Erstellt am 17.03.2006 um 18:05 Uhr von packerIn
hi sonic,
nein. diese beschlüsse bedürfen der einfachen mehrheit.
ein betriebsrat ist sogar noch beschlussfähig wenn nicht mehr als die hälfte seiner mitglieder ausgeschieden sind. d.h. bei einem fünfer gremium, bei dem zwei ausgeschieden sind, brauchst du zwei stimmen für eine schulung. bei einem kompletten BR wären es min. drei stimmen. deswegen hast du auch immer eine ungerade zahl an mitgliedern.
als anschauung noch mal ein urteil:
§ 22 BetrVG ist entsprechend anzuwenden, wenn ein Betriebsrat für
die Dauer der Äußerungsfrist des § 102 Abs. 2 BetrVG beschlussunfähig
i. S. d. § 33 Abs. 2 BetrVG ist, weil in dieser Zeit mehr als die
Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Amtsausübung verhindert ist
und nicht durch Ersatzmitglieder vertreten werden kann.
BAG 18.8.1982 – 7 AZR 437/80
gruß,
packer