Seminarbesuch
Hallo Helfer, Unser BR hat vor Wochen den Beschluss zum Seminarbesuch der GL gegeben.Es kam kein Veto.Jetzt 1 1/2 Wochen vor Beginn fällt ihnen ein es können nicht 2 aus einer Abt.gehen. Daß Ersatzmitglied kann auch nicht.Es soll eine Kollegin mitgehen die im Krankenstand ist???Was können wir tun?? Außer Einigungstelle? GL ist zu keinen gespächen bereit.
Vielen Dank im voraus Tulpe
Community-Antworten (16)
20.08.2008 um 15:10 Uhr
Die GL nimmt solche Beschlüsse nur zur Kenntnis, da ist keine "Genehmigung" erforderlich. Wenn ihr das Seminar für erforderlich haltet, dann gehen die Kollegen. Teilt das der GL mit.
Wenn sie das nun im Nachhinein verhindern wollen, dann müssen die vor die Einigungsstelle, nicht ihr. Schau DIr dazu mal den 37 (6) BetrVG, letzter Satz, genau an.
Falls ihr allerdings bzgl. der "Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten" die Einwände der GL nachvollziehen könnt, dann ist es an euch, neu zu entscheiden. Ihr müßt nur prüfen, ob die Abteilung befristet auch ohne die beiden Kollegen auskommt.
20.08.2008 um 15:10 Uhr
Hi,
also erstmal sind die Namen ja im Beschluß festgehalten, die Fahren dann auch da hin! Dann ihr braucht gar nichts machen, einfach hinfahren. Denn die GL ist am zuge. Sie hätte den Beschluß das ihr da hin fahrt vom Arbeitsgericht ersetzen lassen müssen. (EDIT: ich meine natürlich Einigungsstelle) Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Ach ja und keine Angst wegen den Lehrgangskosten, die Gewerkschaft holt sich schon ihr Geld. Voraussetzung für diesen Weg ist allerdings das euer Beschluß wirklich 100%tig gemacht wurde.
Gruß
20.08.2008 um 15:11 Uhr
Weist die GL auf die Gesetzeslage (§37(6) BetrVG) hin: Solange die GL nicht die E-Stelle anruft und die E-Stelle der GL recht gegeben hat, fahren die im Beschluss genannten BRM zum Seminar. Punkt. Aus. Ende. Sollten Sie mit Abmahnung o.ä. kommen wollen,sei der § 119 genannt...
20.08.2008 um 15:15 Uhr
Hallo Chef, Deine Aussage zum "Arbeitsgericht" ist schlicht falsch. (EDIT: Deine Formulierung ist auch so nicht richtig, wenn Du nur "ArbG" durch "E-Stelle" ersetzt)
Außerdem hat der BR vor dem Delegationsbeschluss eben schon die Aufgabe, auch die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen.
... und wo bitte steht bei Tulpe, dass es sich um ein gewerkschaftliches Seminar handelt? Nicht alle freien Seminaranbieter arbeiten mit Rechnungsabtretung. Und wenn der AG die Reisekosten nicht ersetzt, dann muss das BR-Mitglied die ggf. selbst einklagen.
20.08.2008 um 15:21 Uhr
Hallo Tulpe,
Ihr seid Eurer Informationspflicht nach § 37/6 an den Arbeitgeber meines Erachtens rechtzeitig nachgekommen. Es fallen ja 1 1/2 Wochen vorher auch Stornokosten an, die dann der AG zu tragen hat. Die Einigungsstelle ist gegebenenfalls innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis der Schulungsmaßnahme durch den AG anzurufen.
Er kann Euch nicht vorschreiben wen Ihr zu schicken habt. Schon garnicht einen Kollegen im Krankenstand.
Grüße und viel Erfolg von Mecki
20.08.2008 um 16:40 Uhr
@wjl:
wenn der AG die Reisekosten nicht ersetzt, dann muss das BR-Mitglied die ggf. selbst einklagen Das ist (leider) so. Wobei in diesem speziellen Fall (die Notwendigkeit des Seminars ist unbestritten, der ArbGeb hat trotz rechtzeitiger Info die E-Stelle nicht angerufen) im Nicht-zahlen-wollen für mich eine klare Behinderung der BR-Arbeit vorliegt. Da sollte der BR schon hinter den BRM stehen und den 119 ziehen. Ansonsten machts vmtl. ohnehin die GEW, wenn ich mich von deren Anwalt vorm ArbGer vertreten lasse... Die Anwaltskosten sind übrigens BR-bedingt entstanden -und anders als sonst beim ArbGer- gemäß §40 vom ArbGeb zu erstatten...
