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Gremium Lehnt Grundlagenseminar ab

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FrancescoNRW
Feb 2023 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich bin ein BR.Mitgl. in einem 11 Köpfigen Gremium. Das Betriebsratsgremium entsendet mich nicht zu einem Grundlagenseminar BR3 (Mitbestimmungsrechte und Betriebsratshandeln). Nach der Frage wieso ich nicht entsendet werde bzw. wieso kein entsende Beschluss gefasst wird (die Mehrheit meldet für nein oder Enthaltung), kommt keine Ordentliche Antwort, es wird nur rummgegrinnst. Was würdet Ihr machen, bzw. wie kann ich vorgehen?

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Community-Antworten (16)

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BitteSpendeBlut

09.02.2023 um 20:51 Uhr

Klingt seltsam. Klingt nach bewusster Ausgrenzung. Würde mir an deiner Stelle mal den Vorsitzenden oder andere Mitglieder einzeln zum Gespräch rausholen und dadurch versuchen zu verstehen was da geklüngelt wird. Tut mir leid dass du in so einer Situation bist. Viel Erfolg und nicht unterkriegen lassen.

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Challenger

09.02.2023 um 21:28 Uhr

Meiner Auffassung nach erfüllt der BR mit seiner Mehrheit den Tatbestand der Behinderung der BR'tätigkeit, wenn er verhindert, Dich zu den Grundseminaren zu entsenden. Hast Du denn einige BRM und wenn ja, wie viele, die hinter Dir stehen ?

§ 78 BetrVG - Schutzbestimmungen - Die Mitglieder des Betriebsrats, ............ dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden.

F
FrancescoNRW

10.02.2023 um 09:07 Uhr

Mehrere Gespräche sind leider erfolglos geblieben.

Gemäß §37 abs. 6 BetrVG sind Grundlagen Seminare verpflichtet, gibt es einen Rechtlichen Weg diesen Beschluss unwirksam zu machen?

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rtjum

10.02.2023 um 09:18 Uhr

ja, du kannst gegen den BR klagen

F
FrancescoNRW

10.02.2023 um 09:35 Uhr

Wie funktioniert das, was müsste ich tun? Bin ein neu gewählter Betriebsrat, habe mir auch einen Fitting zugelegt doch manchmal habe ich Probleme dies zu verstehen da mir die Fachlichen und die Praxis Kenntnisse fehlen.

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Muschelschubser

10.02.2023 um 09:37 Uhr

Bist Du denn der einzige, der so behandelt wird? Ansonsten frage ich mich, wie dieser BR jemals geschlossen etwas gegen den AG durchsetzen will?

Über §37 Abs. 6 wurde ja bereits gesprochen, und auch §78 gilt selbstverständlich auch für BRM.

Weißt Du noch wie der BRV selbst abgestimmt hat? Vielleicht kannst Du von ihm ja eine Begründung einfordern.

Ich sehe nun zwei Möglichkeiten:

1.) Den AG persönlich um Kostenübernahme bitten, da es sich um eine Grundlagenschulung handelt. Wenn er gewitzt ist, wird er auf den Beschluss pochen und die Kostenübernahme verweigern. Wenn ihr ein gutes Verhältnis zum AG habt, klappt es vielleicht. Ist zwar juristisch nicht so vorgesehen, aber wenn es klappt wäre es durchaus ein Signal an den BR: "Mit mir nicht...".

2.) Bei der Gewerkschaft um Rat fragen, inwiefern für ein BRM das Recht auf Grundlagenschulungen auch ohne Beschluss durchsetzbar wäre.

Bei der Gelegenheit kann man auch gleich mit erfragen, inwieweit man den BR wegen Verletzung seiner Pflichten gem. §23 BetrVG rügen kann. Immerhin hat er die Aufgabe, über die Einhaltung von geltendem Recht zu wachen. Und wenn er ein gesetzlich verankertes Recht zur Weiterbildung untergräbt, besteht hier m.E. schonmal ein grober Widerspruch.

