Erstellt am 17.06.2022 um 08:21 Uhr von Muschelschubser
Ich folgere daraus, dass es sich bei der Frau um das Geschlecht in der Minderheit handelt?
Dann hat der Wahlvorstand ja bei der BR-Wahl die Anzahl der Mindestsitze im BR ermittelt, die auch beim Nachrücken erfüllt werden muss.
Demnach gilt folgendes, hier aus W.A.F Wissen herauskopiert:
Reihenfolge des Nachrückens
Die Reihenfolge des Nachrückens schreibt das BetrVG vor – weshalb das gewillkürte Nachrücken rechtswidrig ist.
Ist die Betriebsratswahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt worden, so bestimmt sich das Nachrücken gem. der Reihenfolge in der Liste (§ 25 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Ist eine Liste erschöpft, so rückt das Ersatzmitglied der Liste nach, auf die der nächste Sitz fallen würde (§ 25 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Dabei muss das Geschlecht der Minderheit entsprechend vorrangig berücksichtigt werden gem. § 15 Abs. 2 BetrVG.
Ist die Betriebsratswahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt worden, so rücken die Ersatzmitglieder gemäß der erreichten Stimmenanzahl nach (§ 25 Abs. 2 S. 3 BetrVG). Beachten Sie hierbei § 15 Abs. 2 BetrVG für die Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit.
Sind nach Ladung aller Ersatzmitglieder eines Geschlechts die Sitze des jeweiligen Geschlechts nicht mehr zu besetzen, so werden die Ersatzmitglieder des anderen Geschlechts geladen.
Sind keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden und scheidet ein ordentliches Betriebsratsmitglied dauerhaft aus, so muss gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG ein neuer Betriebsrat gewählt werden. Der alte Betriebsrat bleibt bis zur Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses des neuen Betriebsrats rechts- und geschäftsfähig im Amt (§ 22 BetrVG).
Erstellt am 17.06.2022 um 08:22 Uhr von Saft
Guten Morgen.
Mit der Liste mit den meisten Stimmen wird begonnen. Hier wird dann die erste Frau der Reihenfolge genommen .
Erstellt am 17.06.2022 um 21:13 Uhr von celestro
"Mit der Liste mit den meisten Stimmen wird begonnen."
Wie kommst Du denn darauf?
Erstellt am 19.06.2022 um 10:06 Uhr von Catweazle
Es wird derjenige mit der niedrigsten Teilzahl ersetzt. Bei einem 9er BR mit 3 Listen mit je 3 BRs wäre es die Liste mit den wenigsten Stimmen.
Erstellt am 20.06.2022 um 07:51 Uhr von xyz68
Erst einmal innerhalb der Liste ersetzen.
Wenn dann die Minderheitenquote immer noch erfüllt ist, ist alles ok.
Ansonsten prüfen, ob in der Liste, in der das BRM des Minderheitengeschlechts verhindert ist, dieses innerhalb der Liste ersetzt werden kann. Dann bleibt das andere EBRM zu Hause.
Wenn das nicht möglich ist, kommt es zu einem Listensprung.
Es gibt im Internet Sitzverteilungsrechner, die helfen.
Erstellt am 20.06.2022 um 11:17 Uhr von GGG
Sitzverteilungsrechner? Wo finde ich die?
Erstellt am 20.06.2022 um 11:47 Uhr von celestro
Im Internet! Zur Suche empfehle ich Google.