystem oder nicht. Wenn 90 % dafür stimmen, dann sollte der BR auch zu bewegen sein. Nur müsste sich gestellt sein, das diejenigen MA die wegen die wegen Kinder nicht im anderem Schichtsytem arbeiten können, nicht gekündigt werden.
Und im Ganzen, könnte der BR versuchen was für die MA raus zu handeln, den der AG will ja was.
Im übrigen, wenn der AG ja ruhig vor der Einigungsstelle ziehen. Es wird dann dort auch nur dieses Thema behandelt. Hat der AG noch andere Dinge auf dem Herzen, muss er diese Themen erst mit dem BR behandeln. Erst wenn da keine Einigung, dann wieder Einigungsstelle.
Erstellt am 17.06.2013 um 21:00 Uhr von mitleserinnenn
Snooker unter diesen Umständen als BR sturr zu bleiben schadet allen. Also mit dem AG verhandeln und eine saubere Regelung auch mit dem Ziel wiederbsobald möglich zur alten Arbeitszeit zurückzukehren. Denn kein AN nimmt Leerlauf in diesem Umfang hin und mussces auch nicht.
Erstellt am 17.06.2013 um 21:16 Uhr von Snooker
@mitleserinnenn
Bisher sagt für mich nur eine Stimme das da ein BR ist der sich sturr verhält. Mir sagt aber auch das andere, das da mindesten 3 Personen sin die ein berechtigtes Interesse haben könnte, dem Ansinnen des AG nicht zu folgen. Wäre ich in den dortigem BR würde ich mich diesen mindestens Drei Personen erst einmal anschliessen. Gemeinsam alls BR müsste mir der AG auch die wirtschaftlichen Zahlen offen legen., ob WA vorhanden oder nicht wäre egal. Nur behaupten es geht uns so schlechter kann jeder sagen. Ich denke man sollte auch die andere Seite der Medallie nicht außer acht lassen.
Erstellt am 17.06.2013 um 22:00 Uhr von mitleserinnenn
Ich habe unterstellt, dass hier die Auftragslage so ist. Da keiner hier die genauen Fakten kennt, kann man nur von dieser Lage ausgehen. Dann passen auch Aussagen, wie AN haben sich auf die alten Zeiten eingestellt nicht. Sogar nicht wenn es familieär erforderlich wäre nicht. Denn das Ende wäre sonst wirklich ggf betriebsbedingte Kündigungen. Dann wären familieäre Probleme das geringste. Auch passt dann gar nicht, dass ein BR ggf alte Rechnungen bevleichen möchte. Also zu Lasten der AN dem AG die Stirn bieten.
Erstellt am 18.06.2013 um 06:30 Uhr von Hoppel
@ Snooker
Man muss sicherlich zwei Seiten der Medaille kennen, aber Deine Argumentation ist abstrus.
Sollten AN betreungspflichtige Kinder haben und auf eine Fremdbetreuung angewiesen sein, wirft der Arbeitsbeginn um 6 Uhr im Regelfall wesentlich mehr Probleme auf, als eine Arbeitszeit von 8-15.30 Uhr.
Wenn geschrieben steht, dass die Aufträge zwischen 6-8 Uhr weggefallen sind und diese AN deshalb 2 Stunden Frühstückspause machen, handelt es sich nicht mehr um eine Einzelmeinung sondern um gelebte Erfahrung aller betroffenen AN.
Und wenn der AG den Ausfall durch andere Auftraggeber zwischen 13.30 - 15.30 Uhr kompensieren kann, erwarte ich von einem BR, dass er alles dafür tut, Arbeitsplätze zu sichern! Mal ganz abgesehen davon, dass die beabsichtigten AZ alles, aber nicht unzumutbar sind.
Erstellt am 18.06.2013 um 07:25 Uhr von Watschenbaum
es ist immer schwierig, für Außenstehende, die nicht die Gesamtsituation kennen, zu beurteilen, ob nun der BR im beschriebenen Fall richtig oder falsch handelt,
ich könnte mir gute Gründe vorstellen, warum hier der BR nicht "mitzieht"
vielleicht ist das Thema auch komplexer, als es hier dargestellt wurde,
vielleicht wurde es auch einfach nur falsch dargestellt,
ich würde mir weder zutrauen, dem BR hier "Rückgrat" zu bestätigen, noch ihm "fehlenden Weitblick" vorzuwerfen
Erstellt am 18.06.2013 um 08:05 Uhr von Snooker
@Hoppel
Und wenn ein AN im Umgangsdeutsch sagt, die MA machen zwei Stunden Frühstückspause muss das noch lange nicht heissen das sie nur zwei Stund auf den After Eight sitzen, sondern kann auch heissen es wird nicht mit Volldampf gearbeitet.