C
celestro

10.02.2023 um 10:33 Uhr

Hast Du denn die Seminare BR1 und 2 vorher besucht?

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FrancescoNRW

10.02.2023 um 11:03 Uhr

Der BRV hat für nein abgestimmt. Den Arbeitgeber habe ich nicht gefragt, ich weiß nicht ob das auch eine gute Idee wäre da ich mit dem AG nicht den besten Verhältnis habe, nicht das es sich komisch anhört aber auslachen lassen möchte ich mich nicht vom AG aus. Mit der Gewerkschaft habe ich einen Termin vereinbart.

BR1 habe ich bereits absolviert. Den BR2 hat man mir auch abgelehnt da ich nicht im Personalausschuss bin und nach der Auffassung unseren Betriebsrates ist BR2 (Personelle Maßnahmen) nur für Personalausschuss Mitgl. vorgesehen.

C
Catweazle

10.02.2023 um 11:24 Uhr

Du hast das Recht und die Pflicht dir die Grundkenntnisse anzueignen. Du kannst dich an einem Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und die Zustimmung gerichtlich einfordern. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

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Muschelschubser

10.02.2023 um 11:33 Uhr

Okay, das mit dem AG verstehe ich. Den Termin mit der Gewerkschaft finde ich gut und richtig. Mich würde freuen, wenn Du hier über das Ergebnis informieren würdest.

F
FrancescoNRW

10.02.2023 um 12:19 Uhr

Ich werde euch definitiv auf dem laufenden halten.

Aber falls noch jemand einen anderen Lösungsweg hat, würde ich mich über jeden Ratschlag freuen.

B
BR5901

10.02.2023 um 12:25 Uhr

BR1 habe ich bereits absolviert. Den BR2 hat man mir auch abgelehnt da ich nicht im Personalausschuss bin und nach der Auffassung unseren Betriebsrates ist BR2 (Personelle Maßnahmen) nur für Personalausschuss Mitgl. vorgesehen.

"Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen."

Da steht nirgends das dieses Seminar ausschließlich für BRM im Ausschuss ist, da spielen dir deine Kollegen*innen im BR aber ein sehr schlechten Streich.

Ich würde versuchen mit dem BRV und/oder stellv. BRV das Gespräch zu suchen. Und klarstellen das dir diese Grundlagenseminare zustehen unabhängig von deinen weiteren Ämter innerhalb des Gremium. Wenn das nichts hilft dann die Gewerkschaft, sofern du auch Mitglied bist.

viel Erfolg und vor allem Kraft.

Lg

F
FrancescoNRW

10.02.2023 um 12:44 Uhr

Ich bin ein Neugewähltes BRMitgl. habe mir auch einen Fitting und DKW Kommentar zugelegt und genau diese Punkte lese ich auch raus. Wie schon oben geschrieben fehlen mir einige Fachkenntnisse um dies durchzusetzen zu können, da das BetrVG sehr tiefgreifend ist und ich einiges nicht ganz verstehen kann.

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DummerHund

10.02.2023 um 13:08 Uhr

Wie schon beschrieben GEW oder/und Anwalt und einklagen.

DDAG
der Dirk aus G.

16.02.2023 um 10:13 Uhr

Kleiner Tipp, Ruf bei der WAF an und lass dich mit einem Anwalt verbinden, der soll dir Deine Möglichkeiten erklären.

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fantil

16.02.2023 um 14:27 Uhr

Zitat Catweazle: "Du hast das Recht und die Pflicht dir die Grundkenntnisse anzueignen. Du kannst dich an einem Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und die Zustimmung gerichtlich einfordern. Die Kosten trägt der Arbeitgeber."

Dieser Hinweis ist absolut richtig und der AG wird den BR dann schon einnorden, wenn er diese zusätzlichen Kosten tragen soll.

Ich würde allerdings vorher mit dem AG sprechen und ihn bitten die Seminare ohne Beschluss zu bezahlen, da die Kosten sonst ja deutlich höher werden, wenn du einen Anwalt einschalten würdest.

Du hast ein Recht auf diese Grundlagenseminare, ohne wenn und aber!

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