20.08.2008 um 17:02 Uhr
Petrus, hast Du Dir den Kommentar und die Rechtsprechung zum 119 schon mal angeschaut?
Wir hatten mal vor einigen Jahren in anderer Sache ein solches Verfahren und sind abgeblitzt. Der Richter sagte den beteiligten Kollegen, dass eine Strafe gegen die GL eine so schwerwiegende Sache sei, dass man schon prüfen müsse, ob die BR-Arbeit tatsächlich erfolgreich behindert wurde, und das sei dort nicht der Fall gewesen.
Wo ist den im obigen Fall bitte die BR-Arbeit behindert?
Ich denke es gibt für AG immer genug Ansatzpunkte für die Begründung, irgendwelche Kostenerstattungen zu verweigern. Zunächst ist immer das BR-Mitglied dran, seine Kostenerstattung einzuklagen. Natürlich wird der AG dann meistens zur Zahlung verpflichtet, aber lästig ist es trotzdem. Ich möchte aber stark bezweifeln, dass danach bei eine Klage nach 119 etwas rauskäme, und dem einzelnen BR-Mitglied hilft es bzgl. seines Individualanspruchs zunächst mal auch nicht.
Wenn ich mich also in so einem Falle gegen meine GL stellen muss (und die Leute trotzdem schicke), dann prüfe ich zunächst mal, ob ich meine Aufgaben als BR erfüllt habe, und ob ich das auch belegen kann. Und dazu muss man eben den 37 (6) in gesamter Länge lesen und beachten. Das war mein Plädoyer, nichts weiter.
20.08.2008 um 20:26 Uhr
Na, es ist doch unbestritten, dass der BR um seine Arbeit zu machen sich weiterbilden muß. Diese Weiterbildung kann oder muß sogar durch Seminare geschehen. Wenn BRM keine Seminare besuchen, könnte man sogar nach Fitting über eine Verletung gesetzlicher Pflichten (§23 BetrVG) diskutieren. Wenn der AG also durch ncihtbezahlen von Reisekosten für BRM "glänzt", beeinträchtigt er dadurch die Arbeit des BR als Gremium. Geld dürfen die ja nciht haben und was ist wenn das entscheidene BRM die Reisekosten nciht selber zahlen kann? Darf es dann nie zu Fortbildungen? Also der 119er paßt in meinen Augen schon. Aber wenn man sich diesbezüglich mit dem AG anlegt, sollte der Beschluß zur Entsendung wirklich 100%ig in Ordnung sein.
20.08.2008 um 22:55 Uhr
Ohhh jeee, Don Johnson wieder, und haarscharf vorbei.
Hast Du den 37 (6) mal gelesen? Müßtest Du, um meine Argumentation zu verstehen. Insbesondere diesen Teil: "Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen." Dazu gehört auch, dass im TZweifelsfall nicht alle gemeinsam gehen.
Das ist für Dich vielleicht unglaublich, aber darin liegt eine Verpflichtung des Betriebsrats, die im Zweifelsfall auch von einer Einigungsstelle überprüft werden kann.
Deshalb glaube ich nicht, dass Du von außen beurteilen kannst, ob in diesem Sinne und in Bezug auf die Beschlusslage bei Tulpe alles richtig gelaufen ist. Das kann er/sie nurselbst, und nur dann wenn man die richtigen Beurteilungskriterien nennt.
21.08.2008 um 01:47 Uhr
@w-j-l Wer legt denn die betriebl. Notwendigkeiten fest, etwa der AG? Das ist wie bei betriebl. Gründe ein weit dehnbahrer Begriff und wenn dieser von einer Seite festgelegt wird kann er diesen bis zum Mond ausdehnen.
21.08.2008 um 10:20 Uhr
Hallo Leute, erstens ist es ein Grundseminar bei der GWS. 2. Wir sind 7 BM und 3 gehen.3. als wir den Beschluß fasten haben wir auf den Dienstplan Nachgeschaut und dies Berücksichtigt.Das jetzt noch Leute Krank werden kann immer Pasieren. 2 BM sind in Urlaub. Und jetzt?
