Erstellt am 04.06.2013 um 11:35 Uhr von brberlin
Erstellt am 04.06.2013 um 11:36 Uhr von rkoch
Sofern er die Wählbarkeit nach §8 BetrVG besitzt, warum denn nicht? Alle die diese haben dürfen kandidieren....
Erstellt am 04.06.2013 um 12:37 Uhr von nicoline
Warum ist das eigentlich immer wieder eine Frage? Muss man Mitgliedern des Wahlvorstandes grundsätzlich mißtrauen oder warum gibt es immer ein solches Erstaunen darüber, dass diese Menschen kandidieren dürfen?
Erstellt am 06.06.2013 um 09:58 Uhr von Harti
Vielen Dank, die Antworten genügen mir; die retorischen Rückfragen, warum ich das frage, sind entbehrlich.
Gewünscht hätte ich mir: "Ja, denn die Wählbarkeit ist in §8 BetrVG abschließend geregelt. Weder in Gesetzen, noch in der Rechtssprechung sind gegenteilige Ansichten bekannt."
Erstellt am 06.06.2013 um 10:43 Uhr von Kulum
Böse Forenmember.
Aber nur mal so - du hast nur Kontrolle über die Frage. Was an Antworten entbehrlich ist, entscheiden dann andere für dich. Und obs dir gefällt oder nicht, du wirst damit zu leben lernen.
Dat Leben is eben kein Wunschkonzert und erziehen wirst du hier niemanden mehr.