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Umstrukturierungen

I
Immitri
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betriebsteil wurde umstrukturiert und wir wurden einen gösserem Betriebsteil angegliedert. Unser BR hat das Restmandat, der andere größere Betrieb das Übergangsmandat und hat Wahlen einzuleiten. Ist das so richtig ?????

Ist die Änderung vollzogen, kann der eingegliederte Betrieb, wenn alle Vorraussetzungen erfüllt sind, noch einen eigenen BR bilden??? oder soll der jetzige BR zurücktreten und vor der Änderung BR-Wahlen in Gang bringen?????

79803

Community-Antworten (3)

K
Kölner

17.04.2013 um 23:22 Uhr

@Immitri Seid Ihr übernommen oder fusioniert worden?

I
immitri

18.04.2013 um 09:37 Uhr

übernommen wurden :)

G
gironimo

18.04.2013 um 12:12 Uhr

es ist so richtig, wenn nicht die Voraussetzungen eines eigenständigen Betriebes im Sinne des § 4 BetrVG weiterhin besteht.

Wenn z.B. die neue Mutter in Hamburg sitzt und Euer Betrieb-(steil) weit entfernt im Schwarzwald liegt (kürzere Strecke reicht auch), seit Ihr ja BR fähig. Auch die Organisationseinheit des Betriebes spielt u.U. eine Rolle.

Ich würde an Eurer Stelle erst noch einmal einen Fachanwalt aufsuchen und mit ihm die Details besprechen.

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