Erstellt am 27.05.2013 um 14:10 Uhr von mitleserinnenn
Rückwirkende Versetzung??? Was soll dieses bringen? Weiter Versezungen fallen unter §99
Erstellt am 27.05.2013 um 14:14 Uhr von Thunfisch
Ja das verseth ich auch nicht! Aber grundsätzlich geht es mir dadrum ob man überhaupt einen freigestelten Vorsitzenden versetzten kann!
Erstellt am 27.05.2013 um 14:40 Uhr von mitleserinnenn
Ggf muss eine Versetzungberfolgen, wenn es die fiktive Stelle nicht mehr gibt. Weiter kann sich auch ein freigestellter BR auf eine andere ggf bessere Stelle bewerben. Er darf nicht wegen der Freistellung abgelehnt werden, wenn er geeignet, besser geeignet ist. Notfalls tritt er die neue Stelle an und geht dann wieder in die Freistellung. ....... Hier wäre nun der Grund des AG fur seine Absicht wichtig zu erfahren. Der Freigestellte darf nicht benachteiligt werden. Freigestellte müssen auch bei Beförderungen so behandelt wie die sonstigen Koll.werden
Erstellt am 27.05.2013 um 14:59 Uhr von Thunfisch
Die Versetzung erfolgte aufgrund der Freistellung da hier sich die Kostenstelle änderte. Was meiner Meinung nach nichts damit zu tun hat. Die Stelle gibt es weiterhin. Der Mitarbeiter wäre hier natürlich benachteiligt da er gewisse freiwillige Zulagen die es in dem Bereich gegeben hat nicht mehr bekommen würde da er einen anderen Bereich angehören würde der die Zulagen nicht erhält.
Erstellt am 27.05.2013 um 15:09 Uhr von AlterMann
Hallo Thunfisch,
das hört sich nach einer ungerechtfertigten Benachteiligung für den Kollegen an. Und dann auch noch rückwirkend?!. Muss er jetzt die "zu Unrecht" erhaltenen Zulagen zurück zahlen??
Ihr solltet hier sehr genau nachfragen und dem AG bei Bedarf erklären, dass er Freigestellte nicht benachteiligen darf und sogar die im Betrieb üblichen Aufstiegschancen bei der Entlohnung mit berücksichtigen muss.
Erstellt am 27.05.2013 um 15:15 Uhr von Thunfisch
danke AlterMann
finde halt leider nichts das man einen freigestellten auch nicht versetzten kann. Nur alles über nicht freigestellte. Habe auch immer auf den Fortbildungen nur gehört es ändert sich nichts und jetzt eine Versetztung nach §99 mit dem Vermerk der Mitarbeiter ist damit einverstanden. Mit der Freistellung klar, aber nicht mit der Versetzung davon wusste er nichts
Erstellt am 27.05.2013 um 15:48 Uhr von Snooker
@Tunfisch
Ich denke wo was steht über das Thema ist erstmal unerheblich. Habt ihr seinerzeit einen Antrag auf Versetzung von eurem AG auf dem Tisch gehabt ? Hat der Betroffene irgendwo eine Änderungskündigung unterschrieben. Wenn beides mit Nein zu beantworten ist hat es nie eine Versetzung gegeben. Der AG behauptet etwas anderes...nun, dann kann er es doch bestimmt schriftl. wiederlegen. Beantragt er jetzt beim BR für den betroffenen für 2,5 Jahre rückwirkend die Versetzung, dann lehnt der BR ab. Arbeitgeber müsste die Zustimmung ersetzen lassen durch Arbeitsgericht, oder müsste jetzt mit einer Änderungskündigung um die Ecke kommen. Der Betroffenen unterschreibt unter Vorbehalt und reicht dann Klage über Rechtsanwalt ein.
Erstellt am 27.05.2013 um 15:59 Uhr von Thunfisch
@Snooker,
die Anhörung kam erst letzte Woche. Natürlich ohne Datum ohne nichts. Nein es wurde keine Änderungskündigung unterschrieben. Klar wiedersprechen wir, aber nach welchen §?
Grundsätzlich Frage ich mich, ob dies normal ist eine Versetzung beim Freigestellten.
Grüße
Erstellt am 27.05.2013 um 16:11 Uhr von Snooker
So genau kann das wohl kein Aussenstehender sagen, von einer kurzen Unterhaltung über ein paar Zeilen. Einer der Gründe wäre aber im §99 Abs. 2 Nr 4 (der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne das die aus betriebl. oder in der Person des Arbeitnehmers gerechtfertigt ist.
Erstellt am 27.05.2013 um 19:23 Uhr von Nubbel
ist doch klar was der arbeitgeber möchte: einen schlechter bezahlten freigestellten vorsitzenden:)
kann er doch versuchen..........