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Beschluss in laufender Sitzung anregen

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Nicole
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen Ist es möglich, dass ein Gremiummitglied auf einer Betriebsratsitzung ein Beschlussverfahren o.ä. beantragt? Das Gremium will vor einer Sitzung mehr Informationen zur Tagesordnung haben und sämtliche Unterlagen vor der Sitzung sehen, damit mach sich rechtzeitig vorbereiten kann. Muss man bei der Begründung irgendwelche § anbringen und kann man das in der laufenden Sitzung machen obwohl der Punkt nicht auf der Tagesordnung steht?

LG

1.489015

Community-Antworten (15)

W
Watschenbaum

30.04.2013 um 09:30 Uhr

sofern alle BR-Mitglieder anwesend sind und einstimmig dafür stimmen, kann die Tagesordnung auch in der laufenden Sitzung geändert bzw. ergänzt werden

ansonsten auf die nächste Sitzung warten http://www.kluge-seminare.de/betriebsrat/vorlagen/antrag-auf-ergaenzung-tagesordnung-betriebsratssitzung

Alle Mitglieder haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen (§ 34 Abs. 3 BetrVG). Zu den Unterlagen des Betriebsrats gehören nicht nur die Sitzungsniederschriften, sondern sämtliche Aufzeichnungen und Materialien, die der Betriebsrat oder ein Ausschuss angefertigt hat und die ständig zur Verfügung stehen, damit sich Betriebsratsmitglieder einen Überblick über die Gesamttätigkeit des Betriebsrats verschaffen können. Das gilt unabhängig davon, ob diese Aufzeichnungen in Papierform verkörpert oder in Dateiform elektronisch auf Datenträgern gespeichert sind. Durch den Begriff “jederzeit“ wird sichergestellt, dass das Einsichtsrecht keiner besonderen zeitlichen Beschränkung und Begründungspflicht unterliegt. Das jederzeitige Einsichtsrecht ist nicht gewährleistet, wenn Betriebsratsmitglieder auf ausgedruckte und abgeheftete Dateien verwiesen werden, die bereits zuvor in elektronischer Form vorliegen und auf elektronischem Weg eingesehen werden können. Zu den Unterlagen des Betriebsrats gehört auch die Korrespondenz des Betriebsrats unter dessen E-Mail-Anschrift. Das Recht zur jederzeitigen Einsichtnahme in die Unterlagen des Betriebsrats kann weder durch die Geschäftsordnung noch durch einen Beschluss des Betriebsrats eingeschränkt werden. Das Einsichtsrecht aller Betriebsratsmitglieder ist auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes nicht einschränkbar (BAG v. 12.8.2009 - 7 ABR 15/08).

G
gironimo

30.04.2013 um 11:30 Uhr

Warum bekommt Ihr die Unterlagen nicht. Liegt der Voritzende quer oder liefert der Arbeitgeber zu wenig Informationen.

Wenn es interne BR-Abläufe sind, würde ich diesen Punkt einmal grundsätzlich zu einen Tagesordnungspunkt machen. Ihr solltet Euch darüber verständigen, welche Informationen und in welchem Umfang jeder auf seinem Schreibtisch erwarten kann/sollte und welche man im BR-Büro einsehen kann.

B
Betriebsrätin

30.04.2013 um 14:49 Uhr

Einfach einmal im BetrVG nachlesen.

Änderung/Ergänzung der TO!!!

R
rkoch

30.04.2013 um 15:39 Uhr

Nur mal die Terminologie:

Beschlußverfahren: Arbeitsrechtliches Verfahren vor dem ArbG in Streitsachen zwischen BR und AN.

So was meinst Du doch wohl kaum, oder?

Das Gremium will vor einer Sitzung mehr Informationen zur Tagesordnung haben und sämtliche Unterlagen vor der Sitzung sehen, damit mach sich rechtzeitig vorbereiten kann.

