Hallo zusammen,

hat sich schon mal jemand damit befasst, auf welcher "(Rechts-)Grundlage" ein BRM das Gespräch mit einem Beschäftigten (z.B. wegen Befangenheit oder alter Konflikte) ablehnen kann, oder sich verweigern kann, wenn ein Beschäftigter ihn als "BRM des Vertrauens zu einem AG-Gespräch mitnehmen will?