Grüße an alle Tulpe
21.08.2008 um 10:36 Uhr
@Tulpe, tja, wie stellt sich die GL zum Thema Stornogebühren...alles weitere ist in @2 beantwortet.
21.08.2008 um 18:30 Uhr
pirat, wie sich die GL dazu stellt ist ja wohl egal, zahlen muss sie die, da ja nach dem was Tulpe schildert, der Beschluss zum Zeitpunkt korrekt war und wohl auch die betrieblichen Belange berücksichtigt waren.
rainer w. ich denke schon, dass ein BR beurteilen kann, ob die gemeinsame Entsendung mehrerer Mitglieder einen wesentlichen (und ggf. negativen) Einfluss auf den Geschäftsbetrieb hat. Dann ist er gehalten, darauf Rücksicht zu nehmen und dies ggf. auch als Beschlussgrundlage für sich zu dokumentieren. Damit hat er seine Pflicht erfüllt. Wenn der AG hier höhere Anforderungen stellt, dann geht er vor die Einigungsstelle. Deren Entscheidung ist dann bindend (auch für den BR, und auch wenn es dem BR nicht passt). Anfechtung vor Gericht natürlich unbenommen. Wenn der AG das nicht rechtzeitig tut, bleibt es beim Beschluss des BR. Es ist doch alles geregelt, deshalb weiß ich nicht, wo Dein Problem liegt?
In Tulpes Fall scheint ja wohl die Urlaubs- und Krankheitssituation zur Zusspitzung geführt zu haben. Das kann der BR neu bewerten, wenn er will. Ob die Entsendungen aufrecht erhalten werden, liegt im Benehmen des BR. Wenn er AG das angreifen will, dann muss er eben schnellstens vor die E-Stelle. Falls der BR sich dann noch förmlich absichern will, weil der AG dauerhaft die Teilnahme verbieten will, dann meint Däubler, dass sich der BR per einstweiliger Verfügung die Erlaubnis vom ArbG holen kann.
Falls der BR auf die AG-Argumentation eingeht, dann gibt es keinen Zweifel daran, dass der AG auch die Stornokosten zu tragen hat.
21.08.2008 um 20:37 Uhr
@w-j-l anscheinend schrieb ich chinesich, sorry..........dann nochmal gaannzz laaannggssaaamm, wenn schon Stornogebühren angefallen sind, wovon man hier wohl ausgehen kann, könnte es bei der GL eventuell ein Neuüberdenken des Vetotatbestandes geben.
21.08.2008 um 22:21 Uhr
@ w-j-l Du denkst schon das ein BR beurteilen kann, ob eine ......... Ob Dei AG auch so über den Geschäftsbetrieb des BR denkt? Sollen wir alle nur auf Schulung fahren wenn´s dem AG in den Kram passt? Als erstes sollte ein BR darauf achten das sin eigenes BR Gremium auch Geschäftsfähig bleibt, und lässt deshalb nicht immer alle gleichzeitig zur Schulung. Der AG kommt dann erst an 2. Stelle. Ein 9er Gremium in einem Saisonabhängigen Betrieb der 23 Schulungen im Jahr benötigt (KBR NICHT MIT EINGERECHNET) und alle sollen im winter fahren, wie willst Du das begründen? Der AG braucht im Sommerjeden AN. Berücksichtigt aber nicht in seiner Peronalplanung das er BR Mitglieder nicht als vollwertige MA einsetzen darf. Und der BR soll hier dem AG seine Peronalplanung vervollständigen. Und an diesem Punkt sage ich Dir NEIN Bei dem Rest bin ich dann wieder auf Deinem Weg.
22.08.2008 um 12:35 Uhr
rainer w,
ja, ich bleibe dabei, dass sollte ein BR machen und können. Außerdem steht es als Verpflichtung im Gesetz. Wie er allerdings die betrieblichen Notwendigkeiten bewertet bleibt ihm im ersten Ansatz und vor einer Einigungsstelle selbst überlassen.
Dein Argument bzgl. Saisonarbeit und Vertretung stimmt so einfach nicht. Das ist ziemlich oberflächlich argumentiert. Ein BR macht sich auch nicht sonderlich beliebt, wenn er unter Belastung anderer AN agiert, weil er z.B. mehrere BR-Mitglieder gleichzeitig aus einer Arbeitsgruppe heraus auf Seminar schickt.
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