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BR Wahl 2014

G
gnagflow
Nov 2016 bearbeitet

Hallo BR Kollegen

Kann der durchführende Wahlausschuss sich selber bei der nächsten BR Wahl aufstellen lasse und gewählt werden.

1.12207

Community-Antworten (7)

L
Lexipedia

15.05.2013 um 14:05 Uhr

Gegenfragen: Warum nicht?

Natürlich darf er das!

G
Guenerb

15.05.2013 um 17:18 Uhr

Na klar warum demn nicht

K
Kölner

15.05.2013 um 19:48 Uhr

@gnagflow ...es sei denn, er besitzt nicht das passive Wahlrecht.

B
bequeen

15.05.2013 um 21:14 Uhr

Also ich war bei der letzten BR Wahl in unserem Betrieb auch im Wahlvorstand und wurde auch in den BR gewählt. Jeder der ein Wahlrecht hat, hat die Möglichkeit sich als BR-Mitglied selbst vorzuschlagen bzw. vorgeschlagen zu werden.

N
Nubbel

15.05.2013 um 21:48 Uhr

bequeen,

Jeder der ein Wahlrecht hat, hat die Möglichkeit sich als BR-Mitglied selbst vorzuschlagen bzw. vorgeschlagen zu werden. Antwort 4 Erstellt am 15.05.2013 um 19:14 Uhr von bequeen

das solltest du überdenken

G
gironimo

16.05.2013 um 11:22 Uhr

Na Nubbel - wie wäre es mit einer vollständigen Antwort ....

... sicher wolltest Du auf das Thema Leiharbeitnehmer usw. hinaus. Aber es geht ja hier um Mitglieder des Wahlvorstands. In sofern stimmen natürlich die Aussagen, dass das Amt des Wahlvorstands einer Kandidatur nicht im Wege steht.

K
Kölner

16.05.2013 um 11:31 Uhr

@gironimo Ich stimme nubbel (die,weiblich) nur ungern zu. Aber das aktive Wahlrecht und das passive Wahlrecht sind zwei paar Schuhe!

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