Wenn Du meinst das ein Arbeitsbeginn um 6:00 Uhr mehr Probleme macht als eine Arbeitszeit von 8-15:30 würde ich Dich als Elternteil mal mit ins Auto laden und über die abgelegenen Dörfer fahren, wo man Teilweise Grundschulkinder schon mit dem Ranzen um kurz nach 6:00 Uhr auf der Straße antrifft. Und da ich auf so einem der 1000 Seelendörfer wohne weiß ich um die Fahrgemeinschaften am Nachmittag. Ich brauche mich nur an mein Küchenfenster zu stellen und zu sehen wenn ein Schulbus kommt und mehrere Kinder in ein Auto umsteigen.
*Und wenn der AG den Ausfall durch andere Auftraggeber zwischen 13.30 - 15.30 Uhr kompensieren kann, erwarte ich von einem BR, dass er alles dafür tut, Arbeitsplätze zu sichern!*
Das Hoppel ist einfach nur Schwachfug. Ich habe noch keinen BR erlebt der Arbeitsplätze sichern kann. Genau das ist es nämlich was AG einer Belegschaft nur zu gerne verkaufen wollen.
Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern als sich auf einer Versammlung mal eine GL vor versammlter Mannschaft hin stellte und tönte , da wir ja Erfrischungsgetränke herrstellen seien wir ja ein Saisonbetrieb. Weiter noch da wir ja in Zukunft einen Hauptabnehmer hätten müssten wir von der Arbeitszeit und von den Wochentagen her flexibler sein. Auch wegen der extenziellen Lage müsste das Weihnachtsgeld eingefroren werden. Wegen allem würde man doch den BR und die Belegschaft doch um Verständis Bitten. Wegen verzicht auf Weihnachtsgeld sind wir nicht eingegangen, denn zeig mir einer einen Betrieb in Deutschland wo der Verzicht auf Weihnachtsgeld einen Betrieb gerettet hat. Wegen anderer Schichten und verteilungen der Arbeitszeiten.... das ging dann alles pö a pö.
Hintergrund des Ganzen Prozedere war nämlich das uns im Vorfeld nach und nach so ein Discounter mit gelb blauen Emblemen aufgekauft hatte. Und deren nicht gerade immer astreinen Praktiken mit MA und BR dürfte wohl bekannt sein. Übrigens ist dieser Betrieb heute der zweitgröße Erfischungsgetränkehersteller hier in Deutschland. Dieser BR´s und der KBR des Unternehmens haben sich einen Fachanwalt für Wirtschaftsrecht dabei geholt und jede der Behauptungen des AG wiederlegen können. Nichts ist in der Wirschaft mit so kuzfristigen Verträgen das einer der beiden Seiten mal so eben abspringen kann.
Die Idee mit der Betriebsversammlung ist ja gut, aber der rest einfach Schrott.
Erstellt am 18.06.2013 um 09:25 Uhr von gironimo
>Auf Nachfragen unserer Kollegen konnte man raushören, dass der BR Schiß hat, diese Entscheidungen mitzutragen, da es i.d. Vergangenheit häufig zu Streitereien zw. BR und GL kam. <
Wer hat denn da wen gefragt? Den Arbeitgeber oder dessen Führungskräfte?
Wer weiß - vielleicht verhandelt der BR ja und Behauptungen der BR sei stur stimmen vielleicht gar nicht. Vielleicht hat er ja nur noch nicht zugestimmt, weil noch über die Konditionen gesprochen wird. Und vielleicht stellt sich heraus, dass eher die Gegenseite stur ist.
Klar könnte eine Versammlung Licht ins Dunkle bringen. Andererseits ist Euer BR ja nicht aus der Welt. Ihr könnt ihn doch jederzeit ansprechen und mit ihm reden.
Erstellt am 18.06.2013 um 14:23 Uhr von romeo
@ gironimo
der BR hat bisher alle Anträge der GL in Bezug auf Arbeitszeitänderungen abgelehnt. (Aufgrund meiner Position im Unternehmen bin ich da sehr gut informiert)
Die Begründungen des BR sind mehr als abwegig und durch das BetrVG nicht abgedeckt. Daher wird es wohl vor einer Einigungsstelle zum Debakel kommen. Und wenn die GL clever ist, wird sie das Thema Arbeitszeitänderungen auf alle Bereiche ausdehnen. Denn Anpassungspotential gibt es überall. Und dann kann es Knüppeldick kommen.
Mit dem BR zu reden bringt nur etwas, wenn man sich negativ über den AG äußern möchte. Die Fronten sind, vor allem von Seiten des BR, extrem verhärtet.