Das ist im Grunde eine Interna des BR und braucht keinen Beschluß. Da es keinen Beschluß braucht, braucht es auch keinen Tagesordnungspunkt. Das sollte der BR einfach unter sich klären. Ggf. kann man derartiges, die Regularien wie und wo die Informationen einsehbar sein sollen, in der Geschäftsordnung verankern. Dazu braucht es einen Beschluß, aber der hat Zeit. Vorher müssen sich die BRM eh erst mal einig sein, was sie wollen. Einen TOP würde man nur brauchen, wenn der BRV alle Gespräche, die nichts mit einem TOP zu tun haben, abwürgt.... Aber geht das überhaupt ? :-)

Im übrigen gilt das, was Watschenbaum schon zitiert hat, im Grunde braucht es also gar keine große Diskussion.

N
Nicole

30.04.2013 um 17:12 Uhr

Es wird vom BRV abgelehnt sämtliche Unterlagen vor der Sitzung auszudrucken. Man kann sich seiner Meinung nach alles am Beamer ansehen. Zugriff auf Emailpostfach wird auch abgelehnt. Es wird auf den Datenschutz verwiesen. Es ist lt BRV nicht gewähleistet, dass ein BRM diese Mails unbeobachtet an seinem Arbeitsplatz lesen kann. Es laufen immer Leute vorbei. Er geht auch davon aus, dass ein BRM mal vergessen kann sein PC zu sperren. TOP Secret-Angelegheiten wie Beschlüsse o.ä. wird generell lt BRV nicht per Mail versandt. BRV hat bedenken, wenn jemand aus den o.g. Gründen sein PC nicht sperrt etc dieses an unbefugt an die Mitarbeiter geht und sich der BRV sich vor dem Arbeitgeber rechtfertigen muss

W
Watschenbaum

30.04.2013 um 17:22 Uhr

kein Problem

das BR-Mitglied stellt sich frei, meldet sich beim AG /Vorgesetzten ab und tippelt ins BR-Büro

dort hat es Zugriff auf alle nötigen Informationen und bereitet sich auf die Sitzung vor

danach meldet es sich zurück und arbeitet weiter

N
Nicole

30.04.2013 um 20:54 Uhr

Leider ist das aber nicht immer möglich. Sie müssten dann ihren PC räumen und ihre laufende Arbeit unterbrechen. Zudem sind sie auch nicht immer da und/oder haben was anderes "wichtiges" zu tun.

W
Watschenbaum

30.04.2013 um 21:36 Uhr

völlig egal, wer da ist oder nicht man muß jedem BR-Mitglied Zugang zum BR-Büro gewähren also auch Schlüssel übergeben, falls nicht immer jemand dort wäre

ich glaube, euch fehlt das Selbstbewusstsein, zu erkennen, welche Rechte euch zustehen und diese durchzusetzen

ihr steht vor dem BR-Büro und wollt euch auf die Sitzung vorbereiten und deswegen verlangt ihr Einsicht in sämtliche dazu nötigen Unterlagen und zur Not muß halt das BRM, das gerade den PC benutzt, diesen räumen

oder ihr verständigt euch im Vorfeld darauf, wann der PC frei wäre und ihr euch entsprechend informieren könnt

S
Snooker

01.05.2013 um 00:12 Uhr

@ Nicole Ich lese hier immer, der BRV sagt dies der BRV sagt das........und der Rest des Gremiums dackelt so hinterher wie es der BRV will und sagt. Der BRV ist Erfüllungsgehilfe und Sprachrohr des Betrriebsrates. Nicht mehr und nicht weniger. Er ist nich euer Chef. Vertraut nicht Blind drauf was er sagt, sondern lasst es euch zeigen wo das genau so steht. Vor allem, eignet euch eigenes Wissen an. Jedes BRM muss zu jedem Zeitpunkt des Tages Zugang zum BR Büro und zu allen Unterlagen haben. Jedes BRM muss die Möglichkeit haben sich vor der Sitzung ausreichend auf die Sitzung im vollem Umpfang auf die Sitzung vor zu bereiten. Dies resultiert aus der vor Sitzungsbeginn feststehenden Tagesordung und den dazu gehörenden Unterlagen. Soll die Tagesordung ergänzt, geändert oder gekürzt werden, so muss die vor Sitzungsbeginn geschehen, und außnahmslos, alle BRM´s müssen dem zustimmen. Ist auch nur einer dagegen geht´s nimmer. Einzigst wo ich dem BRV recht gebe, am PC am Arbeitsplatz gibt es keine Betriebsratsarbeit.

