W.A.F. LogoSeminare

Wer darf sich wählen lassen?

R
Riesling
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Alle zusammen,

ich arbeite in einem Konzern und war lange Jahre im BR. Nun bin ich von Firma A in Firma B gewechselt, In Firma B gibt es keinen BR. Vom der GL über BL und AL sowie TL hat sich nichts geändert sie bleiben meine disiplinarischen Vorgesetzten. In meinem Vertrag steht das alle BVén von Firma A auch für mich gelten. Ausserdem bin ich für beide Firmen tätig und sitze immer noch an meinem gleichen Arbeitsplatz. das ich das recht habe bei BR-wahlen der Firma A, zu wählen ist mir klar, aber darf ich mich auch wählen lassen?

1.07002

Community-Antworten (2)

G
gironimo

15.05.2013 um 11:17 Uhr

Ich würde aus Deinen kurzen Darstellungen davon ausgehen, dass es sich um einen gemeinsamen Betrieb handelt (siehe auch § 1 BetrVG). A und B scheinen sich ja nur auf dem Papier zu unterscheiden. Beide Betriebe sind vollständig verzahnt, Arbeiten in einem Gebäude mit den gleichen Betriebsmitteln am gleichen Betriebszweck.

Also würde ich weiterhin davon ausgehen, dass Du auch kandidieren kannst. Sicherheitshalber solltest Du mit Deinen Unterlagen einmal einen Fachanwalt aufsuchen und mit ihm die Details besprechen.

R
Riesling

16.05.2013 um 16:39 Uhr

Hallo Gironimo, vielen Dank für deine Antwort. Ich habe mich nun mit Verdi in Verbindung gesetzt und werde dann auch noch mal einen fachanwalt fragen. Wie es ausgeht werde ich dann hier mitteilen.

Viele Grüße

Ihre Antwort