Erstellt am 19.04.2013 um 11:22 Uhr von AlterMann
Die Tatsache, dass die Kollegin sich letztes Jahr woanders beworben hat, ist ja nun überhaupt kein Argument. Wenn die Chefin so argumentiert, verstehe ich schon mal den Wunsch nach einer beruflichen Veränderung. Vielleicht sollte sie sich oder die Kollegin mal fragen, wie der Laden für Mitarbeiter attraktiver werden könnte...
Bliebe noch die spannende Frage, auf welchem Weg die Chefin etwas von der Bewerbung erfahren hat.
Ich würde mich mit Deiner Frage vor Allem an den Seminaranbieter wenden. Die kennen das Problem zur Genüge. Manche lassen sich sogar darauf ein, die Kosten selbst beim AG einzuklagen. Mindestens helfen sie bei der Abfassung eines juristisch gut begründeten Schreibens an den AG.
Erstellt am 19.04.2013 um 11:44 Uhr von Snooker
Hi häschen
Wenn im Vorfeld weiß welche Seminare im laufe des Jahres besucht werden ist diese Regelung im Bezug auf eine langfristige Dienstplanung in so weit erst einmal nicht schlecht. Nur passt zum einem auf das sie euch auf diese Art und Weise nicht langsam ein BR Budget unterjubeln will. Das andere ist, das wenn ihr so eine Vorrausplanung macht ihr euch selber ein Stück Flexibilität nehmt. Was ist wenn kurzfristige Themen kommen, wo ihr noch nicht drauf geschult seit? deshalb Wäre es immer Ratsam unter Vorbehalt mit rein zu schreiben. Dies würde ich gerade auch jetzt noch nachschieben das sie es eh drauf ankommen lassen will.
Zu Deiner Frage. Wenn der Beschluss ordnungsgemäß ist und ihr die Chefin rechtszeitig darüber informiert habt, dann sollte eure Kollegin auch fahren.
Das Problem ist......die Chefin bezahlt hinterher den Lohn nicht. So lange die Kollegin noch nicht auf Semi ist, ist das Recht auf das Semi noch immer Sache des BR´s. Ist die Kollegin unterwegs, geht die Sache ins individualrechtliche Über. Heißt die Kollegin müsste klagen wenn die Chefin den Lohn nicht zahlt. Ich würde es aber an eurer Stelle auch drauf ankommen lassen, denn da würde die Kollegin vor Gericht auch recht kriegen.
Was heißt denn Dienstreiseauftrag ? Es bedarf hier keines Dienstreiseauftrags durch die Firmenleitung. Ihr habt einen Beschluss gefasst und damit ist alles abgedeckelt...auch Versicherungstechnisch. Zumindest so lange wie eine Gerichtsbarkeit nicht anders entscheidet. Ich an eure Stell würde mit dem Anbieter des Semis auch Kontakt aufnehmen und ihm den Sachverhalt schildern. Oftmals Regeln die sowas auch von sich aus und schreiben den AG gegebenfalls an.
Erstellt am 19.04.2013 um 12:20 Uhr von AlterHase
@ häschen @alle
Hier einmal ein Top Urteil, dem gut zu entnehmen ist, welche Anforderungen an einen BR zur Teilnahme und Kostentragung, auch die eines Anwaltes bei Einleitung von Verfahren, gestellt werden.
LAG Hamm, 15.10.2010, 10 TaBV 37/10
Ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats - Freistellung von Schulungskosten für Teilnahme der Betriebsratsvorsitzenden an vertiefender Schulungsveranstaltung.
Erstellt am 19.04.2013 um 12:42 Uhr von Snooker
@ AlterHase
Eine Sache und ein Urteil was eigentlich keiner Bestreiten. Wenn man die Fragestellerin und ihre zurückliegenden Fragen aber ein wenig kennt, merkt man sehr schnell das es der Chefin hier nicht allein um diese Sache geht, Ist ein ausschweifender Konflikt hier und die Chefin will es einfach nicht wahr haben das der BR unabhängig von ihr handeln kann
Erstellt am 19.04.2013 um 13:31 Uhr von Kölner
@Snooker
Dann müsste man mal anders intervenieren, damit dieser Mumpitz (und auch die Zugeständnisse an diese Chefin) mal aufhört.
Erstellt am 19.04.2013 um 13:39 Uhr von Snooker
@Kölner
Dies kann aber nur klappen wenn häschen mal in etwa nach dem handelt was ich ihr noch außerhalb dieses Forums hier rate. Muss ja nicht gleich 1:1 sein, aber wenigstens im Ansatz.
Hatte ja auch schon mal angeboten mich als Mediator zur Verfügung zu stellen.
Erstellt am 19.04.2013 um 18:59 Uhr von häschen
Danke erstmal ,
Seminaranbieter hat uns einen Anwalt genannt und der sagt sie soll fahren