Erstellt am 15.05.2013 um 12:05 Uhr von Lexipedia
Gegenfragen:
Warum nicht?
Natürlich darf er das!
Erstellt am 15.05.2013 um 15:18 Uhr von Guenerb
Erstellt am 15.05.2013 um 17:48 Uhr von Kölner
@gnagflow
...es sei denn, er besitzt nicht das passive Wahlrecht.
Erstellt am 15.05.2013 um 19:14 Uhr von bequeen
Also ich war bei der letzten BR Wahl in unserem Betrieb auch im Wahlvorstand und wurde auch in den BR gewählt.
Jeder der ein Wahlrecht hat, hat die Möglichkeit sich als BR-Mitglied selbst vorzuschlagen bzw. vorgeschlagen zu werden.
Erstellt am 15.05.2013 um 19:48 Uhr von Nubbel
bequeen,
Jeder der ein Wahlrecht hat, hat die Möglichkeit sich als BR-Mitglied selbst vorzuschlagen bzw. vorgeschlagen zu werden.
Antwort 4 Erstellt am 15.05.2013 um 19:14 Uhr von bequeen
das solltest du überdenken
Erstellt am 16.05.2013 um 09:22 Uhr von gironimo
Na Nubbel - wie wäre es mit einer vollständigen Antwort ....
... sicher wolltest Du auf das Thema Leiharbeitnehmer usw. hinaus. Aber es geht ja hier um Mitglieder des Wahlvorstands. In sofern stimmen natürlich die Aussagen, dass das Amt des Wahlvorstands einer Kandidatur nicht im Wege steht.
Erstellt am 16.05.2013 um 09:31 Uhr von Kölner
@gironimo
Ich stimme nubbel (die,weiblich) nur ungern zu. Aber das aktive Wahlrecht und das passive Wahlrecht sind zwei paar Schuhe!