Erstellt am 10.06.2013 um 13:26 Uhr von gironimo
Du bist Abrufkraft und Betriebsrat?
Das ist wohl eher selten. Wie wird denn der Stundensatz für die BR-tätigkeit vergütet? Der gleiche Satz müsste beim Seminar zum Ansatz kommen. Wobei beim Seminar ein Seminartag als ein Arbeitstag zu sehen wäre.
Erstellt am 10.06.2013 um 14:24 Uhr von Valdi
Also, vor Jahren war ich auch auf Abruf beschaeftigt und BR. Bei mir gab es ein Jahres Solltage Konto bzw. Stunden.
Wenn ich ein Seminar besuchte, wurden mir die Tage Gutgeschrieben / 1Woche / hat bei uns 37,5 Stunden.
Da ich auch noch 50% nur arbeite, werden und wurden die BR- stunden auf mein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Da du unterschiedlichen Lohn hast / denke ich kann mann denn Durchschnittlohn ansetzen. 10 Jahre habe ich dies gemacht, es ist halt eine Rechnerei und ich musste oft mit der Sachbearbeiterin diskutieren. Hoffe dir geholfen zu haben.
Erstellt am 10.06.2013 um 14:30 Uhr von lunacappy
Hallo gironimo,
Das ist ja mein problem... es wurde mir bisher immer nur der Grundlohn vergütet. Andere Mitglieder, die aber auch feste Lohngruppen und feste Arbeitszeiten haben bekommen das bezahlt was sie auch bekommen hätten wenn sie Arbeiten gewesen wären. .Dadurch das ich nie weiss wie ich arbeiten muss würde sich für mich ein Durchschnittslohn ergeben... die Firma zahlt aber nur den Grundlohn..hätte gern gewusst ob jemand so was ähnliches schon mal gehört hat oder damit zutun hatte..
Erstellt am 10.06.2013 um 14:35 Uhr von lunacappy
Hallo Valdi...danke erstmal für die Antwort..so ähnlich habe ich es mir schon gedacht... gibt es irgendwo ein Gesetz das es so gehandhabt werden muss..bin noch nicht solange im Rat. ..
Erstellt am 10.06.2013 um 14:40 Uhr von Charlys
Auch hier gilt das BetrVG, also Bezahlung als ob gearbeitet worden wäre. Also ggf Durchschnittslohn.
lese auch mal hier:
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/1201_aushilfen-im-betriebsrat-das-darf-doch-wohl-nicht-wahr-sein/
Wenn der AG hier nicht zahlt, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Dann sollte aber auch der BR als Gremium klagen wegen Bhinderung.
Erstellt am 10.06.2013 um 18:11 Uhr von gironimo
Du solltest diese Frage grundsätzlich mit dem AG klären - auch für die BR-Arbeit ansich. Es dürfen ja bekanntlich keine Vor- oder Nachteile entstehen. Und Nachteile entstehen, wenn Du nur die Grundvergütung bekommst.
Es gibt für derartige Fälle keine feste Berechnungsformel. Da solltest Du einmal selbst ausrechnen, wo Du den Mittelwert siehst. Kommt es zu keiner Einigung im Betrieb, kann Dir sicherlich ein Fachanwalt weiterhelfen.