A
AlterMann

01.05.2013 um 01:16 Uhr

Mal ganz ohne drum rum zu reden: Ein BRV, der uns mit solchen Mätzchen käme, wäre bei uns keine vier Wochen mehr BRV. Und mehr gibt's dazu eigentlich nicht zu sagen. Wenn er's nicht lernt, dann wählt halt jemand anderen.

H
Hoppel

01.05.2013 um 09:52 Uhr

@ Nicole

Es steht an keiner Stelle geschrieben, dass jedes BRM Anspruch auf "eigene" Unterlagen zu einem, in einer BR-Sitzung vorgesehenen TOP hat. Aber dazu wurde ja schon einiges geschrieben.

"Sie müssten dann ihren PC räumen und ihre laufende Arbeit unterbrechen. Zudem sind sie auch nicht immer da und/oder haben was anderes "wichtiges" zu tun."

Und? Mit diesem Argument stellst Du Dir doch selbst ein Bein. Entweder will ich mich per Sichtung von Unterlagen auf eine Sitzung vorbereiten oder nicht. Das funktioniert definitiv nicht, wenn ich meine Arbeit nicht unterbrechen oder wichtige andere Angelegenheiten erledigen will. Jetzt bitte keine Gegenrede, dass man sich ja während seiner Freizeit am heimischen Küchentisch vorbereiten möchte ...

S
Snooker

01.05.2013 um 11:14 Uhr

@ Hoppel Kann es sein das Du hier was ein bissl mißverstanden hast. @Nicole ist eine Person aus dem Gremium die will das sie vor Sitzungsbeginn Zugriff zu dem PC bekommt wo die BR Unterlagen sind. Dort an dem PC wohl der/der BRV der dann den Platz zu räumen hätte. Und oben in ihrem Eingangsthread schreibt Nicole, Das Gremium.........

H
Hoppel

01.05.2013 um 11:29 Uhr

@ Snooker

Noch nicht ausgeschlafen? Trink Dir erstmal einen Kaffee ...

S
Snooker

01.05.2013 um 11:48 Uhr

@Hoppel Hatte tatsächlich noch keinen Kaffee gehabt. Nu klappts auch mit den guggen ;-)

@Nicole Aber noch mal ne weitere Frage. Ihr macht aber doch wohl eure Sitzungen und eure tägliche Betriebsratsarbeit in eurer Arbeitszeit, oder vermute ich da jetzt was falsch?

N
NoPain

01.05.2013 um 12:33 Uhr

@Nicole,

nachdem nun fast alles gesagt wurde, noch ein Hinweis, den Du gerne mal Eurem BRV um die Ohren hauen kannst. Der BRV ist nicht Chef oder Vorgesetzer von BRM! Er hat selber nichts zu bestimmen oder zu entscheiden - Ausnahmen siehe Kommentar BetrVG )! Entscheidungen werden per Beschluss durch Mehrheit im Gremium beschlossen, daran hat sich der BRV zu halten! Er ist nur Primus inter pares = Erster unter Gleichen, nicht mehr und auch nicht weniger! Der BRV ist nicht der Vetreter des Gremiums im Willen, sondern Vertreter des Gremiums in der Information = Er vertritt die Meinung und die Beschlüsse des gesamten Gremiums, die ausschließlich (!) in einer ordentlich geladenen BR-Sitzung von allen anwesenden BRm / EBRM beschlossen werden, nach aussen!

Auch dieser Hinweis sollte für Ernüchterung des Größenwahns Eures BRV sorgen:

Sämtliche Beschlüsse die bei einer nicht ordentlich geladenen BR-Sitzung ( siehe Kommentar zum BetrVG ) beschlossen werden, sind ungültig! Jedes einzelnen BRM kann über ein Beschlussverfahren getroffenen Beschlüsse gerichtlich überprüfen und für nichtig erklären lassen!

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